K
Krennz
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Um unpfändbare Beträge des Weihnachtsgeldes zu schützen, muss der Schuldner von sich aus aktiv werden und beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle einen Antrag stellen.
Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag und weitere schon bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern. P-Konto-Inhaber müssen deshalb beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (z.B. bei einer Pfändung durch das Finanzamt) unbedingt einen Antrag stellen, um die außerplanmäßige Zahlung schützen zu lassen. Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten.
http://www.vz-nrw.de/weihnachtsgeld-p-konto
Mitteilung der VZNRW