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Wer Waren über das Internet kauft und sie wieder zurückschicken will, muss sich ab Mitte Juni umstellen. Das kommentarlose Zurücksenden von Bestellungen innerhalb von zwei Wochen sei dann nicht mehr möglich, sagte Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin. „Verbraucher müssen künftig ausdrücklich den Widerruf ihres Kaufs erklären, am besten schriftlich“, ergänzte sie. Das gelte für Online-Bestellungen wie auch den Katalog-Versandhandel.
Neu ist auch, dass Kunden Rücksendekosten generell selbst tragen müssen. Bisher galt das in Deutschland in der Regel nur für einen Warenwert unter 40 Euro.
Für welche Händler gelten die neuen Vorschriften?
Die Richtlinie gilt für Bestellungen im Internet, per Telefon und im klassischen Versandhandel, aber auch für Verkäufe an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten. Außerdem gilt das Widerrufsrecht für Online-Auktionshäuser wie Ebay.
Jedoch kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerblichen Händler stammt. Auch bei Verkäufen von Vertretern, zu denen der Verbraucher möglicherweise überredet wurde, gilt das Widerrufsrecht. Damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können, gibt es künftig keinen Unterschied mehr zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen.
Näheres kann man hier nachlesen http://www.express.de/recht/online-...-handel-zurueckschicken,4620958,27271292.html
Meine Meinung dazu?
Richtig so. Einzelne haben das mehr als ausgenutzt. Hoffentlich setzt jetzt ein Nachdenken ein, dass es wie bisher nicht weiter geht.
Auch ist zu beachten, dass dasa neue Widerrufsrecht und das neue Rücksenderecht auch für Kaffefahrten gilt.
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