Musterbriefe wenn die Telefonabrechnung nicht stimmt.

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Telefonrechnung: Abrechnung, Mahnung und Reklamation
Die korrekte Telefonrechnung

Quelle http://www.vz-bawue.de/UNIQ127784332313424/link197478A.html
Auch wenn Verbraucher mehrere Telefonanbieter nutzen, bekommen sie meist nur eine Telefonrechnung. Wer seinen Anschluss beispielsweise bei der Deutschen Telekom AG hat, findet in deren Rechnung neben der telekomeigenen Forderung auch die Rechnungsbeträge anderer Gesellschaften, wie beispielsweise Call-by-Call-Anbieter oder Betreiber von Mehrwertdiensten. In dieser Gesamtrechnung sind aufzuführen:

* der Gesamtbetrag der Verbindungsentgelte aller sonstigen Anbieter. Um die Rechnung nachvollziehen zu können, müssen in einer Gesamtübersicht die Rechnungspositionen der anderen Anbieter nach Einzelprodukten ausgewiesen werden. Die Preise der einzelnen Verbindungen sind aber in der Rechnung nicht zu nennen. Dies geschieht erst im Einzelverbindungsnachweis, den der Kunde allerdings eigens beantragen muss.
* die einzelnen Anbieter mit Namen, ladungsfähiger Anschrift und kostenfreier Kundendienstrufnummer
* der Hinweis, dass der Kunde gegen die einzelnen in Rechnung gestellten Forderungen begründete Einwendungen erheben kann.,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
 
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