E.on Hanse muss 75.000 Euro zahlen

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Krennz

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Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Wir hatten die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09). Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Wir erwarten, dass E.on jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Wir werden das Geld dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten.

Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungsverweigerer hat E.on Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.

Es bestehen jetzt berec htigte Aussichten alle zuviel gezahlten Beträge zurückzubekommen.
 

Regine12

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Sieg der Gaskunden gegen E.on Hanse

Sieg der Gaskunden gegen E.on Hanse

http://www.vzhh.de/energie/30047/sieg-d ... hanse.aspx

(30.01.2013) Sieg für Gaskunden gegen E.on Hanse vor OLG Hamburg
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat heute in dem Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse in vollem Umfang der Verbraucherseite Recht gegeben. Damit ist die im April 2005 erhobene erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem guten Ende gekommen. Da das Gericht die Revision zugelassen hat, ist es indes nicht ausgeschlossen, dass E.on noch den Bundesgerichtshof anrufen wird.

„Das ist ein voller Erfolg für die Gaskunden. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg................weiter im link
 

Regine12

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E.on Hanse pfeift aufs Recht -und missachtet das Recht Tause

E.on Hanse pfeift aufs Recht - und missachtet das Recht Tausender

http://www.vzhh.de/energie/30047/eon-ha ... recht.aspx

Nachdem E.on Hanse wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen zur Zahlung von rund 75.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg rechtskräftig verurteilt worden war, hat der Energieversorger jetzt mit Zinsen rund 88.000 Euro gezahlt. Das Geld hat die Verbraucherzentrale abzüglich ihrer Kosten den 54 Gaskunden, die ihre Rückzahlungsansprüche an die Verbraucherzentrale zur Erhebung der Sammelklage abgetreten hatten, ausgezahlt. Für eine mindestens fünfstellige Zahl weiterer Anspruchsberechtigter verweigert E.on Hanse aber trotz eindeutiger Rechtslage die Erstattung der ihnen zustehenden Beträge.

Musterbrief für Erstattungsanspruch (Kopie Ihres Briefes und der Antwort von E.on Hanse bitte an die Verbraucherzentrale)

Das Unternehmen hatte vor gut einem Monat die Rechtsmittel gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Hamburg im Gaspreisstreit mit den Kunden und der Verbraucherzentrale Hamburg zurück genommen und dadurch die in den beiden Sammelklagen ergangenen Urteile rechtskräftig werden lassen................mehr und den Brief im link

Chaotische Energieabrechnungen bei E.ON-Hanse
Energieversorger droht mit Stromsperr


http://www.verbraucherzentrale-sh.de/ch ... e-on-hanse
 
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