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Krennz
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Für Warteschleifen bei Hotlines müssen Kunden je nach Vorwahl bis zu drei Euro pro Minute berappen, ohne angemessene Gegenleistung. Doch damit ist nun Schluss. Seit dem 1. September gelten für Warteschleifen bei teuren Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 strengere Regeln.
Seit dem 1. September dürfen Warteschleifen bei teuren Sonderrufnummern wie 0180 oder 0900 zu Beginn des Anrufs nur noch eingesetzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder zumindest die ersten zwei Minuten für den Anrufer kostenfrei sind. So sieht es das novellierte Telekommunikationsgesetz vor......
Dies gilt unabhängig davon, ob der Anruf aus dem Fest- oder einem Mobilfunknetz erfolgt. Als Warteschleife gilt die Zeitspanne vom Rufaufbau bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit der automatisierten oder persönlichen Bearbeitung des Anliegens des Anrufers begonnen wird sowie die Zeit, die im Rahmen von Weiterleitungen während des Gesprächs verstreicht. Ab dem 1. Juni 2013 werden die Regeln sogar noch einmal verschärft. Die Wartezeit bei Sonderrufnummern, die per Minute abgerechnet werden, muss vollständig kostenfrei sein. Das gilt auch für die Zeit, die im Rahmen von Weiterleitungen während des Gesprächs verstreicht. Folgende Tipps helfen, Ärger mit Service-Hotlines zu vermeiden: ...weiter im Link
http://www.vz-nrw.de/hotline-abzocke-ve ... -september
Unzulässige Warteschleifen: Werden nach dem 1. September bei Anwahl einer Sonderrufnummer auch die ersten zwei Minuten einer Warteschleife in Rechnung gestellt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die der Bundesnetzagentur gemeldet werden sollte(Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Fon 0228 - 14 0
Fax 0228 - 14 8872
E-Mail: info@bnetza.de ). Ab dem 1. Juni 2013 führt die Berechnung der Wartezeit darüber hinaus dazu, dass der Verbraucher für das gesamte Gespräch keine Kosten zu tragen hat.
Dies gilt auch bei Anrufen zur Gewinnbimmelmafia, die man aber tunlichst unterlassen sollte.