Prozeß wegen des Verdachts des Abmahnbetruges Michael B. usw

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Strafprozeß wegen des Verdachts des Abmahnbetruges Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main)

Quelle : Anwaltskanzlei Richter aus Berlin
http://kanzlei-richter.com/spamabwehr-n ... orgen.html

Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main) kennt in Deutschland eigentlich jeder, der sich mit Verbraucherschutz beschäftigt. Insbesondere durch Aktivitäten im Bereich so genannter Internet-Abofallen verschafften sie sich einen (zweifelhaften) Ruf wie Donnerhall.

Auch diese Abofallenproblematik soll Teil der Vorwürfe sein. Schwerpunkt der vom Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski verfassten, über 200 seitigen Anklageschrift ist allerdings ein Bereich, mit dem sich auch seriöse Verbraucherschützer tagtäglich beschäftigen: die Abwehr vermeintlich unerbetener Werbung. Die Staatsanwaltschaft meint jedoch, belastbare Hinweise gefunden zu haben, dass die Angeklagten systematisch Erpressung und Abmahnbetrug im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Spammings begangen hätten.

Dem Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung durch sog. E-Cards (elektronische Grußkarten) im Namen eines der Angeklagten ausgesprochen zu haben, obwohl es sich tatsächlich gar nicht um unaufgeforderte Werbung gehandelt habe. Vielmehr seien die E-Cards angeblich in Kenntnis und mit Billigung sowohl des abmahnenden Angeschuldigten, als von dessen Rechtsanwalt Bernhard S. zuvor unter Falschidentität auf Webseiten der Anbieter angefordert worden, um Bernhard S. die abmahnende Tätigkeit erst zu ermöglichen.
 
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