Opendownload u Andere

K

Krennz

Guest
Hi,

Google schmeisst Opendownload und deren Ableger aus der Adsensewerbung. Auch in den Suchergebnissen über Googlesuche landete Opendownload unter ferner liefen.

Endlich mal ein konsequentes Vorgehen.

Hoffen wir, dass nun die Abzocke erheblich erschwert wird.

Grüsse

Klaus
 

Regine12

Administratorin
Re:urteil Mai 2010

Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker http://www.vzbv.de/go/presse/1160/index.html
Sie sind in die Abofalle getappt? Was nun http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenimInternetLeitartikel.htm
Opendownload. top-of-software. Online-Abzocke der Firma 'Online Content Ltd.' http://www.youtube.com/watch?v=roGuUCNuVTk

29. Mai 2010 ... "Ohrfeige" für Abzocker. Uelzener Amtsgericht stärkt Opfern von Online-Abo-Fallen den Rücken.

Quelle http://www.az-online.de/uelzenstart/00_20100529010027_quotOhrfeigequot_fuer_Abzocker.html
Uelzen/Landkreis. Opfer so genannter Download-Seiten, hinter denen sich nicht selten Abo-Fallen verstecken, können nun ein wenig aufatmen. Zumindest, wenn sie im Landkreis Uelzen wohnen.

Dass aber nun vor allem Betroffene aus Uelzen bessere Karten gegen die Machenschaften einschlägiger Download-Seiten-Betreiber haben, hat noch einen anderen Grund: "Es hat viel Überzeugungsarbeit gekostet, aber das Uelzener Amtsgericht erachtet sich nunmehr für zuständig, wenn Betroffene aus Uelzen in die Offensive gegen Abzocker gehen", sagt Springer.

Obwohl bei juristischen Gegenangegriffen seitens der abgezockten Opfer eigentlich immer das Gericht am Wohn- und Geschäftssitz des Beklagten, also der Internet-Dienstleister, zuständig sei. "Das ist bundesweit neu und keineswegs unstrittig und stärkt Abgezockten in Uelzen massiv den Rücken", betont Springer. Denn damit stehe fest, dass Betroffene nicht erhebliche Fahrtkosten und Zeitaufwand auf sich nehmen müssen, wenn sie ihre Rechte gerichtlich klären lassen wollen.

Quelle http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,1627683_regid,2_puid,2_pageid,4290.html
In dem Prozess ging es um die Firma Content Service Ltd., die unter anderem die berüchtigte Seite opendownload.de betreibt. Auf Opendownload.de werden kostenlose Programme wie OpenOffice oder Mozilla Firefox zum Download angeboten.
Die Richter am Landgericht Mannheim entschieden, dass eine Drohung mit Betrugsanzeige zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig sei. Sie stellten auch klar, dass man das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausschließen darf. Genau das hatten die Betreiber von opendownload.de versucht. Sie behaupteten, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe - Unsinn, wie die Richter klarstellten.

opendownload.de neu: softwaresammler.de

über Softwaresammler.de und die Ermittlungen zu Mega-Downloads.net (Video)
Quelle http://www.youtube.com/watch?v=nFVZZqGweK0&feature=player_embedded
In dieser Reportage von Sat1-Akte 09 geht es um den Nachfolger von Opendownload.de unter Softwaresammler.de der Content Services Ltd. und den aktuellen Aufruf der Staatsanwaltschaft Hannover zur Findung von Opfern von Mega-Downloads.net der Load-House FZE (vorher Blue Byte FZE, davor Easy IT-Solutions GmbH), deren Konten beim zuständigen Inkassobüro, der L & H GmbH, bereits eingefroren wurden.


top-of-software.de als Nachfolger von opendownload.de und softwaresammler.de http://webcache.googleusercontent.c...r.de&cd=12&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox

Quelle http://www.abzocknews.de/2009/12/16...a-gmbh-der-nachfolger-von-softwaresammler-de/
Wie im Forum von BooCompany aktuell berichtet wird gibt es ein neues Abzockprojekt für Downloads unter Top-of-Software.de einer bisher unbekannten Antassia GmbH, welches sich jedoch nicht nur in Layout und Struktur den einschlägig bekannten Abzockangeboten Opendownload.de und dem direkten Nachfolger Softwaresammler der Content Services Ltd. des Strohmanns Alexander Varin ähnelt.

Und das ist Top-of-Software.de der Antassia GmbH:........................
Verbraucherzentrale warnt vor Top-of-Software.de Mit Musterbrief http://winfuture.de/news,53709.html
Oh Musterbrief ist nicht erreichbar. Dann hier http://www.vz-berlin.de/UNIQ127517122406602/link511791A.html
Oder http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/U ... 6441A.html
 
K

Krennz

Guest
Wer sich gegen Schneestürme in der Sahara versichern will kann gerne einen Musterbrief an die Abofallensteller schicken.
Doch man sollte immer bedenken, dass Mailroboter und Angestellte der Abozocker lernresistent sind. Im Endeffekt reicht es, wenn ich garnichts tue und auf einen evtl. Mahnbescheid von einem Amtsgericht warte, der jedoch mit 99,99999%iger Wahrscheinlichkeit nie kommen wird. Da ein evtl. Prozess das Geschäfsmodell gefährdet.

Was ich machen kann ist hier geschildert: www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTel ... klegen.htm

Aus anderen Foren weiss ich, dass diese Vorgehensweise sehr effektiv sein kann. Die meisten Kreditinstitute distanzieren sich von der Vorgehensweise der Abozocker und kündigen die Konten.
 

Regine12

Administratorin
06.06.2011

Quelle : http://klawtext.blogspot.com/2011/06/in ... -euro.html
Internet-Abofalle muss 96,- Euro zurückzahlen.
Das Amtsgericht Mannheim hatte einmal wieder über die Firma Content Services Limited zu urteilen, jene Firma, die beispielsweise mit der Internetseite opendownload.de bekannt wurde.

Daran änderten auch nichts, dass der "Kunde" zunächst noch E-Mails schrieb und sogar den Betrag zahlte: Er durfte das Geld von der Firma zurück verlangen - und auch noch die Kosten für den Rechtsanwalt als "Schadensersatzanspruch [...] wegen des Berühmens eines nicht existierenden Anspruchs".

Prima, auf das Mannheimer Amtsgericht ist eben Verlass. Und dass man nicht ein zweites Vertragsjahr zahlen muss, wenn man bereits das erste gezahlt hat, na, das habe ich schon vor fast einem Jahr einmal geschrieben.

Also: Auch wenn man bereits gezahlt hat, darf man es in manchen Fällen ruhig probieren, sich das Geld wieder zurück zu holen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt dieser Fall.
 
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