Hotelsuche-nicht alle Seiten halten sich an die ButtonLösung

Regine12

Administratorin
Vorsicht bei Hotelsuche- nicht alle Seiten halten sich an die Button-Lösung

http://www.kathringibtdirrecht.de/2013/ ... n-loesung/

Selbstversuch: Buchen ohne Button-Lösung
Publiziert am 25. September 2013 von Kathrin Berger

Kürzlich hatte ich -zugegeben unfreiwillig- die Gelegenheit, an einen Reiseanbieter zu geraten, der durch das Nichteinhalten der “Buttonlösung” sogar mich zu einem vermeintlichen Vertragsschluss brachte. Jedenfalls wurde von Seiten des Anbieters schon die “Verbraucher-unter-Druck-setzen”-Maschinerie angekurbelt.

Über die Buchungsplattform “trivago” hatte ich mein gewünschtes Hotel zu einem ziemlich günstigen Preis entdeckt. Zur Buchung wurde ich dann auf hotelreservierung.de, einem Angebot der unister GmbH, weitergeleitet. Nach Eingabe meiner Daten und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen war der Button “jetzt buchen” anzuklicken. Anschließend wollte ich meine Kreditkartendaten eingeben – erfolglos, da der Vorgang, angeblich wegen Zeitüberschreitung, abgebrochen wurde. Resigniert veliess ich die Website. Kurz darauf erhielt ich eine E-Mail von hotelreservierung.de mit Rechung im Anhang und der Aufforderung, die Buchung nunmehr gemäß der Rechnung zu bezahlen. Und es kam noch besser: am folgenden Tag erhielt ich einen Anruf von hotelbuchung.de. Die freundliche Dame teilte mir mit, dass ich doch bitte die Rechnung bezahlen solle, damit die kurzfristige Buchung durchgeführt werden könne. Auf meine Erwiderung, dass ich davon ausgehe, dass gar kein Vertrag zu Stande gekommen sei, wies sie darauf hin, dass ich ja die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hätte und daher zur Zahlung verpflichtet sei. Erst nachdem ich etwas genauer darauf eingeging, dass ich von der Seriosität des Unternehmens nicht überzeugt sei, da die Vorgaben für einen Vertragsschluss im Internet nicht eingehalten worden seien, war es plötzlich möglich, die Buchung zu “stornieren”. Bisher wurden auch keine “Stornogebühren” verlangt.................weiter im link

Button-Lösung: Landgericht Berlin ist streng

Mit Urteil vom 17.7.2013 hat sich das Landgericht Berlin für eine sehr strenge Interpretation der sog. "Button L?sung" stark gemacht (Az. 97 O 5/13).

http://www.gamelawblog.de/blog1.php/201 ... lin-ist-st

Die Beschriftung

Jetzt verbindlich buchen!
(zahlungspflichtiger Reisevertrag)

soll nicht rechtskonform sein.

Auch müssten die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung direkt vor dem Button angegeben werden, nicht erst danach.....................
 
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