EL-INKASSO MAHNBESCHEID PROBENFIEBER

hallo,
habe auch wieder inkasso-post bekommen, in auftrag gegeben durch probenfieber.
ich habe 2008 auch schon mit el-inkasso probleme gehabt, die allerdings nach dem einschreiten der verbraucherzentrale HH mich in ruhe gelassen haben.
ich war 2003 auf probenefieber reingefallen, ihre dienstleistung wurde nie erfüllt. also hatte ich gekündigt. 2004 haben die erneut abgebucht, ich habe es zurückgebucht. daraufhin war erst mal ruhe.
wie schon gesagt, 2008 kam dann post von el-inkasso, wegen angeblicher rechnungen von 2004.
danach war erst mal ruhe, geld haben die von mir nicht bekommen, grund war, dass die nicht gerechtfertigten forderungen verjährt waren.

letzten herbst (2010) gab es eine erneute abbuchung von probenfieber, diese habe ich natürlich zurückgebucht.

nun habe ich im märz 2011 post von uniscore inkasso bekommen, wegen forderungen von probenfieber 2004 und 2005.
habe einspruch eingelegt, ebenfalls wegen verjährung und
weil ich den vertrag damals gekündigt hatte.

was kann ich jetzt noch machen?
bin kurz davor mein girokonto zu kündigen, damit die von mir nicht irgendwie geld abbuchen können...
 

Regine12

Administratorin
Ich würde meine Unterlagen nehmen , zur Polizei gegen und eine Anzeige erstatten.
Du bekommst dann einen Durschdruck davon. Kopie machen und der Inkasso schicken.
Sonst kann man nur noch das Konto im Auge behalten.

Man lässt uns das Fussvolk mehr als im Stich.
:(

Rückenwind aus der EU für Abofallensteller?
Quelle : http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 ... abofallen/

Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene sollen sog. Kosten- oder Abofallen wirksam bekämpft werden. Das Europäische Parlament hat aber einen Artikel 11 Abs. 1a in seinen Vorschlag zur Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen, mit dem dieses begrüßenswerte Ziel nicht nur aufgegeben, sondern das genaue Gegenteil bewirkt wird: Die gesetzliche Legitimation für Abofallen.
 
K

Krennz

Guest
Da die Forderungen m.E. vor dem 31.12.2007 enstanden sind sie verjährt. Ich muss dann dem Gläubiger die "Einrede der Verjährung" erklären um ihm den Wind ausa den Segeln zu nehmen.

Dies kann ich etwa so machen:


Die, niemals anerkannte, Verbindlichkeit stammt aus dem Jahre ........... und ist spätestens seitdem 31.12.10 verjährt.

Ich mache daher von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch und erkläre, dass ich auf diese Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.

Bei weiteren Mahnungen behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Das per Einschreiben mit Rückscheion und Kopie für mich. Danach müsste der Spuk vorbei sein. Wenn nicht, kann ich auf Unterlassung klagen. Aber das wissen die auch.
 

Regine12

Administratorin
vom 10.11.2011 00:00

Prozess: Waren Abo-Gebühren gerechtfertigt?

http://www.ln-online.de/lokales/luebeck ... chtfertigt
Der ehemalige Geschäftsführer einer Lübecker Firma steht wegen Betrugs vor Gericht.


Und nun wieder :recht: Mahnbescheide

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/10/ma ... reagieren/

Mir liegen zur Bearbeitung Mahnbescheide vor, die von “uniscore Forderungsmanagement GmbH” (uniscore) beantragt wurden. Ausweislich der Mahnbescheide geht es um Forderungen, die am 12.05.2010 an die uniscore abgetreten wurden “bzw. auf diese übergegangen sind”. Ursprünglicher Forderungsinhaber war eine “Pressevertrieb Trave GmbH”, zu der ich auf Anhieb eine interessante Pressemeldung hinsichtlich eines früher laufenden Strafverfahren gefunden habe. Dabei geht es um Rechnungen in denen der Text “Fieber-” gefolgt von einer Zeichenkette vorkommt. Hierzu finde ich am Ende diverse Berichte rund um eine heute keinen Inhalt mehr führenden Domain “probenfieber.de”.

Wichtig ist: Reagieren!......................weiter im link
 
K

Krennz

Guest
Wie bereits weiter oben erwähnt dürften die Forderungen alle verjährt sein. Ich kann auch heute noch, selbst wenn ein Mahnbeschiss äh -scheid kommt die Einrede der Verjährung erklären. Das kann ich selbst noch vor Gericht. Damit würden dann alle Kosten dem Kläger auferlegt.
 

Regine12

Administratorin
Dann werde ich auch noch mal meinen Senf dazu geben. :lol:

Bei Mahnbescheide.

Nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren (ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres) und ohne Hemmungen, verjähren Schulden bei Gläubigern, die keinen Titel erwirkt haben.

http://www.gutefrage.net/frage/was-ist- ... -ein-titel


Wenn ein Gläubiger in drei Jahren keinen Schuldtitel erwirkt, dann ist er selber Schuld!
Darum würde ich die Einrede vor Gericht nutzen.
Wenn also ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, würde ich dagegen Rechtsmittel mit der Einrede der Verjährung vorbringen.

Dafür brauche ich kein Formular. Schreibe einfach das, was ich ausdrücken will , z.B.: "Wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung verweigere ich die Leistung."

Wenn ich die Forderung nicht für rechtmäßig halte , dann schreibe ich z.B.: "Ich kann die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung nicht erkennen und weise sie deshalb zurück. Sollte die Forderung aber grundsätzlich rechtmäßig sein, dann verweigere ich die Leistung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung."

Was ist eine Einrede der Verjährung

http://www.lexexakt.de/glossar/verjaehrung.php
 

Regine12

Administratorin
Uniscore - MAHNBESCHEID PROBENFIEBER

Gerichtlicher Mahnbescheid der Uniscore: Nun beim Amtsgericht Aachen

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/ge ... ht-aachen/
Ich hatte über die Uniscore-Posse bereits berichtet (siehe hier): Ein Mandant bekam aus heiterem Himmel zwei Mahnbescheide wegen angeblich bestehender Forderungen die als Rechunngsnummer u.a. mit “Fieber” betitelt waren. Er selbst konnte damit nichts anfangen, eine kurze Recherche zeigte dubiose Hintergründe zu der “Pressevertrieb Trave GmbH”, die angeblich die angebliche Forderung begründet haben will (dazu hier). Wie angekündigt berichte ich weiter zum Thema.......................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Uniscore: Klagerücknahme nach gerichtlichem Mahnbescheid

Uniscore: Klagerücknahme nach gerichtlichem Mahnbescheid

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/un ... nbescheid/


Uniscore: Klagerücknahme nach gerichtlichem Mahnbescheid


30. Januar 2013
........................................................

.....................Nun liegt heute Gerichtspost in der Sache vor: Die Uniscore Forderungsmanagement (Ludwigshafen) nimmt die Klage zurück. Siehe da. Die Sache soll damit wohl beendet sein – ist sie aber nicht. Ich möchte die Angelegenheit geklärt haben und habe die Uniscore aufgefordert, hierhin mitzuteilen, sich keines weiteren Anspruchs mehr zu berühmen. Wenn dies nicht erfolgt, geht die Posse weiter, dann steht eine negative Feststellungsklage an. Ich jedenfalls mag solche Schwebezustände nicht – und mein Mandant auch nicht.

Ein weiterer Bericht zum Thema wird also folgen. ....................dann warten wir mal ab
 
Oben