My-download.de

Regine12

Administratorin
Da mal wieder Mahnungen verschickt werden, will ich hier mal ein paar Informationen einstellen.

Kunden die im Glauben kostenlose Software zu bekommen ihre Daten eingetragen haben , erhalten von der Premium Content GmbH neuerdings Briefe mit dem Titel "Gerichtliches Mahnverfahren". Das soll mal wieder grosse Angst verbreiten und die Kunden zum Zahlen bewegen :recht:

Dazu möchte ich zuerst einmal die Pressemitteilung einstellen, die vom Betreiber selber geschrieben wurde. Aber ich finde es interessant zu lesen was sie so über sich schreiben. http://www.openpr.de/drucken/423839...H-leitet-gerichtliches-Mahnverfahren-ein.html Da ja alle Leser schon genug Erfahrungen gesammelt haben, wird sich ja da wohl auch kein User da anmelden.

Unten im Bericht ist ein link zur Seite. Diese sieht jetzt ein wenig anders aus als früher. Jetzt steht oben eine Preismitteilung.
Aber wer bekommt schon bei der Anmeldung diese Seite zu sehen.
TOP 5 Referring Sites - über welche Webseiten die User auf my-downloads.de gelangen

Hier im link findet ihr auch ein Urteil über versteckte Kosten. Da ist der Betreiber auf die Nase gefallen.http://www.verbraucherabzocke.info/...1-399-Firmenliste/306-premium_content_ltd.htm
Früher sah die Sache so aus. 05.09.2009 http://www.computerbild.de/internet-abzocke/my-download.de Da gab es keine Preisangabe auf der Startseite.

Der Link """www.premium-content.de """ führt auf ihre Seite wo auch Urteile zu finden sind. Auch die beiden Urteile mit der sie gerne Angst machen sind da gelistet.
Das erste Urteil das in der Pressemitteilung genannt wird ist """ ( 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, )"""" hier geht es um einen Vollsteckungsbescheid. Da hatte der Kunde beim Mahnbescheid nicht reagiert und dann später gegen den Vollsteckungsbescheid geklagt. Ausserdem war der Kunde kein Verbraucher sondern eine Firma. Bei einer Firma liegt die Rechtslage eh anders. Die haben kein Widerrufsrecht wie wir.
Wir gehen davon aus das es ein ( Freund) des Betreibers war ,der sich hat verklagen lassen. Denn welche Firma reagiert nicht ,wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wenn man sich bei den Seiten der Anwälte ihre Urteile durchliest ,fällt einen auf , dass immer von der Startseite die Rede ist. Aber die bekommt man ja gar nicht zu sehen. Man wird ja über andere Seiten dahin verlinkt. Leider ist davon in den Urteilen nie die Rede. Auch hier gehen wir davon aus , das es Freunde des Betreibers sind. Freunde der Betreiber werden diesen Weg auch nicht beschreiben. Die erkennen dann den Vertrag an.( Anerkenntnis-Urteil.) Andere Urteile sind die Versäumnissurteile. http://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil Wer von uns würde solche Fehler machen :lol:
Im zweiten Urteil geht es um Erstattung von. Anwaltskosten .
93 C 619/08 - 41 Amtsgericht Wiesbaden
Quelle http://www.jurablogs.com/de/ag-wiesbaden-93-c-619-08-41-klarstellung
Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.
Ein anderer Richter sieht es wieder anders.
opendownload.de und Abmahnanwalt zu Schadenersatz verurteilt http://www.123recht.net/opendownload.de-und-Abmahnanwalt-zu-Schadenersatz-verurteilt-__a62003.html

Aber 2 Urteile gibt es, wo Kunden verloren haben und es wohl keine Freunde waren.
1) Da standen die AGB auf der Seite der Anmeldung. In der AGB war der Preis. Wurde vom Richter anerkannt. :shock:
2) Da ist der Kunde vom Gratisbereich in den kostenpflichtigen Teil gegangen und hat ein Bild von sich eingestellt. Die Mitteilung das es ab nun Geld kostet hat er weggeklickt.
Also keine Panik .

Ratenzahlung Damit erkennt man an , dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dann muss man zahlen.

FAQ Internetvertragsfallen Verbraucherzentrale http://www.vz-berlin.de/UNIQ127707576929825/link511751A.html

Ist ja alles der gleiche Mist.
Akte 20/10: Olaf Tank und Katja Günther verurteilt - http://www.alterfalter.de/abzocke-im-internet-was-tun-tipps-und-links-fuer-betroffene/

Betreff: Re. Premium Content GmbH http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=88181

So wie die Abzocke läuft,geht man nicht davon aus das die vor Gericht gehen. Darum wird in den grossen Foren geraten nichts zu tun.
 

Regine12

Administratorin
Diesen Beitrag eines Anwalts sollte sich jeder User durchlesen.
Selbst wenn ein angeblicher Kunde sich einen Anwalt genommen hat, wird der angebliche Kunde weiter mit Drohungen unter Druck gesetzt. :recht:

Premium Content GmbH“ mahnt mal wieder
Quelle http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2010/06/21/premium-content-gmbh-mahnt-mal-wieder/
Ein deutliches Zeichen mangelnder Seriosität ist in meinen Augen die konsequente Umgehung des Rechtsanwaltes des Betroffenen, schließlich läßt sich dieser nicht so schön einschüchtern. So wurde meine Mandantin in 2009 von der Premium Content GmbH zur Zahlung aufgefordert. Ich habe die Vertretung meiner Mandantin angezeigt und diese Forderung unter Angabe von Gründen zurückgewiesen. Eine Reaktion hierauf blieb aus. Stattdessen erfolgte eine weitere Mahnung, die direkt an meine Mandantin ging. Auch diese habe ich zurückgewiesen. Für einige Monate herrschte Ruhe.

Nunmehr erhielt meine Mandantin erneut eine Mahnung durch die Premium COntent GmbH. Diese ist überschrieben mit: „Gerichtliches Mahnverfahren“ und der Bemerkung, daß „aufgrund eines zuvor erhobenen Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheides erlassenen Vollstreckungsbescheides“ „die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher eingeleitet werden“ kann.

Natürlich ist ein gerichtliches Mahnverfahren nicht anhängig. Das wäre ja auch zu schön, schließlich hätte es dann mit den sinnbefreiten Mahnungen ein Ende. Dann müßte die Gegenseite allerdings zu Ihrer Forderung stehen und Gerichtsgebühren aufwenden.

Weiter wird im Fettdruck darauf hingewiesen, daß es „bei Vorliegen der gesetzlich in § 28a BDSG geregelten Voraussetzungen sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte„...................................................................................
 
K

Krennz

Guest
Die Premium-Content-gmbH unterhält ein Konto bei der Sparkasse Barnim.

Diese Teilte einem User der Netzwelt per Mail mit, dass die Sparkasse auf Grund der vielen Beschwerden ab 31.7. kein Konto mehr für die Premium-Content führen wird.

Ein kleiner Erfolg, aber immerhin, ein Erfolg.

Deshalb

http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/T ... klegen.htm
 

Regine12

Administratorin
Es geht weiter mit den Mahnungen.

http://www.vzb.de/UNIQ134950668323548/link1115081A

Verbraucherzentrale Brandenburg rät nicht zu bezahlen
Die Deutsche Internetinkasso GmbH (DIG) versucht derzeit, Forderungen der Internetseite www.my-downloads.de einzutreiben. Diese sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg unberechtigt. Der neueste Trick: Brandenburger Bürger werden mit einem Vergleichsangebot gelockt, statt ca. 150 nur 50 Euro zahlen zu müssen. Im Gegenzug würde die DIG auf gerichtliche Schritte verzichten. Aber unberechtigte Forderung bleibt unberechtigte Forderung, egal in welcher Höhe. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Betroffenen nicht zu zahlen.

Die Internetseite www.my-downloads.de ist Verbraucherschützern als Abofalle bekannt. Verbrauchern werden bei Besuch der Seite ungewollt Verträge untergeschoben. Diese Verträge sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht rechtswirksam. Daher können Betroffene die Zahlung der Forderung in Höhe von ca. 150 Euro verweigern. Nun sendet die DIG Schreiben an Verbraucher, die ebendies getan haben. Inhalt der Schreiben ist ein Vergleichsangebot: Die DIG bietet 500 ausgewählten Kunden gegen Zahlung von 50 Euro, sie von allen weiteren Forderungen aus dem Vertrag zu befreien. Verbraucherberater Andreas Baumgart dazu: "Was für eine Ironie, für eine unberechtigte Forderung einen Vergleich anzubieten! Die Masche ist mehr als dreist. Wir empfehlen ganz klar, Verbraucher sollten keine Zahlungen leisten." .....................aus dem link
 
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