Branchenbuch-Abzocke: Bundesgerichtshof stärkt Opfern den Rücken
http://www.computerbetrug.de/2012/01/br ... ucken-5432
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Opfer von sogenannter Branchenbuch-Abzocke dürften in Zukunft bessere Karten haben, wenn sie sich gegen die hohen Kosten wehren wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Betroffenen in einem Urteil deutlich gestärkt.
In der Entscheidung (Bundesgerichtshof , Urteil v. 30.06.2011 – Az.: I ZR 157/10) ging es um den Vorwurf von Branchenbuch-Abzocke. Ein Unternehmen stellte eine ganze Reihe von Adressverzeichnissen online und verschickte dann an Unternehmen Schreiben die auf den ersten Blick so aussahen, als handle es sich um Korrekturabzüge für bereits bestehende Branchenbuch-Einträge. Wer darauf hereinfiel und die Angebotsbriefe unterschrieben zurückschickte, saß in der Falle. Pro Jahr sollten dann nämlich über 1000 Euro fällig werden – Kosten für einen fragwürdigen Eintrag in einem eher unbedeutenden Online-Adressbuch............weiter im link
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