Die Meldungen gehen weiter. viewtopic.php?f=3&t=816
Hier noch ein anderer Beitrag darüber.
Ich stelle das mal extra ein . Denn der Schock ist ja für viele User doch sehr gross. Möchte nur wissen wie die Gerichte den Andrang bewältigen werden.
Filesharing: Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung
http://www.damm-legal.de/filesharing-ko ... entwarnung Teilweise Entwarnung
Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben nun vor den Kadi ziehen will.
Man hat ewig nichts gegen diese Seiten unternommen !!!!!!! Wieso wurden diese Seiten nicht vom Netz genommen. Die Rechtslage hat sich ja nicht verändert !!!!!!!!
Es war ein ewiges Hin und Her. Selbst die Fachleute wussten nicht ob man sehen darf oder nicht. Aber so ist es ja ständig. Justitia – Die Blinde mit der Binde.
Ist sonst ja nicht meine Art meinen Senf dazu zu geben. Aber das ärgert mich mächtig.
Hier noch ein anderer Beitrag darüber.
Ich stelle das mal extra ein . Denn der Schock ist ja für viele User doch sehr gross. Möchte nur wissen wie die Gerichte den Andrang bewältigen werden.
Filesharing: Kommt jetzt die Strafverfolgung von kino.to-Nutzern? / Entwarnung
http://www.damm-legal.de/filesharing-ko ... entwarnung Teilweise Entwarnung
Laut übereinstimmenden Presseberichten müssen tausende ehemalige Nutzer der stillgelegten Plattform Kino.to mit Strafverfahren rechnen (vgl. zB Focus). Dabei solle es sich allerdings vorerst nur um diejenigen Kunden handeln, die sog. Premium-Accounts auf Kino.to unterhielten. Diese Premium-Kunden hatten (per PayPal) dafür gezahlt, Zugang zu den Filmen auf der Plattform zu erhalten, ohne dass in diesen die ansonsten üblichen Werbebanner eingeblendet wurden. Was wir davon halten? Es sollte nichts so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird. Das Urteil des LG Leipzig, welches das bloße Betrachten von Streaming-Angeboten als strafbar ansieht, steht bis jetzt noch allein auf weiter Flur. Es ist nach wie vor heftig umstritten, ob beim Anschauen eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da keine Vervielfältigungshandlung stattfindet. Außerdem dürfte es sich bei den Nutzern der Plattform eher um “kleine Fische” handeln, deren Strafbarkeit, sofern diese dann bejaht würde, im Bagatellbereich einzustufen wäre. Mit Verhaftungen ist daher nicht zu rechnen. Wer gleichwohl Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft erhält, sollte sich zu der Angelegenheit vorerst überhaupt nicht äußern und sofort unsere anwaltliche Hilfe (hier: Kontakt) in Anspruch nehmen...........................aus dem link
Ich finde es nicht richtig das man die User die nur geschaut haben nun vor den Kadi ziehen will.
Man hat ewig nichts gegen diese Seiten unternommen !!!!!!! Wieso wurden diese Seiten nicht vom Netz genommen. Die Rechtslage hat sich ja nicht verändert !!!!!!!!
Es war ein ewiges Hin und Her. Selbst die Fachleute wussten nicht ob man sehen darf oder nicht. Aber so ist es ja ständig. Justitia – Die Blinde mit der Binde.
Ist sonst ja nicht meine Art meinen Senf dazu zu geben. Aber das ärgert mich mächtig.