lebensprognose.net

Hallo!!


Ich habe wie in den anderen Beiträgen auch das gleiche Problem.

Hab mich auf lebensprognaose.net angemeldet und jetzt kommen Mahnungen

62,50 €

Ich habe Angst bekommen und lieber eingezahlt.

Es ist so Passiert nicht ich hab mich angemeldet sondern meine Schwester die 11 jahre alt ist, die sich in der Schule bei einen Öffentlichen Pc angemeldet hat.

Ich habe diesen BEtrag überwiesen.
Jetzt wollte ich wissen kann etwas passieren wenn man diesen Dienst genutzt hat.
Und wenn ich nich bezahlen hätte müssen kann ich das geld zurück fordern oder so was....
 
K

Krennz

Guest
Selbst wenn Du die anzeigen würdest und den evtl Prozess gewinnen würdest kämst du nicht mehr an Dein Geld.

Die Betrüger sitzen in der Schweiz.

Also ist Geld weg.
 
Ich denke auch, das Geld ist weg.

Du hättest eigentlich nicht zahlen müssen, denn mit Minderjährigen kommen Verträge dieser Art nur zustande, wenn sie nachträglich zB von den Eltern genehmigt werden oder wenn sie von ihrem eigenen Taschengeld beglichen werden.

Wenn du was gegen sie unternehmen willst, solltest du einen Anwalt aufsuchen.
 
A

Anonymous

Guest
Ab 14 sind die Kiddies im Rahmen ihres Taschengeldes beschränkt geschäftsfähig...

aber solche Sachen fallen trotzdem nicht darunter...

Ich denke das Du das Geld abschreiben kannst...
der AUfwand, hier etwas zurückzuholen ist einfach zu hoch...

es sei denn , Du kannst Deine Bank dazu bewegen, die Überweisung im nachhinein zu stornieren...
was aber eher bei Lastschriften gang und gäbe ist, ist bei Überweisungen nicht die Regel..

Ich denke, das wir alle hier schon mal in dieser oder ähnlicher Form Lehrgeld bezahlt haben...
 
Faktotum schrieb:
Ab 14 sind die Kiddies im Rahmen ihres Taschengeldes beschränkt geschäftsfähig.
Das gilt schon ab Vollendung des 7. Lebensjahres:
http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html

Bei 62,50 € lohnt sich der Aufwand schon für den Anwalt selbst nicht, aber man kann sich zumindest beraten lassen, was man selbst noch unternehmen kann, wenn man unbedingt etwas unternehmen möchte.

Das Bedauerliche ist ja, dass solche Firmen gerade darauf spekulieren, dass bei solchen Summen keiner einen Finger krumm macht. Dass eine Klage folgt, ist meistens unwahrscheinlich. Da müsste es schon um mehr gehen.
 
A

Anonymous

Guest
jo stimmt...

doch zahlen muß auch ein 11 Jähriger trotzdem nicht...


aber egal..Sauerei bleibt es allemal
 
Wenn ein 11-Jähiger vom Taschengeld bezahlt, dann ist der Vertrag zustande gekommen und erfüllt.

Aber in dem Fall hat der Bruder gezahlt, und da denke ich nicht, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wenn die Eltern nichts davon wissen.
 
A

Anonymous

Guest
boing schrieb:
Wenn ein 11-Jähiger vom Taschengeld bezahlt, dann ist der Vertrag zustande gekommen und erfüllt.
.........

hier in diesem Fall ...


absoluter Dummfug....

weil ein 11jähriger wie hier geschehen , gar nicht den Umfang eines solchen Geschäftes übersehen kann, ist dieses Sittenwidrig...
von der fehlenden Genehmigung des Erziehungsberechtigten mal abgesehen...
sage nicht ich, sondern mein Anwalt...der gerade neben mir sitzt...
 
Habe ich gesagt, dass der 11-Jährige hier im konkrten Fall zahlen muss?
Sag' mir bitte ausdrücklich in deinem nächsten Kommentar, ob ich das gesagt habe.

Dein Anwalt weiß nicht viel, wenn er auch noch meint, dass man erst mit 14 Jahren wirksame Verträge schließen kann. Das ist absolutes Grundwissen.
 
A

Anonymous

Guest
Nun mein Anwalt ist nun seit über 17 Jahren mein Freund...
auch wenn er jetzt nicht mehr in Bochum wohnt , sondern in Gelsenkirchen, steht er wenigstens beratend an meiner Seite und hat mir mehr als einmal aus der Patsche geholfen...
Auch wenn sein Spezialgebiet das Steuerrecht ist...
Nein das mit den 14 kam von mir, und ich hatte es geschrieben bevor mein Kollege hier aufklatschte..

nun zu Dir sei einfach nur gesagt, das Gesetzestexte heraussuchen und aufschreiben es eben nicht getan ist , um den Anwalt zu geben...es gehört eben mehr dazu..Zu den von Dir genannten Texten gibt es wiederum ganz viel "Ja aber..." Texte....

Aber wenn Du nur ein paar Gesetzestexte raussuchst und sagst...aber dort steht es so...wirst Du nicht weit kommen...


Nun wenn Du schreibst:
Wenn ein 11-Jähiger vom Taschengeld bezahlt, dann ist der Vertrag zustande gekommen und erfüllt.


Dann heißt das wohl auch so..oder??
Denn schließlich hast Du das ja Allgemeingültig geschrieben...
und genau diese Aussage ist nicht Korrekt...
weil selbst im Taschengeldbereich es viele Ausnahmen und verschiedene Wertigkeiten gibt... Pauschal kann man das nie beantworten...denn gerade hier urteilen immer mehr Gerichte zu Gunsten der Minderjährigen, natürlich nur, wenn die Elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde...
 
Hey

Also ich habe es geschfft das meine Bank die Überweisung stoniert hat.
Seit ihr sicher das da nix passieren kann.
Ich hab angst das da die typen zu mir kommen und dann das Geld holen.

ich denke ich muss das zahlen oder..
lebensprognose.net
Sie haben alle Daten von meienr schwester,und sie hat diesne test gemacht denk ich.

Muss man da nicht zahlen.
 
A

Anonymous

Guest
Nein Du mußt auf alle Fälle nicht zahlen
Für Deinen Fall kommt auch das in Betracht, was schon das Amtsgericht München geurteilt hat

hier nachzulesen

das von Rechti darunter gepostete Urteil ist genau das was ich darüber gepostet hatte..

und

sicher werden die versuchen weiterhin Druck zu machen...
Durch Mahnungen und Drohungen...
auch Ankündigungen von gerichtlichem Mahnbescheiden und Erzählungen über Zwangsvollstreckung usw..
aber eben alles nur gemacht um Dich zum zahlen zu bewegen......

lese einfach mal das Urteil durch , was oben in dem Link steht , und Du weißt das Du Dich beruhigt nach hinten lehnen kannst...

Das werden Dir hier alle ,die etwas in die Thematik Recht , bewandert oder eingestiegen sind( Krennz ,Rechti,Boing,Marina,Angela usw.) bestätigen
 
K

Krennz

Guest
Eben, kauf Dir ne Hängematte, häng sie an einem netten Örtchen auf und leg Dich rein :D

Nimm Dir ne Fliegenklatsche mit und wenn die kommen wedelste da mal mit. :lol:

Aber im Ernst: Du brauchst keine Angst haben.

1. Ist Deine Schwester Minderjährig und bedarf zu solchen Rechtsgeschäften, die M.E. den Rahmen des Tschengeldes eines 11 jährigen Kindes übersteigen, auf jeden Fall der Zustimmung der Sorgeberechtigten/Eltern

2. Erweckt die Internetseite selbst für das Amtsgericht München den Eindruck, dass die Leistung kostenlos ist. Deshalb wurde der entsprechende Passus der AGB sowie der versteckte Hinweis auf der Internetseite worin eine Geldforderung erhoben wird als "Überraschende Klausel" in einem rechtskräftigen Urteil für nichtig erklärt.

Auf Grund Punkt 1 und 2 bist Du aussen vor. Im übrigen sind IP´s, zumindest meine, dynamisch. Sodass denen eine gespeicherte IP nicht viel nutzt.

Aber dass kann Dir bestimmt Marina näher erleutern. Will mich da nicht nochmal mit Teilwissen hervortun :D

Grüsse

Klaus
 
Zum Thema gespeicherte IP - Adressen:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13978/1.html

Besonders wichtig ist hierbei der Absatz:

Nach dem TDDSG müsse, so das Datenschutzzentrum "prinzipiell eine anonyme oder pseudonyme Inanspruchnahme von Internetdiensten" gewährleistet werden: "Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ausnahmsweise und nur in dem Umfang speichern, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen. Ein personenbezogenes Nutzungsdatum ist auch der Nachweis, dass ein bestimmter Nutzer das Internet zu einer bestimmten Zeit genutzt hat, z.B. die Zuweisung einer dynamischen IP-Nummer durch den Zugangsanbieter. Die Verwendung der IP-Nummer zu Abrechnungszwecken ist nur sehr eingeschränkt zulässig. Soweit der bereit gestellte Internetzugang vom Kunden nutzungsunabhängig vergütet wird, wie dies typischerweise bei so genannten Flatrates der Fall ist, ist eine Speicherung der IP-Nummer nicht zum konkreten Nachweis der Entgeltpflicht erforderlich und damit auch grundsätzlich nicht erlaubt"

Im allgemeinen werden die IPs von den Providern nicht läger als 7 Tage gespeichert. Einige Provider löschen die Daten grundsätzlich nach Beending der Internetverbindung, andere tun dies nach "Beantragung". Es verhält sich hier ähnlich wie bei der Speicherung von Verbindungsdaten des Telefons.

Schaue Dir hier mal die Datenschutzhinweise von Arcor an. Insbesondere 3 Verkehrsdaten.

Darin steht:

Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht.

Eine IP ist ein solches Verkehrsdatum. Und dann folgt:

Da der EVN nur dem Nachweis der entgeltpflichtigen Verbindungen dient, werden die einem Pauschalentgelt unterfallenden Verbindungen (z.B. bei Abrechnung nach flatrate-Tarifen) nicht im EVN aufgeführt.

Hier handelt es sich zwar um den Einzelverbindungsnachweis, aber auch wenn es nicht explizit genannt wurde, mit den Daten der Internet - Verbindung wird genauso verfahren. Denn der Provider benötigt bei einer Flatrate keine Verbindungsdaten für den Nachweis seiner Ansprüche.

Und selbst wenn ein Anbieter in dieser Frist Auskunft über die Zuordnung einer IP zu einem Anschluss haben möchte benötigt er da schon etwas mehr als nur eine obskure Forderung. Denn Einsichtnahme in diese Daten wird nur gewährt wenn eine Strafanzeige vorliegt. Dann kann die Staatsanwaltschaft die herausgabe der Daten verlangen. Und muss dafür eine Gebühr von 35 - 40 € an den Provider zahlen :p Siehe hier:

http://www.gulli.com/news/justizministe ... 006-11-10/

Ist zwar ein anderes Thema, aber die Kosten bleiben.

Und, nun kommt der pöse ( :lol: ) Anbieter doch irgendwie an die Daten. Wie will er beweisen das die Person an diesem Tag den Rechner bedient hat gegen die er seine Forderung durchsetzen möchte? Imho, eine gespeicherte IP ist nicht beweiskräftig genug um darauf eine Anspruch zu begründen.

Aber!!! es gibt durchaus derartige Firmen die das Spiel auf die Spitze treiben und vor Gericht ziehen. Schon aus dem Grund das sie vielleicht bei ein oder zwei Richtern Glück haben. Das zeigt ja schon der Artikel zu dem Rechti den Link gepostet hat. Diese Urteile werden dann genutzt um bei den Opfern den Eindruck zu erwecken es gehe alles mit rechten Dingen zu. Das es diverse Urteile gegen diese Anbieter gibt wird natürlich tunlichst verschwiegen.

Ich verweise hier nochmal auf eine Site die sich ausführlich mit genau diesen Firmen beschäftigt hat:

http://www.gegenjustizunrecht.vu/adress ... entria.htm

Und da sich auch die Verbraucherzentralen bereist ausgiebig mit genau dieser Firma befasst haben:

http://www.verbraucherrechtliches.de/20 ... agsfallen/

Und auch das Fernsehen hat schon festgestellt das es hier was zu berichten gibt:

http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0, ... nt,00.html

Gruss
Marina
 
:D Heute kam mal wieder eine Zahlungsaufforderung. Komisch, im Ordner "Unbekannt" meines Mail - Providers obgleich ich die URL als Spam makiert habe. Text:

Sehr geehrte Frau Nina Doe,

Sie haben unseren Service lebens-prognose.net bestellt. Trotz der Rechnung vom 2007-03-16, der 1. Mahnung vom 2007-03-28 und der 2. Mahnung vom 2007-08-21 wurde der noch offene Betrag von Ihnen nicht beglichen.

Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 13.02.2007 mit der IP 84.56.27.191 einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt, die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.


Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir folgende gespeicherte Daten vorlegen:

- Anmeldung am 13.02.2007 mit der IP 84.56.27.191

-------------------------------------------------------------------------------------------

Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir kein Interesse gegen Sie weitere Schritte einzuleiten. Aus diesem Grund geben wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 5 Tage einzuzahlen:

Betrag: 59,00 Euro - Rechnung vom 2007-03-16
Mahngebühr: 3,50 Euro - 2. Mahnung vom 2007-08-21
Bereits bezahlt: 0,00 Euro

Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I
Kontonummer: 2*** *** ***
Bankleitzahl: 5** *** **
Kreditinstitut: Fortis
Verwendungszweck: LEPRO-*************

Restbetrag: 62,50 Euro

Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir Ihren Fall für weitere Schritte an ein Inkassobüro weitergeben [Anm. von mir: Die El - Inkies???]

Wichtiger Hinweis:
Können Sie mit absoluter Sicherheit sagen, dass Sie Ihre Daten niemals auf oben genannter Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch bitten wir Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.

Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, so haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.

Haben Sie den Betrag bereits angewiesen, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.


Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen an unseren Kundenservice.

Hmmmm... unter unter Umständen gerichtlich geltend zu machen???? Unter welchen denn wohl? Aber immerhin bin ich eine geschätzte Kundin, obgleich nicht mal ein korrekter Name vorhanden zu sein scheint.

So, nun mal zum Speicherdatum der IP: 13.02.2007 Macht immerhin eine Zeitdifferenz von sechs Monaten + drei Wochen. Wie war das mit den Speicherfristen:

Gemäß Paragraf 97 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf der Provider Verkehrsdaten, also auch die IP-Adresse, nur so lange verwahren, bis die Berechnung des Entgelts abgeschlossen ist. Eine solche Berechnung fällt aber bei Flatrates weg. Wörtlich heißt es im Gesetz: „Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. Nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen.“

Selbst wenn ich keine Flatrate hätte, die Abrechnung meiner DSL - Anbindung für den Monat Februar ist schon lange Geschichte und damit auch die per Gesetz erlaubte Speicherung von IP - Daten. Und die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (siehe Link)

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_über_die_Vorratsdatenspeicherung#Zu_speichernde_Daten

ist noch nicht umgesetzt. Ansonsten verweise ich einfach nochmal auf mein Posting ein Stück weiter oben.

was haben wir denn noch? Ach ja:

jedoch bitten wir Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten

Geht es wohl noch????? Klar, ich trabe zur Staatsanwaltschaft oder zur Polizei um hier eine Anzeige zu stellen. :?

Kurzum: Der gesamte Inhalt der Mail strotz vor rechtlichen Fehlern und einer Logik die einem das Haar in die Luft stehen lässt. O Gott, o Göttin lasst Hirn vom Himmel regnen. :p :p :p

Es grüßt eine auf das Äußerste amüsierte
Marina

***edit***
Noch eine kleine Anmerkung: Die angegebene Bank Fortis hat ihren Sitz in Brüssel und Utrecht. Dort ist es wohl nicht ganz so leicht den Anzockern die Kontoverbindung dicht machen zu lassen.
 
K

Krennz

Guest
Liebe Marina,

ein paar Sätze an die FORTIS und die Jungs haben in echt keine Chance mehr auch nur innerhalb der EU noch ein Konto zu bekommen.

Ich selber habe z.B. für die Schmidtleins an die Bundesvereinigung der Deutschen Banken eine "Warnung" losgelassen. Mal sehen ob das wirkt.

Jeder Hinweis an eine Bank macht doch den schlimmen Kiddies das weiterkommen schwer, wenn nicht unmöglich.

Wo keine Kohle reinkommt erlöscht das Interesse.

Soweit ich weiss, hat z.B. die Stadtsparkasse D die Bankverbindung für die Gebrüder Max und Moritz gekündigt.

War Member in einigen anderen Foren :lol:

Wie hisst das so schön, immer feste :recht: :recht: :recht:

lg

Klaus

Grüsse

Klaus
 
K

Krennz

Guest
es stinkt zum Himmel

@ Alle,

wo leben wir eigentlich?

In Deutschland oder im Irrenhaus?

Ich galbe langsam im letzteren.

Da wird mit vermutlicher Täter vermutlich umgebracht etc. geredet, als wär ein Toter nur vermutlich tot.

Die Auswüchse erleben wir ja jetzt jeden Tag. Jeder ist unschuldig. Nur wir, die es nicht gewesen sind, wir sollen unsren Kopf per Datenspeicherung hinhalten?

Zum Internetangebot.

Die Staatsanwälte stellen fest, dass es sich hier nicht um Betrug handelt. Es sei nur ein Verstoss gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht festzustellen. Ist das kein Betrug an Otto Normalverbraucher. Muss ich denn immer meinen Rechtsanwalt neben mir stehen haben?

Ich bin einer der Helferlein in einem anderen Forum, den Mod habe ich vorerst mal hintangestellt. Aber es regt mich auf, dass wir keine Handhabe gegen diese Gano**en haben.

Vlt. kann mir hier jemand etwas dazu sagen, leider haben wir unser Faktotum nicht mehr, der wusste bescheid, oder hatte zumindest ienen Freund, der uns hier hätte weiterhelfen können.

Wie ist das Faktotum, überwind Deinen Ärger und melde Dich wieder.

Grüsse

und ein frohes, gesundes, erfolreiches 2008

Klaus
 
Oben