Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)

Regine12

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Deutsche Direkt Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)

Februar 13, 2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wirtschaftsrecht

http://www.wkblog.de/wirtschaftsrecht/d ... ntrale-gwe


Am 14. Dezember hatten wir unter der Überschrift „Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale“ ausführlich über das Geschäftsmodell der GWE Wirtschaftsinformations GmbH berichtet.

Aus aktuellem Anlass möchten wir mit diesem Beitrag über den Forderungseinzug durch die Deutsche Direkt Inkasso GmbH informieren, die seit Beginn des Jahres wieder verstärkt Forderungsschreiben an all diejenigen Unternehmen verschickt, welche den Zahlungsaufforderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) nicht freiwillig nachgekommen sind.

Der wohl wichtigste Hinweis für alle Betroffene: Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass die Angelegenheit durch eine Zahlung des durch das Inkassounternehmen geltend gemachten Betrages erledigt werden kann. Eine Zahlung könnte eventuell sogar negative Auswirkungen haben. Dies hat folgenden Hintergrund:

Inkassounternehmen stellt zunächst lediglich Gebühren für 12 Monate in Rechnung
...............................weiter im link


http://blog2.random-coil.de/2012/02/aus ... eintragen/
Mit Urteil vom 30.06.2011 hat der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 157/10) entschieden, dass

„ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG verstößt“.

Zur Begründung führt der BGH aus, dass das.....................weiter im link
 

Regine12

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Re: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (

Zwölf Hamburger Schulen tappen in teure Abo-Falle

Die Schulbehörde will nun schnell Widersprüche gegen die ungewünschten Verträge einlegen.

http://www.mopo.de/nachrichten/500-euro ... 67974.html

Warnung vor 'Gelbes Branchenbuch.mobi' Eintrag kann zur Kostenfalle werden

http://www.presseportal.de/polizeipress ... lle-werden
Nienburg (ots) - Nienburg (kr). In letzter Zeit werden Gewerbetreibende vermehrt von verschiedenen Firmen von Branchenbüchern angeschrieben. Es wird dabei der Eindruck vermittelt, es handele sich um die Gelben Seiten der Telekom. Dabei schreibt eine Firma mit Sitz in der Türkei und informiert über ein 'Branchenbuch für die Region'. Die Grundeinträge seien kostenlos, man könne aber einen Plus-Eintrag bekommen, der dann kostenpflichtig ist. Immerhin wird bei Rücksendung des Eintragabzuges ein Dreijahresvertrag abgeschlossen, der min. EUR450,- im Jahr + MWSt. kostet. Zum Teil werden auch EUR960,- p.a. verlangt und es erfolgt eine Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der BGH hat in ähnlichen Fällen geurteilt, dass solche Offerten irreführend seien und somit unwirksam sein können. Auf keinen Fall eine Rechnung bezahlen, sondern über eine Anfechtungsklage versuchen, aus dem Vertrag heraus zu kommen. Dennoch, so der Rat Ihrer Polizei, sollte man sich gut überlegen, was man unterschreibt.
 

Regine12

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Re: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (

Landgericht Gießen entscheidet pro Gewerbeauskunft-Zentrale!?


Die GWE GmbH frohlockt in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale mit einem neuen Urteil: In aktuellen Schreiben wird darauf hingewiesen:

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/08/la ... -zentrale/

Ganz aktuell haben die Gerichte entschieden, z.B. das Landgericht Gießen mit Urteil vom 05.07.2012 (AZ 5 O 312/12) [...] dass alle Einwände [...] unberechtigt sind [...]

Da ich bei Entscheidungen zum Thema immer hinterher bin und die hier benannte Entscheidung neu und bisher unbekannt ist, habe ich bei Gericht umgehend die Entscheidung angefordert – und heute erhalten. Und in der Tat sieht das Landgericht einen Vertragsschluss, aber ob ich das so ernst nehmen soll ist eine andere Frage.

Hier hat nämlich niemand geklagt, der nicht zahlen wollte, sondern jemand hat eine einstweilige Verfügung beantragt, derzufolge in dem Internet-Verzeichnis die streitgegenständlichen Daten des Unternehmens nicht weiter gelistet werden sollten. Dieser Antrag ist m.E. schon damit zurück zu weisen, dass öffentliche geschäftliche Daten immer gelistet werden können. Gleichwohl hat sich das Landgericht mit dem Vertragsschluss beschäftigt und stellt dazu kurzerhand fest:................................weiter

Hier mal eine Zusammenfassung über diese ganze Abzocke.

http://www.jurablogs.com/thema/gewerbeauskunft-zentrale
 

Regine12

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Klageentwurf als Zahlungsmotivatio

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/08/ge ... otivation/

Ein Mandant hat sich hier gemeldet: Die GWE GmbH hat in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale.de beschlossen, dass man sich “unabhängig der beauftragten Anwälte” noch einmal direkt bei meiner Mandantschaft meldet. Sprich: Es wurde nicht an mich geschrieben, sondern man hat ein Fax an die Gegenseite geschickt, mit dem man nun anbietet, gegen Zahlung von 375 Euro die Sache insgesamt aus der Welt zu schaffen. Und damit das auch nachhaltig wirkt, hat man gleich einen Klageentwurf beigefügt, der angeblich demnächst eingereicht wird. Selbst meinem Mandanten als juristischen Laien fiel dabei belustigt auf, dass man zwar vorher einen Anwalt schreiben ließ, jetzt auch mit Klageerhebung durch den Anwalt “droht”, gleichwohl in dem Klageentwurf keine Prozessbevollmächtigten benannt sind. Inwiefern die laut Entwurf an das Amtsgericht München zu richtende Klage dort nach den letzten desaströsen Entscheidungen erfolgreich sein soll, bleibt das Geheimnis der Gegenseite.

Von meiner Seite ist mitzuteilen, dass hier nunmehr Schluss ist. Die inzwischen zahlreichen hier laufenden Mandate in Sachen GWE GmbH werden nunmehr der Reihe nach als negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Düsseldorf aufschlagen. ............................aus dem link

Weitere Berichte über diese Sache ebenfalls im link
 

Regine12

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GWE: Rechtsanwalt Hofheinz hat Mandate niedergelegt

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/08/ge ... dergelegt/


Eine kurze – und zu erwartende – Mitteilung: Die Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz hat hierhin mit Schreiben vom 29.08.2012 mitgeteilt, dass in allen bearbeiteten Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale.de” das Mandat niedergelegt wurde und weitere Post in Zukunft nur noch an die GWE GmbH direkt zu richten ist.

Damit ist derzeit wieder einmal kein Rechtsanwalt für die GWE GmbH bestellt. ........................weiter im link

Hier findet Ihr noch einiges zum Thema.

http://www.jurablogs.com/thema/branchenbuch
 

Regine12

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Die Gewerbeauskunft-Zentrale nimmt mich endlich wahr!

Die Gewerbeauskunft-Zentrale nimmt mich endlich wahr!

http://klawtext.blogspot.de/2012/12/die ... -mich.html

Kaum zu glauben, aber heute habe ich endlich mein erstes eigenes "Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes" unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bekommen:

Und da ich eigentlich nirgendwo sonst unter "Dosch, S." firmiere und auch selten "Heidelberg-Kirchheim" schreibe, weiß ich jetzt auch, woher die Daten aller Wahrscheinlichkeit nach kommen: Aus den GelbenSeiten. Da steht nämlich folgender Eintrag:
.......................weiter im link
 

Regine12

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Mahnschreiben sind wettbewerbswidr

Gewerbeauskunft-Zentrale: Mahnschreiben sind wettbewerbswidrig

Mich wundert, dass die GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH (im Folgenden: GWE) in ihren Formularen immer noch Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart. Denn die Luft dort wird immer dünner.

http://klawtext.blogspot.de/2013/01/gew ... eiben.html

Das Amtsgericht Düsseldorf hat schon gegen die Macher der Gewerbeauskunft-Zentrale entschieden. Ebenso das Landgericht und das Oberlandesgericht.

Jetzt erneut ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2012, Aktenzeichen: 38 O 37/12, der GWE untersagt hat, ihre "Kunden" mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zur Zahlung aufzufordern. Das meldet jedenfalls der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.

Das Gericht ist laut Wettbewerbszentrale der Ansicht, beim Angebot der GWE handele es sich um eine "Vertragsfalle", deren Geschäftsmodell darin bestehe, nicht gerechtfertigte Forderungen einzutreiben. Hierin sah das Gericht einen Verstoß gegen § 3 Absatz 1 und § 4 Nr. 1 UWG. Danach handelt unlauter, ..................weiter im link
 

Regine12

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GWE -Zentrale: Schnell bezahlen mit der “Nachmieter-Variante

Gewerbeauskunft-Zentrale: Schnell bezahlen mit der “Nachmieter-Variante”

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/ge ... -variante/

Ich fasse mit meiner Lesart zusammen: Wenn man jetzt ganz schnell bezahlt, dann versucht die GWE jemanden zu finden, der den gleichen Platz danach übernimmt – und dann entfällt auch die Zahlung für das 2. Jahr. Natürlich versucht man es nur und meldet sich eben dann, wenn man auch wirklich jemanden gefunden hat – und wenn nicht… :ermm:

GWE GmbH und die falschen AGB
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot. ... n-agb.html


Der von mir sehr geschätzte Kollege Dr. Mirko Möller, LL.M. hat sich wie hier und vom WDR den Spaß gemacht, naja das darf man wohl nicht schreiben, eher den Spieß umgedreht.

Er bekam, wie auch viel Kollegen und noch viel mehr Gewerbetreibende, von besagter Firma den wohl bekannten Brief und hat kurzerhand die mitgeschickten AGB derart verändert, als dass er aus der Zahlungspflicht des Kunden eine solche der GWE GmbH gemacht hat.

Soll heißen, die Klausel lautet nun „für die Erlaubnis, unsere Firmendaten veröffentlichen zu dürfen, erhalten wir von der GWE jährlich 569,06 Euro“.

Und wen wundert es, die GWE GmbH will nicht zahlen. Wird sie aber wohl müssen, oder es wird noch teurer für sie. Kollege Möller hat sie nun auf Zahlung verklagt, denn mit dem "Argument der GWE GmbH, dass man als Unternehmer die Vertragsbedingungen sorgfältig lesen müsse, bevor man einen Vertrag annehme und aus diesem Grunde die Verträge mit der GWE GmbH angeblich wirksam sein sollten, müsste die GWE GmbH nun ihrerseits die geforderte Summe zahlen."" ",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,weiter
 

Regine12

Administratorin
GWE -Zentrale: Schnell bezahlen mit der “Nachmieter-Variante

http://www.bella-ratzka.de/unschlagbare ... ntrale-de/


Nun scheint die Firma eine neue Möglichkeit gefunden zu haben, Kunden von der Zahlung zu “überzeugen”. Der Kollege Ferner berichtet an dieser Stelle von einem Schreiben der GWE, in welchem diese offenbar einem Kunden, der sich aus dem Vertrag lösen wollte, mitteilt, dass man einen Nachfolger im Vertrag suchen werde, der dann im zweiten Vertragsjahr in den Vertrag eintrete und die Kosten ab dann übernehme. Voraussetzung sei allerdings, die schnellstmögliche und vollständige Bezahlung des ersten Vertragsjahres.

Wer an dieser Stelle diese “tolle Angebot” annimmt, kann die Summe fürs zweite Vertragsjahr quasi gleich mit überweisen. Abgesehen davon, dass ich ernsthaft bezweifle, dass sich so schnell ein “Nachmieter” für den Platz findet (insbesondere bei dem Standing, dass die Firma aktuell “genießt”). Es wäre darüber hinaus bei der vorbehaltlosen Zahlung des ersten Vertragsjahres von einem Anerkenntnis der Schuld und damit des Bestehens des Vertrags – auch für das zweite Jahr – auszugehen. Findet sich also kein Nachfolger, so ist eine Verteidigungsmöglichkeit gegen die zweite Jahresgebühr wohl nicht mehr gegeben.....................mehr im link
 

Regine12

Administratorin
Re: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (


Trotz Verbots Abzocke geht weiter



http://www.shz.de/nachrichten/lokales/e ... eiter.html



Allein in den Städten des Kreises Pinneberg 50 betroffene Gewerbebetriebe. Sie zahlten 1 138 Euro für einen lapidaren Internet-Eintrag.

Kreis pinneberg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat aufgrund einer Klage des Deutschen Schutz verbands gegen Wirtschaftskriminalität klar entschieden: Die Anschreiben der Düsseldorfer Firma GWE-Wirtschaftsinformations gesellschaft mbH, die jetzt massenhaft auch in den Betrieben des Kreises Pinneberg in der Post waren, sind rechtswidrig. Der entsprechenden Unterlassungsklage wurde stattgegeben.

Das scheint den Geschäftsführer der GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale.de), Sebastian Cyperski (Foto), wenig zu interessieren. Er, der für diese Zeitung nicht zu erreichen war, macht munter weiter. Sein Trick: Ein Strichcode im Briefkopf und der fett gedruckte Hinweis "Schreiben ist Ihnen schon am 9.1.2013 per Post zugesandt worden!" suggeriert Dringlichkeit und einen amtlichen Charakter..........................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Gewerbeauskunft-Zentrale erteilt Gutschrift nach Anwaltsschr

Gewerbeauskunft-Zentrale erteilt Gutschrift nach Anwaltsschreiben

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/gewe ... sschreiben

24.1.2013: Gewerbeauskunft-Zentrale erteilt Gutschrift nach Anwaltsschreiben

Neuerdings erteilt die GWE Wirtschaftsinformations GmbHGutschrift Gewerbeauskunft-Zentrale nach einem meiner Schreiben eine Gutschrift direkt an den Mandanten und verzichtet so bereits außergerichtlich auf die Forderung (Klick auf das Bild für größere Version). Bisher mußte ich die GWE zu diesem Zwecke verklagen - in all diesen Fällen hatte sie dann im Laufe des Gerichtsverfahren verzichtet.


Allerdings liegt hier ein Sonderfall vor: der Mandant hatte bereits 2 Tage nach Absenden des "Vertrages" seinen Irrtum bemerkt und eine Anfechtung hinterher gefaxt. Die meisten Betroffenen aber senden eine solche Erklärung erst nach Erhalt der Rechnung an die GWE..........................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
GWE GmbH -Amtsgericht Düsseldorf mit deutlichen Worten

Gewerbeauskunft-Zentrale: Amtsgericht Düsseldorf mit deutlichen Worten

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/04/ge ... orf-klage/

Ich hatte bereits berichtet, dass von hier aus mehrere Klagen gegen die GWE GmbH eingereicht wurden (Bericht hier). Dabei wurden die Klagen bewusst mit jeweils unterschiedlichen Sachverhalten und unterschiedlichen Anträgen ausgewählt, u.a. eine Sache, bei der der Streitwert sich bewusst nur an einer jährlichen Zahlung orientiert, was das vereinfachte Verfahren ermöglicht.

In dieser Sache nunmehr erreicht mich heute der (erwartete) Beschluss hinsichtlich des vereinfachten Verfahrens (es wird ohne mündliche Verhandlung entschieden), wobei das Amtsgericht Düsseldorf des Weiteren folgenden Interessanten Hinweis an die GWE GmbH gibt:

Das Gericht weist darauf hin, dass es in früheren Entscheidungen zu derselben Fallkonstellation die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.7.2012 zugrunde gelegt hat. Es wird angeraten, den Anspruch anzuerkennen.........................mehr im link
 

Regine12

Administratorin
Re: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (

Die neue Druckstrategie der GWE ?

http://ra-melchior.blog.de/2013/04/17/n ... -15763514/

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH lässt nicht locker: Erst die Deutsche Direkt Inkasso, dann eine Rechtsanwältin - immerhin firmierend als „Kanzlei für Wirtschaftsrecht". Die Kollegin zeigt sich mehr als siegessicher, kündigt aber auch an, dass es „keine weitere außergerichtliche Korrespondenz mehr geben wird", falls das Schnäppchenangebot einer Zahlung von nur 450.- € nicht angenommen wird - anstatt der bisher geforderten 675,27 € oder gar „über 2.000,00 €" .

Offensichtlich glatt gelogen: Jetzt die schreibt die GWE den Mandanten doch wieder direkt an: „Das gerichtliche Klageverfahren ist nunmehr eingeleitet" - beigefügt ein ca. 10-seitigen Klageentwurf mit einer Klagforderung von 1.138,12 €) (dass diese an das örtlich nicht zuständige AG Düsseldorf adressiert ist, sei nur am Rande bemerkt).
 
K

Krennz

Guest
Re: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (

Schade, dass ich keine Firma habe, die Adressen ins Internetr stellt.

Ich würde alle Beteiligten mit einer Forderung von 50000€ abmahnen.

War da nicht was mit ner Handelskammer o.ä.
 

Regine12

Administratorin
LG. 50.000 € Ordnungsgeld gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale

LG Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld von 50.000 EURO gegen Gewerbeauskunftszentrale - GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

http://www.beckmannundnorda.de/serendip ... .-mbH.html

Das LG Düsseldorf hat gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatte (siehe BGH: Gewerbeauskunfts-Zentrale scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde - Urteil des OLG Düsseldorf gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH rechtskräftig m.w.N.). Völlig zu Recht kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt. Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.................mehr über diese Abzocke im link
 

Regine12

Administratorin
Unterlassungsanspruch gegen GWE, LG Bückeburg

http://kanzleiundrecht.wordpress.com/20 ... 7-50000-e/


Unterlassungsanspruch gegen GWE, LG Bückeburg akzeptiert Streitwert 7.500,00 €


............................................
.................Nicht nur meine Mandanten werden aber von der GWE angeschrieben, auch wir sind insoweit “Opfer” geworden – unterzeichnet haben wir das Ganze natürlich nicht, sondern uns nach dem x-ten Anschreiben dann doch verbeten, unseren Briefkasten zuzumüllen – sprich, wir haben die Gegenseite zum Unterlassen aufgefordert.

Unser Schreiben ist zugegangen, die GWE gab eine standardisierte (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung ab (ausgestellt auf “unsere Mandanten”, na gut…).

Das hätte es jetzt gewesen sein können, aber kurz darauf kam ein weiteres Schreiben der GWE (“Sie haben Ihre Angaben noch nicht bestätigt” oder so ähnlich).

Jetzt war’s genug und wir haben die GWE erstmal abgemahnt und unsere Kosten in Rechnung gestellt, Gegenstandswert knackige 7.500,00 €.

Es kam wieder die standardisierte (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung und natürlich keine Zahlung.

Also Klage.

Anstatt jetzt irgendwie inhaltlich vorzutragen oder anzuerkennen verteidigt sich die GWE nur mit Urteilen, die sie zwar zum Unterlassen verurteilen, aber den Streitwert deutlich geringer ansetzen.

Genannt wurden (soweit im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch) u.a.............................................me hr im link
 
K

Krennz

Guest
Re: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (

Da wird wohl die Luft immer dünner
 

Regine12

Administratorin
für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)LG Düsseldorf (16 O 176/12

LHR erwirkt gerichtliches Verbot: Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) darf Mandanten nicht mehr anschreiben

http://www.lhr-law.de/magazin/lhr-erwir ... nschreiben

...................................LG Düsseldorf schiebt der Gewerbeauskunft-Zentrale einen Riegel vor

Das LG Düsseldorf (16 O 176/12) hat in dem Verfahren gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH am 20.09.2012 entschieden, dass diese es

bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen (habe), die Klägerin an ihrem Hauptsitzt und/oder ihren Filialen beziehungsweise Niederlassungen geschäftsmäßig anzuschreiben, um Informationen zum Zwecke der Verwendung in einer Registerdatenbank abzufragen und/oder abzugleichen, sie bestätigen zu lassen, diesbezüglich Angebote zu unterbreiten und/oder die aufgeführten Handlungen einzeln und/oder miteinander verbunden durch Dritte vornehmen zu lassen, soweit keine Einwilligung der Klägerin vorliegt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Wir freuen uns, unsere Mandantschaft in diesem Fall von einer echten Plage befreit zu haben. (ro)......mehr darüber im link
 

Regine12

Administratorin
Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) muss 569,08 EUR zurückzahlen!

Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen!

http://rheinrecht.wordpress.com/2013/10 ... uckzahlen/

8. Oktober 2013
Vor dem Amtsgericht Düsseldorf unterlag heute erneut die GWE Wirtschaftsinformations GmbH durch Versäumnisurteil. Sie muss nun 569,08 EUR plus Zinsen an den Kläger zurückzahlen, der erst nach Unterschrift auf das übersendete Standardformular und Zahlung der folgenden Rechnung erfahren hatte, dass er dazu gar nicht verpflichtet gewesen war, weil zwischen ihm und der GWE kein Vertrag zustandegekommen war.

Der Kläger war nämlich durch das amtlich aussehende Formular getäuscht worden und hatte, wie es vielen Gewerbetreibenden passiert, das Formular mit seiner Unterschrift versehen an die GWE zurückgesandt. Prompt flatterte ihm dann die Rechnung über den stattlichen Betrag von 569,08 EUR ins Haus. Mit anwaltlicher Beratung und Vertretung focht der Kläger aber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und forderte sein Geld zurück.

Als die GWE darauf nicht antwortete, erhob der Getäuschte Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf......................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Der neue (??) GWE-Anwalt - peinlich



Dass die GWE wieder einen neuen (?) Anwalt (den wievielten eigentlich ?) ins Rennen schickt, um das Volk mit ebenso albernen wie unseriösen Drohungen zu überziehen, ist an vielen Stellen im Netz zu lesen.

Dass dieser allerdings anwaltlich vertretene Mandanten in unzulässiger Umgehung des § 12 BORA direkt anschreibt, fand ich weniger witzig. Auf meinen entsprechenden Hinweis kommt die übliche Entschuldigung - er habe es nicht gewusst. Ooohh ! Daher sei sein Schreiben „keinesfalls als Umgehung des § 12 BORA zu bewerten. (So, so - wie war das noch mit der Unwissenheit ?)

Und jetzt kommt der Gegenschlag: Ein Hinweis auf die „Grundsatzentscheidung des BGH vom o8.o2.2011, VI ZR 311/09". Demnach liege es „im berechtigten Interesse einer Vertragspartei, wegen einer Forderung unmittelbar in Kontakt mit seinem Vertragspartner zu treten, auch wenn sich ein Vertreter bestellt hat. Dieser Rechtsauffassung schließe sich seine Mandantin ausdrücklich an.

Ach, wirklich? Hat der gute Mann dieses Urteil wirklich gelesen - und wichtiger - auch verstanden? Wohl nicht, der BGH a.a.O.:.................

.............P.S. Dem Vernehmen nach sollen der zuständigen Rechtsanwaltskammer bereits über 50 Beschwerden wegen unzulässiger Umgehung vorliegen. Eine Verteidigung dieser Art und Güte dürfte dort wohl wenig hilfreich sein. ..................Die Mitte im link


GWE Wirtschaftsinformations GmbH „gewerbeauskunftzentrale“ scheint noch „reichlich“ Geld zu haben und „bearbeitet“ auch weiter ihre Kunden


Ich habe im Auftrag eines Mandanten am 09. April 2014 eine (weitere, Nr. 19(!)) negative Feststellungsklage gegen die GWE in Düsseldorf anhängig gemacht.

Diese wird dort unter AG Düsseldorf (55 C 4523/14) geführt. Mit Erwiderung vom 25.06.2014 hat eine Kanzlei mit Sitz in Essen über den Kollegen N. L. umfangreich erwidern lassen (27 Seiten Schriftsatz nebst Anlagen).

Naja, geht ja auch um was (vorl. angenommener Gegenstandswert € 1.069,05). Die mündliche Verhandlung ist für den 25.08.2014 anberaumt.

Nun sollte man ja meinen, die streitigen Rechtsfragen werden in dem Prozess geklärt und bis dahin wartet die GWE ab. Mitnichten…................................................................
 
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