Meldegesetz-gekippt....Verbraucher müssen gefragt werden

Regine12

Administratorin
Melde­daten und Werbung: Verbraucher müssen gefragt werden

http://www.test.de/Meldedaten-und-Werbu ... 4511563-0/

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung über das neue Meldegesetz erzielt. Die im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossene Widerspruchslösung wurde gekippt. Danach hätten Bürger widersprechen müssen, wenn ihre Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels weitergegeben werden sollten. Der neue Entwurf sieht vor, dass Bürger im Vorfeld in die Daten*weitergabe einwilligen müssen.
Einwilligung statt Widerspruch
Der Beschluss des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass die Meldebehörden Daten nur dann herausgeben dürfen, wenn Bürger in die Herausgabe ausdrücklich eingewilligt haben. Das gilt für die Fälle, in denen Unternehmen Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels abfragen. Im Juni 2012 hatte der Bundestag noch ganz anders entschieden: In einer wenig besuchten Parlamentssitzung votierten die Abgeordneten damals dafür, dass Bürger einer Weitergabe ihrer Meldedaten widersprechen sollten. Das bedeutet, dass die Bürger von sich aus aktiv hätten werden müssen. Verbraucherschützer hatten die sogenannte Widerspruchslösung deshalb heftig kritisiert. Nach der Einwilligungslösung des Vermittlungsausschusses müssen die Meldebehörden und Unternehmen zukünftig gezielt nach einer Erlaubnis fragen.
Bundesrat und Bundestag müssen zustimmen..............................Rest im Link


Wie war das denn damals bei der Abstimmung zum Gesetz
Adressauskunft: Widerspruchsrecht abgeschafft
Wie sagt man so schön ? Abstimmung und keiner geht hin.

http://imageshack.us/a/img259/62/aaaaaas.png



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K

Krennz

Guest
Ich habe meinem Einwohnermeldeamt schon vor Jahrzehnten verboten meine Daten an Händler weiterzugeben. Selbst bei Meldeamtsauskünften muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Vor ca4 Jahren bekam ich mal ne Anfrage vom EMA ob sie Daten an xyz weitergeben dürften. Kannte ich nicht, habe ich abgelehnt.

Habe selber schon bei Ermittlungen von Kundenanschriften die Mitteilung bekommen "Der Weitergabe von Daten wurde widersprochen."

Geht doch.
 
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