EUR 300,00 Streitwert für unberechtigte Nutzung eines Bildes in eBay-Auktion
http://www.wkblog.de/gewerblicher-recht ... ay-auktion
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ebay, Urheberrecht
Ein weiteres Oberlandesgericht hat die Tendenz zu niedrigeren Streitwerten in Fällen der unberechtigten Nutzung von Bildern in privaten eBay-Auktionen bestätigt. In seinem Beschluss vom 4. Februar 2013, Az. 3 W 81/12, hält das OLG Nürnberg lediglich einen Betrag EUR 300,00 pro Bild für angemessen. Das Gericht schloss sich in seiner Begründung ausdrücklich der vorhandenen Rechtsprechung des OLG Hamm an und zog für die Bemessung des Unterlassungsanspruches den doppelten Wert einer Lizenz für die berechtigte Nutzung eines Bildes heran. Es stellte außerdem klar, dass eine Obergrenze für den Streitwert nicht in dem erzielten Kaufpreis zu sehen sei. Der erzielte Verkaufserlös hinge von vielen Umständen ab, die keinerlei Bezug zu dem wirtschaftlichen Wert des Urheberrechts des Fotografen hätten.