Da mal wieder Mahnungen verschickt werden, will ich hier mal ein paar Informationen einstellen.
Kunden die im Glauben kostenlose Software zu bekommen ihre Daten eingetragen haben , erhalten von der Premium Content GmbH neuerdings Briefe mit dem Titel "Gerichtliches Mahnverfahren". Das soll mal wieder grosse Angst verbreiten und die Kunden zum Zahlen bewegen :recht:
Dazu möchte ich zuerst einmal die Pressemitteilung einstellen, die vom Betreiber selber geschrieben wurde. Aber ich finde es interessant zu lesen was sie so über sich schreiben. http://www.openpr.de/drucken/423839...H-leitet-gerichtliches-Mahnverfahren-ein.html Da ja alle Leser schon genug Erfahrungen gesammelt haben, wird sich ja da wohl auch kein User da anmelden.
Unten im Bericht ist ein link zur Seite. Diese sieht jetzt ein wenig anders aus als früher. Jetzt steht oben eine Preismitteilung.
Aber wer bekommt schon bei der Anmeldung diese Seite zu sehen.
TOP 5 Referring Sites - über welche Webseiten die User auf my-downloads.de gelangen
Hier im link findet ihr auch ein Urteil über versteckte Kosten. Da ist der Betreiber auf die Nase gefallen.http://www.verbraucherabzocke.info/...1-399-Firmenliste/306-premium_content_ltd.htm
Früher sah die Sache so aus. 05.09.2009 http://www.computerbild.de/internet-abzocke/my-download.de Da gab es keine Preisangabe auf der Startseite.
Der Link """www.premium-content.de """ führt auf ihre Seite wo auch Urteile zu finden sind. Auch die beiden Urteile mit der sie gerne Angst machen sind da gelistet.
Das erste Urteil das in der Pressemitteilung genannt wird ist """ ( 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, )"""" hier geht es um einen Vollsteckungsbescheid. Da hatte der Kunde beim Mahnbescheid nicht reagiert und dann später gegen den Vollsteckungsbescheid geklagt. Ausserdem war der Kunde kein Verbraucher sondern eine Firma. Bei einer Firma liegt die Rechtslage eh anders. Die haben kein Widerrufsrecht wie wir.
Wir gehen davon aus das es ein ( Freund) des Betreibers war ,der sich hat verklagen lassen. Denn welche Firma reagiert nicht ,wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wenn man sich bei den Seiten der Anwälte ihre Urteile durchliest ,fällt einen auf , dass immer von der Startseite die Rede ist. Aber die bekommt man ja gar nicht zu sehen. Man wird ja über andere Seiten dahin verlinkt. Leider ist davon in den Urteilen nie die Rede. Auch hier gehen wir davon aus , das es Freunde des Betreibers sind. Freunde der Betreiber werden diesen Weg auch nicht beschreiben. Die erkennen dann den Vertrag an.( Anerkenntnis-Urteil.) Andere Urteile sind die Versäumnissurteile. http://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil Wer von uns würde solche Fehler machen :lol:
Im zweiten Urteil geht es um Erstattung von. Anwaltskosten .
93 C 619/08 - 41 Amtsgericht Wiesbaden
opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt http://www.123recht.net/opendownload.de-und-Abmahnanwalt-zu-Schadenersatz-verurteilt-__a62003.html
Aber 2 Urteile gibt es, wo Kunden verloren haben und es wohl keine Freunde waren.
1) Da standen die AGB auf der Seite der Anmeldung. In der AGB war der Preis. Wurde vom Richter anerkannt. :shock:
2) Da ist der Kunde vom Gratisbereich in den kostenpflichtigen Teil gegangen und hat ein Bild von sich eingestellt. Die Mitteilung das es ab nun Geld kostet hat er weggeklickt.
Also keine Panik .
Ratenzahlung Damit erkennt man an , dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dann muss man zahlen.
FAQ Internetvertragsfallen Verbraucherzentrale http://www.vz-berlin.de/UNIQ127707576929825/link511751A.html
Ist ja alles der gleiche Mist.
Akte 20/10: Olaf Tank und Katja Günther verurteilt - http://www.alterfalter.de/abzocke-im-internet-was-tun-tipps-und-links-fuer-betroffene/
Betreff: Re. Premium Content GmbH http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=88181
So wie die Abzocke läuft,geht man nicht davon aus das die vor Gericht gehen. Darum wird in den grossen Foren geraten nichts zu tun.
Kunden die im Glauben kostenlose Software zu bekommen ihre Daten eingetragen haben , erhalten von der Premium Content GmbH neuerdings Briefe mit dem Titel "Gerichtliches Mahnverfahren". Das soll mal wieder grosse Angst verbreiten und die Kunden zum Zahlen bewegen :recht:
Dazu möchte ich zuerst einmal die Pressemitteilung einstellen, die vom Betreiber selber geschrieben wurde. Aber ich finde es interessant zu lesen was sie so über sich schreiben. http://www.openpr.de/drucken/423839...H-leitet-gerichtliches-Mahnverfahren-ein.html Da ja alle Leser schon genug Erfahrungen gesammelt haben, wird sich ja da wohl auch kein User da anmelden.
Unten im Bericht ist ein link zur Seite. Diese sieht jetzt ein wenig anders aus als früher. Jetzt steht oben eine Preismitteilung.
Aber wer bekommt schon bei der Anmeldung diese Seite zu sehen.
TOP 5 Referring Sites - über welche Webseiten die User auf my-downloads.de gelangen
Hier im link findet ihr auch ein Urteil über versteckte Kosten. Da ist der Betreiber auf die Nase gefallen.http://www.verbraucherabzocke.info/...1-399-Firmenliste/306-premium_content_ltd.htm
Früher sah die Sache so aus. 05.09.2009 http://www.computerbild.de/internet-abzocke/my-download.de Da gab es keine Preisangabe auf der Startseite.
Der Link """www.premium-content.de """ führt auf ihre Seite wo auch Urteile zu finden sind. Auch die beiden Urteile mit der sie gerne Angst machen sind da gelistet.
Das erste Urteil das in der Pressemitteilung genannt wird ist """ ( 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, )"""" hier geht es um einen Vollsteckungsbescheid. Da hatte der Kunde beim Mahnbescheid nicht reagiert und dann später gegen den Vollsteckungsbescheid geklagt. Ausserdem war der Kunde kein Verbraucher sondern eine Firma. Bei einer Firma liegt die Rechtslage eh anders. Die haben kein Widerrufsrecht wie wir.
Wir gehen davon aus das es ein ( Freund) des Betreibers war ,der sich hat verklagen lassen. Denn welche Firma reagiert nicht ,wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wenn man sich bei den Seiten der Anwälte ihre Urteile durchliest ,fällt einen auf , dass immer von der Startseite die Rede ist. Aber die bekommt man ja gar nicht zu sehen. Man wird ja über andere Seiten dahin verlinkt. Leider ist davon in den Urteilen nie die Rede. Auch hier gehen wir davon aus , das es Freunde des Betreibers sind. Freunde der Betreiber werden diesen Weg auch nicht beschreiben. Die erkennen dann den Vertrag an.( Anerkenntnis-Urteil.) Andere Urteile sind die Versäumnissurteile. http://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil Wer von uns würde solche Fehler machen :lol:
Im zweiten Urteil geht es um Erstattung von. Anwaltskosten .
93 C 619/08 - 41 Amtsgericht Wiesbaden
Ein anderer Richter sieht es wieder anders.Quelle http://www.jurablogs.com/de/ag-wiesbaden-93-c-619-08-41-klarstellung
Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.
opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt http://www.123recht.net/opendownload.de-und-Abmahnanwalt-zu-Schadenersatz-verurteilt-__a62003.html
Aber 2 Urteile gibt es, wo Kunden verloren haben und es wohl keine Freunde waren.
1) Da standen die AGB auf der Seite der Anmeldung. In der AGB war der Preis. Wurde vom Richter anerkannt. :shock:
2) Da ist der Kunde vom Gratisbereich in den kostenpflichtigen Teil gegangen und hat ein Bild von sich eingestellt. Die Mitteilung das es ab nun Geld kostet hat er weggeklickt.
Also keine Panik .
Ratenzahlung Damit erkennt man an , dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dann muss man zahlen.
FAQ Internetvertragsfallen Verbraucherzentrale http://www.vz-berlin.de/UNIQ127707576929825/link511751A.html
Ist ja alles der gleiche Mist.
Akte 20/10: Olaf Tank und Katja Günther verurteilt - http://www.alterfalter.de/abzocke-im-internet-was-tun-tipps-und-links-fuer-betroffene/
Betreff: Re. Premium Content GmbH http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=88181
So wie die Abzocke läuft,geht man nicht davon aus das die vor Gericht gehen. Darum wird in den grossen Foren geraten nichts zu tun.