Datenschutz – Die große Keule des “kleinen Mannes”
http://netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=161
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Jetzt ist man doch der einen oder anderen dubiosen Webseite auf den Leim gegangen und hat angeblich ein Abo abgeschlossen oder erhält plötzlich unerwünschte Mails oder Werbeanrufe. Oder man kann sich überhaupt nicht daran erinnern jemals auf dieser Seite gewesen zu sein, geschweige denn, seine Daten eingegeben zu haben. Oder sie erhalten plötzlich Mahnungen von ihnen unbekannten Inkassounternehmen. Auf keinen Fall sollte man sich kampflos geschlagen geben, denn das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bietet eine Fülle von Möglichkeiten, sein gutes Recht auf vernünftigen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten Nachdruck zu verleihen.
Dann beginnen wir mal mit der Anforderung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses für Jedermann gem. §4 BDSG. Wie der Name schon sagt, kann sich jeder (auch Personen, die mit der betreffenden Firma gar nicht in einer Geschäftsbeziehung stehen) über einige Rahmendaten der Datenverarbeitung (z.B. wer ist die Verantwortliche Stelle, welche Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wer ist der betroffene Personenkreis, etc.). informieren. Das Unternehmen muss dem Anfragenden diese Informationen in geeigneter Weise zur Verfügung stellen. Ignoriert ein Unternehmen diese Aufforderung, kann man sich beim jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten (LDSB) über diese Firma beschweren. Hier ein Vordruck für eine solche Auskunft:......................weiter im link