Zum Thema gespeicherte IP - Adressen:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13978/1.html
Besonders wichtig ist hierbei der Absatz:
Nach dem TDDSG müsse, so das Datenschutzzentrum "prinzipiell eine anonyme oder pseudonyme Inanspruchnahme von Internetdiensten" gewährleistet werden: "Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ausnahmsweise und nur in dem Umfang speichern, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen. Ein personenbezogenes Nutzungsdatum ist auch der Nachweis, dass ein bestimmter Nutzer das Internet zu einer bestimmten Zeit genutzt hat, z.B. die Zuweisung einer dynamischen IP-Nummer durch den Zugangsanbieter. Die Verwendung der IP-Nummer zu Abrechnungszwecken ist nur sehr eingeschränkt zulässig. Soweit der bereit gestellte Internetzugang vom Kunden nutzungsunabhängig vergütet wird, wie dies typischerweise bei so genannten Flatrates der Fall ist, ist eine Speicherung der IP-Nummer nicht zum konkreten Nachweis der Entgeltpflicht erforderlich und damit auch grundsätzlich nicht erlaubt"
Im allgemeinen werden die IPs von den Providern
nicht läger als 7 Tage gespeichert. Einige Provider löschen die Daten grundsätzlich nach Beending der Internetverbindung, andere tun dies nach "Beantragung". Es verhält sich hier ähnlich wie bei der Speicherung von Verbindungsdaten des Telefons.
Schaue Dir hier mal die Datenschutzhinweise von Arcor an. Insbesondere
3 Verkehrsdaten.
Darin steht:
Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht.
Eine IP ist ein solches Verkehrsdatum. Und dann folgt:
Da der EVN nur dem Nachweis der entgeltpflichtigen Verbindungen dient, werden die einem Pauschalentgelt unterfallenden Verbindungen (z.B. bei Abrechnung nach flatrate-Tarifen) nicht im EVN aufgeführt.
Hier handelt es sich zwar um den Einzelverbindungsnachweis, aber auch wenn es nicht explizit genannt wurde, mit den Daten der Internet - Verbindung wird genauso verfahren. Denn der Provider benötigt bei einer Flatrate keine Verbindungsdaten für den Nachweis seiner Ansprüche.
Und selbst wenn ein Anbieter in dieser Frist Auskunft über die Zuordnung einer IP zu einem Anschluss haben möchte benötigt er da schon etwas mehr als nur eine obskure Forderung. Denn Einsichtnahme in diese Daten wird nur gewährt wenn eine Strafanzeige vorliegt. Dann kann die Staatsanwaltschaft die herausgabe der Daten verlangen. Und muss dafür eine Gebühr von 35 - 40 € an den Provider zahlen

Siehe hier:
http://www.gulli.com/news/justizministe ... 006-11-10/
Ist zwar ein anderes Thema, aber die Kosten bleiben.
Und, nun kommt der pöse ( :lol: ) Anbieter doch irgendwie an die Daten. Wie will er beweisen das die Person an diesem Tag den Rechner bedient hat gegen die er seine Forderung durchsetzen möchte? Imho, eine gespeicherte IP ist nicht beweiskräftig genug um darauf eine Anspruch zu begründen.
Aber!!! es gibt durchaus derartige Firmen die das Spiel auf die Spitze treiben und vor Gericht ziehen. Schon aus dem Grund das sie vielleicht bei ein oder zwei Richtern Glück haben. Das zeigt ja schon der Artikel zu dem Rechti den Link gepostet hat. Diese Urteile werden dann genutzt um bei den Opfern
den Eindruck zu erwecken es gehe alles mit rechten Dingen zu. Das es diverse Urteile gegen diese Anbieter gibt wird natürlich tunlichst verschwiegen.
Ich verweise hier nochmal auf eine Site die sich ausführlich mit genau diesen Firmen beschäftigt hat:
http://www.gegenjustizunrecht.vu/adress ... entria.htm
Und da sich auch die Verbraucherzentralen bereist ausgiebig mit genau dieser Firma befasst haben:
http://www.verbraucherrechtliches.de/20 ... agsfallen/
Und auch das Fernsehen hat schon festgestellt das es hier was zu berichten gibt:
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0, ... nt,00.html
Gruss
Marina