Download-Service.de - Content4U.

K

Krennz

Guest
Soweit ich hier sehen kann ist nichts von Preisen gesagt. Somit werden sie auch nicht Bestandteil eines Vertrages.

Wer die Kosten für eine Dienstleistung in den AGB versteckt muss damit rechnen, dass die Gerichte hierin eine überraschende Klausel sehen und eine Kostenpflicht verneinen.
 

Regine12

Administratorin
Hier gibt es noch ein paar Stolperfallen. Doch die Kosten sind wieder auf der rechten Seitenhälfte versteckt. Zählt aber als Täuschung. Durch die Gestaltung der Seite übersieht man sehr schnell die Kosten.

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Regine12

Administratorin
Re: Download-Service.de - Content4U.Neue Schlappe vor Gerich

Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber
Quelle : http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UN ... 2551A.html
Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

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Regine12

Administratorin
Vorsicht Nächster Abzock-Anlauf Content4U

Vorsicht Nächster Abzock-Anlauf Content4U

http://www.beobachter.ch/konsum/konsumf ... ck-anlauf/

«Mal schauen, wer diesmal in die Tasche greift», werden sich die Betreiber der Content4U GmbH gedacht haben. In diesen Tagen erhalten Internetnutzer in der Schweiz wieder Post aus Hessen. Genauer: von der «Deutschen Internetinkasso GmbH» mit Sitz in Heusenstamm bei Frankfurt.
Dubioses Vergleichsangebot

Der Ton des Briefs ist freundlicher als auch schon: Man fühle sich verpflichtet, zu einer schnellen und günstigen Einigung zu gelangen. «Dafür gehen wir gerne einen Schritt auf Sie zu und lassen Sie mit dieser Angelegenheit nicht alleine», schreibt Geschäftsführerin Réka Franko versöhnlich. «Ausgewählten Kunden» könne man ein Vergleichsangebot in der Höhe von 50 Euro unterbreiten. Dann sei die Sache erledigt. ...........weiter im link

Was sagte er noch mal nach der Urteilsverkündgung

http://www.sat1.de/tv/akte/video/abofal ... richt-clip
 
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