Kanzlei HWK mahnt Impressumsverstöße auf Facebook ab

Regine12

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Kanzlei HWK mahnt Impressumsverstöße auf Facebook namens Binary Services GmbH ab

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/08/ab ... abmahnung/


Aufpassen: Kanzlei HWK mahnt Impressumsverstöße auf Facebook namens Binary Services GmbH ab

29. August 2012
Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Google+ & XING)
Artikel-Link: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=8076
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Ich hatte dazu schon etwas geschrieben, als die ersten Berichte auftauchten: Es treten derzeit verstärkt Abmahnungen namens einer “Binary Services GmbH” auf, weil auf Facebook-Seiten das notwendige Impressum fehlen soll (Bericht hier). Inzwischen liegen mir Abmahnungen aus der Region vor und ich muss aktuell dringend davor warnen

Die Abmahnung zu unterschätzen
Die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben

In der Sache bleibt es bei meinen bisherigen Ausführungen, die man zusammenfassen kann mit: Wer kein Impressum bei Facebook in seiner geschäftlichen Präsenz führt, darf sich über eine Abmahnung nicht wundern. Hier aber gibt es zwei Besonderheiten, die aufhorchen lassen und die man beachten muss.

I. Rechtsmissbrauch?.............................weiter dazu im link
 

Regine12

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Facebook-Abmahnung Strafanzeige gegen die Gf der Binary S***

Facebook-Abmahnung-wegen Impressum-Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Binary S*******
Seit kurzem firmiert sie unter der Bezeichnung REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH

Massenabmahnung” unseres Erachtens zu erkennen ist.

http://www.lhr-law.de/lbr-blog/massenab ... retion-aus

Neuigkeiten

Zwischenzeitlich gibt es Neuigkeiten:

1. Es sind zurzeit über 180 Abmahnfälle bekannt.

2. Es wurde Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Binary Services GmbH und den vertretenden Rechtsanwalt erstattet.

3. Es gibt ein Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer, in dem der vertretende Rechtsanwalt aktuell zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist.

4. Vor dem Landgericht Wiesbaden findet am 17.10.2012 die mündliche Verhandlung über eine gegen den Abmahner erhobene negative Feststellungsklage (Az. 12 O 54/12 ) für den um 11:00 Uhr in Raum 1.037 statt.

5. Am 5.12.2012 ist Termin Zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum über eine weitere gegen den Abmahner erhobene negative Feststellungsklage (Az. 13 O 187/12).

6. Die Binary Services GmbH hat vor dem Landgericht Regensburg (Az. 1 HK O 1845/12) ihrerseits gegen einen Abgemahnten Klage auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten erhoben. Von einer Terminierung ist noch nichts bekannt.

7. Die Firma Binary Systems bekommt heftigen Gegenwind. Ein Kollege hat eine „Sammelklage“ bezüglich der von den Abgemahnten bisher aufgewendeten Rechtsanwaltskosten eingereicht (der wir allerdings keine großen Erfolgsaussichten beimessen).

8. Darüber hinaus ist eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet worden.

9. Die namensähnliche Firma Binary GmbH & Co. KG aus Essen hat inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen die Binary Services (Landgericht Düsseldorf, Az. 37 O 110/12 vom 04.09.2012) erwirkt. Nachdem die Binary GmbH immer wieder mit dem Abmahn-Systemhaus verwechselt wurde, ohne etwas mit dem Unternehmen aus Regenstauf gemeinsam zu haben.

10. Nicht zuletzt deshalb hat sich die abmahnende Firma offenbar aktuell umbenannt. Seit kurzem firmiert sie unter der Bezeichnung REVOLUTIVE SYSTEMS GmbH (Amtsgericht Regensburg, HRB 12663)...........................................................mehr darüber im link
 

Regine12

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Facebook - Landgericht Regensburg gibt Vielfachabmahner Rech

Facebook - Landgericht Regensburg gibt Vielfachabmahner Recht

http://blog-it-recht.de/2013/02/07/land ... ner-recht/

Nun hat das Landgericht Regensburg den Vielfachabmahnern im Ergebnis Recht gegeben und einen Unterlassungsanspruch gegen einen der abgemahnten Mitbewerber aus § 8 Abs. 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Vorsprungs durch Rechtsbruch (§§ 4 Nr. 11 UWG, 5 TMG) sowie einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten i. H. v. 265,70 € aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG bestätigt (LG Regensburg, Urteil vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12).

Die Richter der Handelskammer des LG Regensburg bestätigten damit zunächst die Rechtsprechung des LG Aschaffenburg (LG Aschaffenburg, 19.08.2011 – 2 HK O 54/11, 2 HKO 54/11), wonach unternehmerische Facebook-Seiten der Impressumspflicht des § 5 TMG unterliegen.

Ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Binary Services GmbH sei trotz der erheblichen Anzahl gleichlautender Abmahnung innerhalb kürzester Frist im Ergebnis nicht anzunehmen...................weiter im link
 
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