Kaffeefahrten Gericht lässt alle Konten sperren

Regine12

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Gericht lässt alle Konten sperren

http://www.ga-online.de/-news/artikel/1 ... en-sperren

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft sieht die Gefahr, dass der wegen Betruges angeklagte Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup fliehen könnte. Die Behörde hatte deswegen auch einen Haftbefehl beantragt.

Lastrup/Cloppenburg/Oldenburg - Im Betrugsverfahren gegen den Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft alle Konten des 43-Jährigen beschlagnahmen lassen. Sie sieht offenkundig die Gefahr, dass der Angeklagte fliehen könnte. Die Behörde hatte deswegen auch einen Haftbefehl für den Lastruper beantragt. Nach wie vor befindet sich der 43-Jährige aber auf freiem Fuß. Das Amtsgericht in Cloppenburg hatte den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt.

Nun soll darüber das Oldenburger Landgericht entscheiden. Der Verteidiger des 43-Jährigen geht aber davon aus, dass es zu keiner Verhaftung seines Mandanten kommen wird. Gleichwohl hat er sich mit einem bösen Brief an den Chef der Oldenburger Staatsanwaltschaft gewandt. Man betrachte die Situation mit Sorge, bittet der Anwalt um eine Stellungnahme. Eine Antwort bekam er bisher nicht. Dass ein Haftbefehl beantragt worden ist, hatte der 43-Jährige per Zufall erfahren...................weiter im link

Was vorher passiert ist.

Kaffeefahrt-Veranstalter aus Lastrup wegen Formfehlers frei
Dem 43-Jährigen bleibt nach Urteil des Landgerichts das Gefängnis erspart. Die Staatsanwaltschaft will in Revision gehen und die 16 Betrugsfälle neu anklagen.

http://www.ga-online.de/-news/artikel/1 ... hlers-frei

Zitat:
Was der Angeklagte gemacht habe, sei gar nicht angeklagt gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Der Angeklagte hatte auf den bundesweiten Veranstaltungen für 900 Euro teure Magnetfeld-Matratzen von den Teilnehmern einen Kaufvertrag mit Widerrufsrecht, eine Abbuchungsvollmacht und Überweisungsträger unterschreiben lassen. Als die Kunden später von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machten, die Ware zurückschickten und abgebuchte Beträge zurückbuchen ließen, setzte der Angeklagte die Überweisungsträger ein, um an das Geld der Kunden zu gelangen. Überweisungsträger sind nicht rückgängig zu machen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift den Betrug bei den Banken festgesetzt, die gutgläubig die Überweisungsträger bearbeitet hätten. Das Cloppenburger Amtsgericht aber hatte den Betrugstatbestand bei den Kunden angesiedelt, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Überweisungsträger unterschrieben hätten. Das Landgericht gab dem Amtsgericht Recht, ging aber aufgrund der Abweichung von der Anklage von einem Formfehler aus. Die Staatsanwaltschaft will nun in Revision gehen und die 16 Betrugsfälle, um die es jetzt ging, neu anklagen. Sie bereitet zurzeit zudem eine neue Anklage vor, in der es um Betrug in mehreren 100 Fällen geht. In diesem Zusammenhang hat die Anklage einen Haftbefehl für den 43-Jährigen beantragt.
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