„Glückswolke 7“

Regine12

Administratorin
Wer zu faul ist es zu lesen, kann auch hier reinhören
.antennebrandenburg.de
http://www.antennebrandenburg.de/mediab ... olke7.html

Vorsicht vor neuen Tricks von „Glückswolke 7“
http://www.lr-online.de/tipps-und-trend ... 02,3706630
Potsdam Vor einer neuen Abzocke der Partnervermittlung „PV Glückswolke 7“ warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg, nachdem sie bereits 2011 auf Tricks dieser Agentur aufmerksam gemacht hatte. Obwohl inzwischen sogar die Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betrugs ermittelt (Az.: 3111 Js 3236/10), gehe die Partnervermittlung mit noch dreisteren Einschüchterungsversuchen auf Abzocktour.

Angeblich Schuldenminderung

„Mit der Vortäuschung enormer Schulden aus früheren Verträgen versucht man, ehemaligen Kunden einen neuen Vertrag als Entgegenkommen einzureden“, warnt Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk und rät: „Wer aus Angst unterschrieben hat, sollte den neuen Vertrag per Einwurfeinschreiben wegen arglistiger Täuschung anfechten und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.“

Mit einem angeblichen Zahlungsrückstand von 21 000 Euro aus einem früheren Vertrag schüchterte man Fischer-Volk zufolge eine Rentnerin aus Eberswalde telefonisch ein. Tatsächlich habe sie vor etwa neun Jahren einen Vertrag abgeschlossen, aber bald ordnungsgemäß gekündigt. Das dubiose Angebot: Bei einem neuen Vertragsabschluss reduziere man die „Schuld“ auf 2900 Euro, die die Frau in Raten abzahlen könne; die Unterlagen samt Überweisungsträger hätten postwendend im Briefkasten gelegen. Ähnliches sei auch Verbrauchern aus Premnitz und Werder/Havel widerfahren.

„Partnervermittler können nach gängiger Rechtsprechung grundsätzlich ihre Honorare nicht bei Gericht einfordern. Außerdem sind Ansprüche aus bereits beendeten Verträgen nach drei Jahren ohnehin verjährt“, klärt Juristin Fischer-Volk auf und empfiehlt: „Selbst bei jüngeren Verträgen sollte man Forderungen stets prüfen lassen, bevor sie vorschnell akzeptiert werden. Grundsätzlich müssen Verbraucher nur ,brauchbare' Partner vorschläge vergüten, die nach ihren zuvor mit dem Vermittler abgestimmten Wünschen unterbreitet worden sind.“

Auch außerhalb von Brandenburg erlangte die Partneragentur „PV Glückswolke 7“ nach Mitteilung der Landesverbraucherzentrale traurige Berühmtheit.

Frustration statt hoher Provision.......................weiter im link

Partnervermittlungen können Ansprüche nicht einklagen
http://www.lichtblick99.de/ticker294_04.html

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucherzentrale warnt und Staatsanwalt ermittelt
http://www.vzb.de/UNIQ133128118807025/link1034541A.html
 
Regine12 schrieb:
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Vorsicht vor neuen Tricks von „Glückswolke 7“
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Potsdam Vor einer neuen Abzocke der Partnervermittlung „PV Glückswolke 7“ warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg, nachdem sie bereits 2011 auf Tricks dieser Agentur aufmerksam gemacht hatte. Obwohl inzwischen sogar die Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betrugs ermittelt (Az.: 3111 Js 3236/10), gehe die Partnervermittlung mit noch dreisteren Einschüchterungsversuchen auf Abzocktour.

Angeblich Schuldenminderung

„Mit der Vortäuschung enormer Schulden aus früheren Verträgen versucht man, ehemaligen Kunden einen neuen Vertrag als Entgegenkommen einzureden“, warnt Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk und rät: „Wer aus Angst unterschrieben hat, sollte den neuen Vertrag per Einwurfeinschreiben wegen arglistiger Täuschung anfechten und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.“

Mit einem angeblichen Zahlungsrückstand von 21 000 Euro aus einem früheren Vertrag schüchterte man Fischer-Volk zufolge eine Rentnerin aus Eberswalde telefonisch ein. Tatsächlich habe sie vor etwa neun Jahren einen Vertrag abgeschlossen, aber bald ordnungsgemäß gekündigt. Das dubiose Angebot: Bei einem neuen Vertragsabschluss reduziere man die „Schuld“ auf 2900 Euro, die die Frau in Raten abzahlen könne; die Unterlagen samt Überweisungsträger hätten postwendend im Briefkasten gelegen. Ähnliches sei auch Verbrauchern aus Premnitz und Werder/Havel widerfahren.

„Partnervermittler können nach gängiger Rechtsprechung grundsätzlich ihre Honorare nicht bei Gericht einfordern. Außerdem sind Ansprüche aus bereits beendeten Verträgen nach drei Jahren ohnehin verjährt“, klärt Juristin Fischer-Volk auf und empfiehlt: „Selbst bei jüngeren Verträgen sollte man Forderungen stets prüfen lassen, bevor sie vorschnell akzeptiert werden. Grundsätzlich müssen Verbraucher nur ,brauchbare' Partner vorschläge vergüten, die nach ihren zuvor mit dem Vermittler abgestimmten Wünschen unterbreitet worden sind.“

Auch außerhalb von Brandenburg erlangte die Partneragentur „
Photovoltaik Glückswolke 7“ nach Mitteilung der Landesverbraucherzentrale traurige Berühmtheit.

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Verbraucherzentrale warnt und Staatsanwalt ermittelt
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Sehr spannend, aber seltsam Thread noch keine Antwort auf den Thread ... Sehr nützliche Informationen.
 
K

Krennz

Guest
Das sind wir hier gewohnt. Trotzdem verbreiten wir gerne Warnungen vor unseriösen Praktiken.
 
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