Gewerbeauskunft-Ze...Klage auf Rückzahlung gezahlter Beträge

Regine12

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Gewerbeauskunft-Zentrale: Klage auf Rückzahlung gezahlter Beträge


12. Februar 2013, Rechtsanwalt Jens Fe..........

Artikel-Link: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=9527

------------------------Es ist soweit: Von hier aus wurde Klage gegen die GWE GmbH erhoben – auf Rückzahlung in der Vergangenheit bereits gezahlter Beträge. Dabei geht es um jemanden, der irrtümlich auf die erste Rechnung hin zahlte und bei Rechnungslegung für das zweite Jahr erst bemerkte, dass es sich seinerzeit um kein amtliches Formular gehandelt hat. Die GWE GmbH verweigerte mit den bekannten “Argumenten” die Rückzahlung: Es ist ein Vertrag geschlossen wurden und die erste Zahlung ist angeblich eine Vertragsbestätigung oder gar ein Anerkenntnis (dass das falsch ist, habe ich hier bereits dargelegt).

Die Klage ist eine von mehreren “Musterklagen” mit denen ich die typischen Fragen bezüglich der Thematik “Gewerbeauskunft-Zentrale” beim Amtsgericht Düsseldorf nun umfassend entscheiden lassen möchte. Dazu gehört u.a. auch die hier betroffene Rückzahlung von Beträgen, wobei ich ausdrücklich den Standpunkt vertrete, dass eine Anfechtung nicht notwendig ist, da die Entgelt-Klausel eine unwirksame AGB darstellt, somit würde die Möglichkeit offen stehen, innerhalb von 3 Jahren gezahlte Beträge zurück zu fordern – auch wenn gar keine Anfechtung erklärt wurde.

Die hiesigen Klagen betreffen sowohl die früheren als auch die neueren Formular-Gestaltungen der GWE GmbH. Die hier aufbereiteten Klagen decken meines Erachtens sämtliche Fragen insgesamt ab, von der Rücksendung nach genannter Fristsetzung im Formular bis zur erstmaligen Anfechtungserklärung mehr als 1 Jahr nach Vertragsschluss.

Über den Fortgang wird berichtet. ...................................................

Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)

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Regine12

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Re: Gewerbeauskunft-Ze...Klage auf Rückzahlung gezahlter Bet

Gewerbeauskunft-Zentrale: Anerkenntnis bei Klage auf Rückzahlung

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/10/ge ... ckzahlung/

Wieder einmal habe ich für einen Mandanten die Rückzahlung des Betrages gefordert, den die GWE GmbH von ihm erhalten hat, wieder einmal erfolgreich. Allerdings diesmal nicht im Zuge eines Versäumnisurteils, wie ich es schon mehrmals erhalten habe, sondern diesmal wurde laut Amtsgericht Düsseldorf die klageweise geforderte Rückzahlung durch die Gegenseite anerkannt. Es verbleibt dabei: Wehren lohnt sich.

Hinweis: Ich habe inzwischen in einer Mehrzahl von Fällen erfolgreich geflossene Zahlungen zurückgefordert. ......
 

Regine12

Administratorin
Die GWE gewerbeauskunftszentrale zieht mal wieder zurück…
Zitat:
Der Termin am 25.08.2014 vor dem AG Düsseldorf hat sich mal wieder erledigt.

5 Tage vorher, verzichtet die GWE auf sämtliche mögliche Forderungen, die sie ja angeblich hat, erkennt die Ansprüche auf Löschung der Daten und die Kostenerstattung an und kassiert (wiederholt) ein Anerkenntnisurteil (AG Düsseldorf, AU v. 21.08.2014 – 55 C 4523/14).

Tenor:

Die Beklagte (=GWE) wird verurteilt,................
 
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