Das geht zwar schon ein Paar Jahre so aber es fallen gerade jetzt wieder viele Gewerbetreibende darauf rein.
Das könnte vielleicht helfen.
LG Neuruppin: Branchenbucheintrag - Kostenpflicht häufig unwirksam
http://www.damm-legal.de/lg-neuruppin-branchenbucheintrag-kostenpflicht-haeufig-unwirksam
LG Neuruppin, Beschluss vom 01.09.2008, Az. 4 S 95/08
§§ 305 c Abs. 1, 307 BGB
Hier gibt es noch einige Urteile
Branchenbuch: Auswahl an Top-Meldungen - http://www.jurablogs.com/thema/branchenbuch
Beispiele :
Firma erschwindel mit WKO- und Telekom-Logos Inserate
Betrügerische Fax-Meldungen locken in die Falle
http://www.kleinezeitung.at/steierm...truegerische-fax-meldungen-locken-falle.story
Warnung! Vermeintlicher Gratiseintrag in Branchenverzeichnis
http://abzocknews.blogspot.com/2010/05/warnung-vermeintlicher-gratiseintrag-in.html
Das könnte vielleicht helfen.
LG Neuruppin: Branchenbucheintrag - Kostenpflicht häufig unwirksam
http://www.damm-legal.de/lg-neuruppin-branchenbucheintrag-kostenpflicht-haeufig-unwirksam
LG Neuruppin, Beschluss vom 01.09.2008, Az. 4 S 95/08
§§ 305 c Abs. 1, 307 BGB
Quelle http://www.damm-legal.de/lg-neuruppin-branchenbucheintrag-kostenpflicht-haeufig-unwirksam
Das LG Neuruppin hat entschieden, dass ein so genannter Branchenbuchvertrag schon deshalb unwirksam sein kann und damit die Entgeltpflicht entfällt, wenn die Entgeltlichkeit in einer so genannten überraschenden AGB-Klausel geregelt ist. Im entschiedenen Fall hatte die Beklagte ein Formular über einen Eintrag in einem Branchenbuchverzeichnis erhalten, welches auf den ersten Blick den Eindruck erweckte, nicht kostenpflichtig zu sein. Die Entgeltpflicht war von der Klägerin allerdings lediglich “versteckt” worden - nämlich im Kleingedruckten. Da die Entgeltklausel für eine Vielzahl von Verträgen formuliert war, handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um allgemeine Geschäftsbedingungen. Allerdings sei diese spezielle Klausel unwirksam, da sie für den Besteller überraschend sei........................................................
Hier gibt es noch einige Urteile
Branchenbuch: Auswahl an Top-Meldungen - http://www.jurablogs.com/thema/branchenbuch
Beispiele :
Firma erschwindel mit WKO- und Telekom-Logos Inserate
Quelle http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=529525&DstID=1367&titel=Achtung,Faxbetrüger!
Die WKO Gmunden macht darauf aufmerksam, dass derzeit eine Betrügerfirma mittels Faxformularen, die das Wirtschaftskammerlogo oder das Telekom Austria Logo beinhalten, österreichweit bei Unternehmen Inserate erschwindeln will. Durch die Verwendung der Logos der Wirtschaftskammer und der Telekom Austria wird der Bekanntheitsgrad dieser Institutionen ausgenützt und damit oft eine Unterschrift von den Unternehmen erreicht.......................................
Betrügerische Fax-Meldungen locken in die Falle
http://www.kleinezeitung.at/steierm...truegerische-fax-meldungen-locken-falle.story
Achtung, Betrüger senden dieser Tage massenweise Fax-Meldungen mit Absender der Wirtschaftskammer, der Telekom oder Google aus. Wer in die Falle tappt, müsste bis zu 3300 Euro zahlen....................................
Warnung! Vermeintlicher Gratiseintrag in Branchenverzeichnis
http://abzocknews.blogspot.com/2010/05/warnung-vermeintlicher-gratiseintrag-in.html