LG Essen:“Pornopranger”der RA-Kanzlei U+C rechtswidrig+(KVR)

Regine12

Administratorin
LG Essen: Sog. “Pornopranger” der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Internet ist rechtswidrig

http://www.damm-legal.de/lg-essen-sog-p ... chtswidrig

LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 - nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als “Gegnerliste” bezeichnet, vgl. unseren Beitrag (hier) namentlich aufführen darf. Im Gegensatz zu der von der Kanzlei U+C zitierten Entscheidung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) stünden bei dieser Art von Gegnerliste keine Werbezwecke für die Generierung neuer Mandate im Vordergrund. Die Kanzlei verletze das Recht der Mandantin verletzt, selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden zu können. Obwohl die Veröffentlichung der Gegnerliste erst für den morgigen Tag, den 01.09.2012, geplant war, konnte eine einstweilige Verfügung auf Grund der bestehenden Erstbegehungsgefahr erlassen werden. Gegen den Beschluss kann Widerspruch, gegen das sodann ergehende Urteil Berufung zum OLG Hamm eingelegt werden. Große Erfolgsaussichten messen wir Urmann + Collegen in dieser Sache allerdings nicht zu...............aus dem link

U+C droht mit Veröffentlichung von Gegnerlisten WILDE BEUGER SOLMECKE Video
http://www.youtube.com/watch?v=LRpjyOwJ ... ature=plcp
 

Regine12

Administratorin
Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt-( Versuchter Betrug)

Vorwurf: Versuchter Betrug
Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt

http://www.regensburg-digital.de/ermitt ... /02042013/
Dass gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff.

Der Experte für Urheber- und Wettbewerbsrecht vertritt „etliche Betroffene“ gegen die Regensburger Abmahn-Kanzlei U+C (Urmann und Collegen). Und vergangene Woche erreichte ihn ein Schreiben der Regensburger Staatsanwaltschaft, „welches es in sich hat“: Gegen U+C-Anwalt Thomas Urmann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs.............................mehr darüber im link
 

Regine12

Administratorin
gegen RA-Kanzlei U+C Zivilverfahren Amtsgericht Regensburg(

Porno-Pranger“-Anwalt vor Gericht

http://www.regensburg-digital.de/abmahn ... /26042013/

Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei U. und C. statt.

Wird es eng für die Abmahner? Vordergründig geht es „nur“ um rund 1.800 Euro, eigentlich ist es aber eine „Musterklage“, die am Freitag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde. Bekommt die Klägerin recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei U+C folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Dr**** gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Dr***r und den Rechtsanwalt Thomas U.und wirft ihnen versuchten Betrug vor.
Der KVR-Shop: Riesen-Palette und Mini-Umsätze

Am Freitag wurde nun die Klage einer der Abgemahnten gegen Ur***n und Dre****r verhandelt, die durchaus Einfluss auf das parallel laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft haben dürfte.

Dr***r ist Geschäftsführer der mittlerweile in Insolvenz befindlichen KVR Handelsgesellschaft............................... .weiter dazu im link


Abmahnungen- U+C - KVR Handelsgesellschaft mbH -F-Drescher

viewtopic.php?f=3&t=1048&p=7721&hilit=KVR+#p7721
 

Regine12

Administratorin
Regensburger Amtsgericht- Ohrfeige für KVR Handelsgesellsch

Kanzlei unterliegt in Musterprozess

http://www.regensburg-digital.de/urmann ... /05072013/

Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.
........
Nur eine Fassade zum Abzocken

Geklagt hatte ein Online-Händler für Spielzeug und Modellbau, der im Auftrag von Drescher durch U+C wegen fehlerhafter AGBs abgemahnt worden war, sich dagegen erfolgreich gewehrt hatte und nun die Gerichtskosten ersetzt haben wollte. Das Gericht gab dem Kläger in vollem Umfang recht.

Drescher war Inhaber der (mittlerweile pleite gegangenen) KVR Handelsgesellschaft, vorgeblich gegründet, um einen Online-Handel a la Amazon ins Werk zu setzen. Tatsächlich schaffte es Geschäftsführer Drescher vor Gericht – trotz viel Fabulierens – aber lediglich, Verkäufe nachzuweisen, die – hoch gegriffen – das Volumen von 2.500 Euro nicht überstiegen haben dürften................mehr darüber im link
 
K

Krennz

Guest
Re: LG Essen:“Pornopranger”der RA-Kanzlei U+C rechtswidrig+(

Da haben aber Zwei richtig Dresche(r) gekriegt :lol: :recht: :recht:
 
Oben