Telefonabo BWRmed!a mal wieder

Hallo,

BWRmed!a bzw. der vnr Verlag sind hier im Forum bereits vor geraumer Zeit schon mal diskutiert worden. Ich bin nun ebenfalls zu deren Opfer geworden.
Übers Telefon wurde ich kontaktiert und die Broschüre "Datenschutz aktuell" beworben. Ein kostenloses Probeabo, dass auch nicht automatisch nach Ablauf zu einem Abonement führen soll. Zumindest wurde es so am Telefon gesagt.
Fast zwei Monate später kommt jetzt das erste Heft zusammen mit der Rechnung über 90 EUR. Beim Anruf beim Kundenservice hieß es:
- Ich hätte am Telefon den Bedingungen zugestimmt (Abonement falls die Probehefte nicht gekündigt werden)
- Die Bedingungen wurden mir per Fax zugestellt
- Probehefte wurden versandt
- Zwei vollwertige Ausgaben wurden bereits versandt
- Als Beweis haben sie den Fax Sendebericht aufgeführt

All das kann gar nicht sein. Ich hab weder ein Fax noch irgendwelche AGBs bzw. Probehefte etc. bekommen.
Ich kann jetzt natürlich nicht ausschliessen, dass das bei uns im Haus verloren gegangen ist.

Ich möchte natürlich nichts zahlen - die Broschüre ist eh für die Tonne. Gesetz den Falle ich leide unter Gedächtnisschwund und die Hauspost hat alles verschlampt. Wie stehen die Chancen dass ich nicht zahlen muss wenn:
- Ich am Telefon belehrt wurde
- Der Verlag AGBs und Bedingungen zugesandt hat

Es steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage. Der Verlag kann ja auch nichts beweisen (Faxsendebericht ist meines Wissens nicht eindeutig beweiskräftig). Und angesichts der zahllosen Beschwerden über diesen Verlag beim Verbraucherschutz und im Internet kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass bei uns Post verloren gegangen ist.

Bitte um Rat.
Habe jetzt erstmal anhand einer Vorlage hier die Zahlung verweigert und Ihnen das per Einschreiben / Rückschein zugeschickt.

Danke schon jetzt.

cu siach
 
K

Krennz

Guest
Ich schicke denen eine Anfechtung etwa so:

sehr geehrte.....................

Ich fechte den mir untergeschobenen Vertrag gemäss § 119, 120, 123, und 142.2 BGB an.

Ich wollte lediglich ein kostenloses Probeexemplar und keinen Abovertrag.

Der Weitergabe und Vermarktung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Hochachtungsvoll

Vorsichtshalber per Einschreiben mit Rückschein kostet etwa 4,40€

Ich kann auch noch erwähnen, dass ich eine Meldung an die BNetzA wegen unerlaubter Telefonwerbung machen werde und ich den Vertrag auf Grund des Coldcalls als unwirksam betrachte.
 
So habe jetzt folgende Nachricht zurückbekommen:

Sehr geehrter Herr XXX

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von uns beauftragte Telefon-Agentur darf nur bei ausdrücklich geäußerten Wunsch des Kunden eine Bestellung aufnehmen.

Wir bedauern deshalb, wenn bei Ihnen der Eindruck entstanden ist, die Kontaktaufnahme sei nicht korrekt abgewickelt worden. Dies war keinesfalls unsere Absicht.

Sollten Sie noch Rechnungen oder Zahlungserinnerungen erhalten, berücksichtigen Sie diese bitte nicht.

Gern können Sie alle Ausgaben von "Datenschutz aktuell", die Ihnen geliefert wurden, kostenlos behalten.

Freundliche Grüße aus Bonn
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

Damit denke ich ist der Fall für mich erledigt :)

THX und viele Grüße
 
K

Krennz

Guest
Da kann man nur sagen: "Herzlichen Glückwunsch"

Aber es zeigt mal wieder, wer sich nicht wehrt steckt in der Klemme.

Ein kleines Musterschreiben als Einschreiben mit Rückschein und schon knicken die ein. Besonders wenn man auch noch die Bundesnetsagentur ins Spiel bringt.

Coldcalls sind seit 2009 grundsätzlich verboten. Wer über einen Coldcall einen Vertrag aufgebrummt bekommt darf sich gerne bei der Bundesnetzagentur beschweren. Ich sollte dies aber auch meinem "Vertragspartner" mitteilen.

Ob es BWR, VSR oder Andere sind, ich wehre mich gegen den Schwachsinn und melde sie ggf. der Bundesnetzagentur, oder den Verbraucherzentralen und stelle meine Meinung ins Netz um andere User zu warnen.
 
K

Krennz

Guest
So wie es aussieht haben wir BWR in die Schranken gewiesen, bzw. dabei erfolgreich geholfen.
 
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