Cab. Anhänge - alte Masche, neues Gewand

Regine12

Administratorin
Cab. Anhänge - alte Masche, neues Gewand
Aktuell erreichen uns sehr viele Beschwerden über Mails, die massenweise an Verbraucher verschickt werden. Angeblich hätten diese Filme über den "Personalcomputer", "Computer" oder auch "PC" geladen. Dabei werden IP-Adressen, Uhrzeiten sowie die konkrete Filme benannt.

Die abmahnende Anwaltskanzlei muss dies an das "zuständige Strafgericht" oder "zuständige Amtsgericht" weiterleiten - "eskalieren" und eine Weitergabe kann nur durch ein "außergerichtliches Bußgeld" abgewendet werden. Die Höhe des Bußgeldes unterscheidet sich von Mail zu Mail und Rechnungsadresse sowie Bankdaten sind dem Anhang zu entnehmen.

HALT! Stopp! Cab-Anhang!

Diesmal handelt es sich nicht um die Ihnen bekannten zip-Anhänge, sondern um cap-Anhänge. Diese Datei ist vergleichbar mit einer zip- oder einer rar-Datei und ist ein Datenarchiv, welches Software enthalten kann. Sie sollen dazu verleitet werden, Schadsoftware (Trojaner) zu installieren.
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