Hallo,
erstmal danke, dass Ihr Euch die Mühe gemacht habt, dieses Forum einzurichten. Ich bin schon lange stille Mitleserin und habe bisher auch so verfahren, einfach abzuwarten, da diese Briefe von Ibex, Elinkasso und Co. immer diesselben waren. Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet, dass noch irgendwas anderes von denen komm.
Da ich über Weihnachten nicht zu Hause war, habe ich nicht mitbekommen, dass noch pünktlich vor Jahresende von dieser Sch...firma ein Mahnbescheid im Briefkasten war. Als ich wieder zu Hause war, war die Frist bereits abgelaufen und pünktlich nach genau 2 Wochen kam ein Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert. Nun habe ich gelesen, dass man auch jetzt noch die Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen, indem man Einspruch dagegen einlegt. Jetzt wollte ich fragen, muss ich meinen Einspruch irgendwie begründen oder reicht ein formloser Brief? Ausserdem habe ich auch in Erfahrung gebracht, dass ein verspäteter Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gehandhabt wird, stimmt das? Kann ich den Vordruck verwenden?
Achso, übrigens habe ich meinen Ibex PC shon Dezember '99 bekommen und bis Januar 2004 gezahlt, somit habe ich mein Soll doch längst erfüllt, oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Antwort
Gruss Andromeda
erstmal danke, dass Ihr Euch die Mühe gemacht habt, dieses Forum einzurichten. Ich bin schon lange stille Mitleserin und habe bisher auch so verfahren, einfach abzuwarten, da diese Briefe von Ibex, Elinkasso und Co. immer diesselben waren. Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet, dass noch irgendwas anderes von denen komm.
Da ich über Weihnachten nicht zu Hause war, habe ich nicht mitbekommen, dass noch pünktlich vor Jahresende von dieser Sch...firma ein Mahnbescheid im Briefkasten war. Als ich wieder zu Hause war, war die Frist bereits abgelaufen und pünktlich nach genau 2 Wochen kam ein Vollstreckungsbescheid ins Haus geflattert. Nun habe ich gelesen, dass man auch jetzt noch die Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen, indem man Einspruch dagegen einlegt. Jetzt wollte ich fragen, muss ich meinen Einspruch irgendwie begründen oder reicht ein formloser Brief? Ausserdem habe ich auch in Erfahrung gebracht, dass ein verspäteter Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gehandhabt wird, stimmt das? Kann ich den Vordruck verwenden?
Achso, übrigens habe ich meinen Ibex PC shon Dezember '99 bekommen und bis Januar 2004 gezahlt, somit habe ich mein Soll doch längst erfüllt, oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Antwort
Gruss Andromeda