Branchenbuch locale-suche.com in Karagandy und Lexfati branchen-local.com in Moldawien sind sich doch sehr ähnlich… sicher kein Zufall!
http://www.anzeigen-recht.de/branchenbu ... -2013.html
http://www.anzeigen-recht.de/branchenbu ... -2013.html
Die Branchenbuchmasche scheint doch einträglich zu sein. Anders kann man es sich nicht erklären, wenn gerade zum Beginn des Jahres wieder tausende von Spam-Faxen verschickt werden.............................................
..........................Klasse ist auch die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB’s.
Bei lokale-suche.com heißt es bei „Vollkaufleuten“ ist Gerichtsstand in Karagandy (Kasachstan), bei branchen-local.com „Ist der Auftraggeber Vollkaufmann! Ist der Gerichtsstand Chisinau (Republik Moldawien).
Also, stellen beide Firmen wohl auf §§ 1ff. HGB ab. § 1 I HGB, danach ist Kaufmann im Sinne des HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Für alle anderen gilt dann die Gerichtsstandsvereinbarung, so wie oben beschrieben nicht. Ärzte, Maler, Architekten etc. betreiben eben kein Handelsgewerbe, mit der Folge, dass man benannte Firmen auch in Deutschland verklagen könnte.
Da nicht besonderes vereinbar ist, kommt dann wohl auch deutsches Recht zur Anwendung.
Dies hätte zur Folge, dass die Anfechtungsregeln (§§ 119ff. BGB) gelten. Die Verjährungsvorschriften gem. §§ 194ff. BGB gelten etc......................mehr darüber im link