Content Service Ltd. treibt für Antassia GmbH ein

Regine12

Administratorin
Content Service Ltd. treibt für Antassia GmbH ein
1.Februar 2011:
Quelle : http://www.kanzlei-thomas-meier.de/inte ... h-ein.html
Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.


Und: Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.
(...)

Mehr noch im Link
 

Regine12

Administratorin
" Antassia "Österreich Landesgericht kein " Betrug"

Österreich


Landesgericht stellt keinen Betrug fest


http://www.echte-abzocke.de/13961-post272.html

Wann hat sich die Seite eigentlich verändert ????????
2009
Warnung vor Top-of-Software.de der Antassia GmbH – Der Nachfolger von Softwaresammler.de | Abzocknews.de

So sieht es jetzt aus. Achtet auf die linke Seite.
http://img87.imageshack.us/img87/1492/topiiiiii.png

Da steht der Preis jetzt schwarz als Überschrift . Also strafrechtlich gesehen in Ordnung. :ermm:
 
K

Krennz

Guest
Von Google - Adsense - Werbung haben die wohl noch nie gehört.

Dzu ein Beitrag aus "Computerbetrug.de"
Verschiedene Internetseiten im Einsatz

Internetseiten sind nicht in Stein gemeißelt. Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Abzocker ihre Webseiten binnen weniger Stunden ändern. So kann zum Zeitpunkt, als sich viele Menschen bei einem Internetdienst anmeldeten, der Preis noch gut versteckt gewesen sein. Wenn dann die Rechnungen und Mahnungen herausgeschickt werden, baut der Täter eine klare und deutliche Preisangabe auf seinen Seiten ein - und behauptet, diese Angabe sei immer schon dagewesen. Dass er das spätestens in einem Gerichtsprozess beweisen müsste, stört den Abzocker nicht - denn so weit lassen es dubiose Geschäftemacher in solchen Fällen nicht kommen. Eher verzichten sie auf ihre Beute.

Ebenfalls ein beliebter Trick ist die Arbeit mit einer "offiziellen" und einer "inoffiziellen" Seite. In diesem Fall haben die Täter eine Internetseite, auf der mehr oder weniger klar auf eine Kostenpflicht hingeweisen wird. In die Falle gelockt werden die Opfer jedoch mit einer zweiten Seite, für die zum Beispiel in Werbe-E-Mails oder bei Google geworben wird. Auf jener personalisierten (siehe Lexikon) Seite - auch Landungsseite oder Landung Page genannt - ist keine oder nur eine eine sehr versteckte Preisangabe zu finden. Wenn das Opfer später zurückverfolgen will, was passiert ist, sieht es nur die offizielle Seite mit der klaren Preisangabe.
 

Regine12

Administratorin
Darum schreibe ich auch immer wieder. Sichert Euch die Seiten bei einer Anmeldung. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Im Zivilrecht läuft es ja ein wenig anders als beim Strafrecht. Im Strafrecht gibt es ja Staatsanwaltschaften denen reicht es ja schon ,wenn die Kosten nur in der AGB stehen.
 
K

Krennz

Guest
Die Abofalle "top of software" ist in den Besitz der Content Serviced Ltd übergegangen. Nun wird mit Vehemenz wieder in Form unberechtigter Rechnungen und Mahnungen gelogen, dass sich die Balken biegen.

Hier bewahre ich meine Ruhe, lach mir eins über soviel Dummheit, halte mein Portemonaie zu und mein Konto im Auge und entsorge den Mahndrohmüll im Wertstoffkontainer.

Dazu sagt die Verbraucherzentrale Hamburg:
Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Frech wird behauptet, Sie hätten einen Vertrag abgeschlossen und seien nun verpflichtet, für ein oder zwei Jahre Geld für ein Abonnement zu bezahlen. Wer sich im Nachhinein die Seiten noch einmal genau anschaut, stellt fest: Tatsächlich gibt es eine Preisangabe. Die aber ist tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in winzig kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken.

Aber: Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde. Daher müssen Sie auch nicht bezahlen! Unterschieben gilt nicht. Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit.

Die gegenteiligen Behauptungen der Firmen und die rechtlichen Ausführungen sind falsch und irreführend.

Hierzu hat der Spiegel einen lesenswerten Beitrag veröffentlicht: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 74,00.html
 

Regine12

Administratorin
10.August 2011: neuer Betreiber für Top of Software
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/trop ... ftware-ein

die Tropmi Payment GmbH aus Wiesbaden tritt seit Juli 2011 anstelle der Antassia GmbH auf. Offenbar war die Content Services Ltd. nur zwischenzeitlich Eintreiber der unberechtigten Forderungen für "top of software".

http://www.kanzlei-thomas-meier.de/die- ... assia-gmbh
Aktualisiert ( Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 08:39 Uhr )
top-of-software.de heißt jetzt software-und-tools.de - sonst ändert sich nichts
 
K

Krennz

Guest
Die Antassia GmbH ist ins Kreuzfeuer der Ermittler gekommen. Doch wenn die "Geschlechtsführer " von Antassia meinen mit ner schlichten Umbenennung kommen die weiter?

Die Staatsanwaltschaft kann inzwischen auf etliche Netforen und deren Erkenntnisse zurückgreifen.
 
K

Krennz

Guest
Wenn man sich die Firmen ansieht, für die die Proinkasso tätig wurde hat man ein Who is Who der Gewinnspielmafia.
 
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