Bitte um Hilfe wegen Ibex *dringend*

Hallo,

erstmal danke, dass Ihr Euch die Mühe gemacht habt, dieses Forum einzurichten. Ich bin schon lange stille Mitleserin und habe bisher auch so verfahren, einfach abzuwarten, da diese Briefe von Ibex, Elinkasso und Co. immer diesselben waren. Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet, dass noch irgendwas anderes von denen komm.
Da ich über Weihnachten nicht zu Hause war, habe ich nicht mitbekommen, dass noch pünktlich vor Jahresende von dieser Sch...firma ein Mahnbescheid im Briefkasten war. Als ich wieder zu Hause war, war die Frist bereits abgelaufen und pünktlich nach genau 2 Wochen kam ein Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert. Nun habe ich gelesen, dass man auch jetzt noch die Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen, indem man Einspruch dagegen einlegt. Jetzt wollte ich fragen, muss ich meinen Einspruch irgendwie begründen oder reicht ein formloser Brief? Ausserdem habe ich auch in Erfahrung gebracht, dass ein verspäteter Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gehandhabt wird, stimmt das? Kann ich den Vordruck verwenden?

Achso, übrigens habe ich meinen Ibex PC shon Dezember '99 bekommen und bis Januar 2004 gezahlt, somit habe ich mein Soll doch längst erfüllt, oder?

Vielen Dank schonmal für Eure Antwort
Gruss Andromeda
 
Na, da hat sich ja mein Verdacht bestätigt, das ich da nicht der einzigste bin der genau vor Jahresende einen Mahnbescheid gekriegt hat. Ob du jetzt noch Wiederspruch einlegen kannst, kann ich dir leider nicht beantworten, aber ich würde an deiner Stelle mal beim Amtsgericht vor ORT deswegen nachfragen. Die können dir auf alle Fälle auskunft geben wie sich das verhält.
Ach ja, und herzlich Willkommen hier. :wink:
 
K

Krennz

Guest
@Andromeda,

Gegen den Vollstreckungstitel kannst Du bei Deinem zuständigen Amtsgreicht widerspruch einlegen.

Als Begründung würe ich angeben, dass ich einen auf 3-4 Jahre befristeten Leasingvertrag abgeschlossen habe (ich glaube 1999 waren es noch 4 Jahre), dass ich weder die AGB, noch einen Vertrag bekommen habe und ich mit meiner letzten Zahlung vom +++++ den (evtl. sogar telefonisch) abgeschlossenen Vertrag von meinem Teil her erfüllt habe.

Kannst dem Rechtspfleger ja hier das Forum nennen.

Grüsse

Klaus
 
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