outlets.de- Unzulässige Zahlungsaufforderung per E-Mail

Regine12

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Unzulässige Zahlungsaufforderung per E-Mail

http://www.internet-law.de/2013/10/unzu ... -mail.html

Zahlungsaufforderungen per E-Mail, verbunden mit einer “Schufa-Warnung”, sind als unaufgeforderte Zusendung von Werbung zu qualifizieren, wenn der Versender das Bestehen eines Vertrages nicht nachweisen kann. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30.09.2013 (Az.: 1 U 314/12) entschieden.

Die Klägerin hatte behauptet, dass sich der Beklagte zu ihrem Dienst outlets.de angemeldet und dort einen Vertrag über einen 12-monatigen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen hat. Die Klägerin praktiziert ein Double-Opt-In-Verfahren, konnte offenbar aber noch nicht einmal nachweisen, dass der Beklagte den Aktivierungslink aus der Bestätigungs-E-Mail überhaupt angeklickt hatte. Auf die Klage des Diensteanbieters hat die Beklagte im Rahmen einer Widerklage beantragt, die Klägerin zur Unterlassung von Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu verurteilen und ergänzend dazu, es zu unterlassen für den Fall einer Nichtzahlung einen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen......................weiter im link

Was wir sonst noch hier finden. Gebt dafür in der Suche "", Outlets.de ""ein
 

Regine12

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Double-Opt-In“ zulässig – Korrektur von OLG München
Vor einiger sorgte das Urteil des OLG München zur Unzulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens für Unruhe (Urteil vom 27.09.2013- 29 U 1682/12). Dieses Urteil widersprach allen bislang bekannten Entscheidungen und auch Einschätzungen in der juristischen Fachliteratur. Zum Glück hat es sich nicht durchgesetzt, insbesondere gilt das Double-Opt-In-Verfahren weiterhin als zulässige Möglichkeit, Werbung per E-Mail, z.B. per Newsletter, an Empfänger zu versenden. Nunmehr hat das OLG Celle in seinem Urteil vom 15.05.2014, Az. 13 U 15/14, die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert .........................
 
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