Hier ein hilfreicher Artikel über die Gültigkeit der ATGB bei Privatverkauf

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
K

Krennz

Guest
@Diego10 postet folgenden Artikel

http://www.lhr-law.de/magazin/schwa...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten

Darin heisst es u.A.

1. Darf ich als Privatperson ein Ticket, das ich unmittelbar beim Veranstalter erworben habe, weiterverkaufen?

Ja, private Käufer, die das Ticket zum privaten Gebrauch erworben haben, kann der Weiterverkauf nicht verboten werden. Die Veranstalter versuchen zwar ein solches Weiterverkaufs-Verbot durch die Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen, bzw. Allgemeine Ticketbedingungen, ATB) und durch einen zusätzlichen Kartenaufdruck (“Der Weiterverkauf ist nicht gestattet”) durchzusetzen. Diese AGB sind bei einem generellen Weiterverkaufsverbot gegenüber Privatpersonen aber unwirksam. Zwar dürfen die Veranstalter in ihren AGB festlegen, dass der Verkauf der Karten ausschließlich zum privaten Gebrauch erfolgt und darüber hinaus grundsätzlich auch eine Weitververäußerung unter bestimmten Umständen verbieten. Ein generelles Weiterverkaufsverbot benachteiligt den privaten Käufer im Ergebnis aber in unangemessener Art und Weise und ist deshalb unwirksam.

2. Darf ich eine Karte weiterverkaufen, die ich als Privatperson von einem Dritten geschenkt bekommen oder von diesem erworben habe?

Ja, wie bereits festgestellt, greift das Weiterverkaufsverbot der Veranstalter gegnüber privaten Erwerbern nicht durch. Zudem gelten AGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine AGB zur Anwendung kommen können.

Das ist das, was wir hier, in der Zwischenzeit, immer wieder sagen.
 
K

Krennz

Guest
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch einer der letzten Sätze

8. Darf ich die Karte teurer als zum Normalpreis verkaufen?

Ja, der Weiterverkauf von Karten zu einem erhöhten Preis ist nicht verboten....................
Im Ergebnis kann jeder frei entscheiden, wieviel ihm der Zutritt zu einer bestimmten Veranstaltung wert ist.
 
K

Krennz

Guest
Ich stelle nochmal den Link hier ungekürzt rein, damit ihr den evtl in Eurem Brief an BH verwednen könnt

http://www dot lhr-law.de/magazin/schwarzmarkt-rechtliche-konsequenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten

Wenn ihr das Wort dot durch einen Punkt ohne Leerzeichen ersetzt funktioniert der Link wieder.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben