Neuregelung für Insolvenzverfahren ab 1. Juli in Kraft
Zitat:
Heute ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft getreten. Damit gelten ab jetzt wesentliche Änderungen für Privatinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen.
Nach den hier bei INSOLVENZ-NEWS bereits erfolgten Informationen
• zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre,
• Verschärfung bei Unterhalts-Schulden und
• der Einführung eines Insolvenzverfahrens zur Verkürzung der Insolvenz,
folgt hier noch einmal eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuregelungen zum 1. Juli 2014:.......................................