K
Krennz
Guest
@Diego10 postet folgenden Artikel
http://www.lhr-law.de/magazin/schwa...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten
Darin heisst es u.A.
Das ist das, was wir hier, in der Zwischenzeit, immer wieder sagen.
http://www.lhr-law.de/magazin/schwa...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten
Darin heisst es u.A.
1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?
Ja, private Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam. Zwar dürfen die Veranstalter in ihren AGB festlegen, dass der Verkauf der Karten ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt und darüber hinaus grundsätzlich auch eine Weitververäußerung unter bestimmten Umständen verbieten. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer im Ergebnis aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam.
2. Darf ich eine Karte weiterverkaufen, die ich als Privatperson von einem Dritten geschenkt bekommen oder von diesem erworben habe?
Ja, wie bereits festgestellt, greift das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter gegnüber privaten Erwerbern nicht durch. Zudem gelten AGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine AGB zur Anwendung kommen können.
Das ist das, was wir hier, in der Zwischenzeit, immer wieder sagen.