OLG München: Webtains GmbH verliert in Sachen Kontoklatsche auch zweitinstanzlich gegen verbraucherschutz.tv
http://www.kanzlei-richter.com/presse-u ... utztv.html
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Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Urteil vom 12.06.2013 die Berufung der Webtains GmbH gegen die Klagezurückweisung wegen angeblich gegen sie gerichteter Kontoklatscheaufrufe von verbraucherschutz.tv zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht ließen es im Gegensatz zur erstinstanzlich entscheidungsberufenen Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I ausdrücklich dahinstehen, ob es an einer gerade auf die Webtains bezogenen Zielgerichtetheit des Eingriffs durch den von verbraucherschutz.tv zitierten Protestaufruf der Verbraucherzentrale Hamburg fehle.
Vielmehr, so die Richter des 29. Senates, sei der Aufruf von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit rechtens. .......................weiter im link