K
Krennz
Guest
Habe darauf viel im Internet gefunden.
Z.B.:
http://www.it-recht-kanzlei.de/markenre ... igung.html
M.E. geht aus diesem Beitrag einer RA-Kanzlei hervor, dass ich Fotos, die ich von der Ware selbst erstelle, bzw. den Markennamen zum Weiterverkauf der Ware benutzen darf.
Bei Digitalkameras gibt es einen Zeitstempel im -Foto, den ich unbedingt benutzen sollte.
Z.B.:
Liegt überhaupt eine Markenverletzung vor?
Gem. § 14 MarkenG liegt u.a. eine Markenverletzung vor, wenn jemand ein mit der Marke eines anderen identisches Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt oder wenn jemand ein ähnliches Markenzeichen für identische Waren und Dienstleistungen benutzt. In diesen Fällen ist es insbesondere untersagt, das Markenzeichen auf Waren oder ihrer Verpackung anzubringen, unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, Waren ein- oder auszuführen und mit dem Zeichen zu werben. In Worten: Die eingetragene Marke genießt einen Identitäts- und Ähnlichkeitsschutz und einen Schutz vor Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung.
Übrigens, in folgenden gesetzlich geregelten Ausnahmefällen liegt trotz einer Markenbenutzung keine Markenverletzung vor:
Benutzung des eigenen Namens oder beschreibender Angaben
Ein Markeninhaber kann jemand anderem nicht verbieten, seinen eigenen Namen oder Adresse in Bezug auf Produkte zu benutzen. Ebenfalls gibt es kein Verbietungsrecht hinsichtlich beschreibender Angaben, da hier jedermann die Möglichkeit gegeben sein soll, sich dieser allgemeinen Begriffe zu bedienen. Auch sollen Bestimmungsangaben mit Hinweis auf fremde Marken der Originalprodukte erlaubt sein, wenn der Benutzer Ersatz- und Zubehörteile für diese anbietet.
Sind die Ansprüche aus der Marke wegen Erschöpfung ausgeschlossen?
Ein Markeninhaber hat auch nicht das Recht, einem anderen die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, wenn er selbst unter dieser Marke bereits die Waren in den Verkehr gebracht oder er die Zustimmung dazu gegeben hat. Damit hat er nämlich den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert. Beispielsweise dürfen Hersteller von Markenwaren somit nicht dem Einzelhändler verbieten, mit der Marke zu werben bzw. die Ware unter dieser Marke zu verkaufen.
http://www.it-recht-kanzlei.de/markenre ... igung.html
M.E. geht aus diesem Beitrag einer RA-Kanzlei hervor, dass ich Fotos, die ich von der Ware selbst erstelle, bzw. den Markennamen zum Weiterverkauf der Ware benutzen darf.
Bei Digitalkameras gibt es einen Zeitstempel im -Foto, den ich unbedingt benutzen sollte.