Hallo Jungs und Mädels,
bitte nicht wegen der Rechtsschreibung aufregen, ich habe Legasthenie und arbeite dran.
Also,
wie ich sehe habt ihr alle die gleiche Probleme wie ich
.
Ich habe gestern per Mail eine Nachricht vom BECKER und HAUMANN bekommen.
Die E-Mail besteht aus 2 PDF Dateien.
die eine PDF Datei beihaltet wie wahrscheinlich bei euch allen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
der folgt aussieht.
Rückantwort an:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte und Notar
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Aktenzeichen: xy
Herr xy
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren Preis als 15 % über dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zu veräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 420,00 EUR zum Ausgleich der Rechtsverfolgungskosten auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer: 44939467, Bankleitzahl: 44010046 (Postbank Dortmund), mit dem Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.
_____________________
Ort, Datum Schuldner
und in den anderen schreiben (Abmahnung) kommen erläuterungen, was ich alles verbrochen habe und die Konsequenzen.
verbrochen habe ich wie die meisten hier:
Folgende Rechtsverletzungen:
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises -
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Also ich habe zwei Karten über eine bekannte gekauft, muss auch dazu sagen, dass ich für die beiden katen auch eine Menge Geld ( weit über den EKP) lag. Ich habe mich auch rissig gefreut überhaupt welche zu bekommen. Leider befinde ich mich in einer Schulischer Ausbildung und nach dem ich die Karten erhalten habe und ein Stolzer besitzer war, wurde uns mitgeteilt, dass wir am CL Spieltag und Tag danach Klausur schreiben (wichtige Klausuren). Somit war es mir bewusst, dass ich nicht die Karten war nehmen kann. Es kamm leider ziemlich kurzfristig. Nun habe ich sie dann in Ebay zum auktion reingestellt für 3 Tage. Ich muss dazu sagen, dass ich ein BVB REAL Schal gratis 2Tickets Verkaufe (Oberschrifft der Aution), ich habe villeicht mit abzugen vom Ebay gebühren und das was ich bezahlt habe max 20€ gewinn gemacht. Also wie man siehen kann, war mir der Gewinn nicht wichtig, ich wollte sie nur verkaufen um + - 0 haben.
Die beschreibung habe ich leider nicht mehr, bin aber der Meinung, dass ich auch dort drauf hingewissen habe, dass ich ein Schal verkaufe und dazu 2 Gratis KArten auf der Südtribüne mit schicke.
Die genauere Platz angabe ausser Block nr gab es nicht.
Ich muss ehrlich sagen, ich habe leider ein Logo vom BVB und REAL M. verwendet.
Genauer gesagt : http://www.gophoto.it/view.php?i=http:/ ... a3pS5yE6Bp
Es waren auch die ersten und letzten Karten die ich in ebay Verkauft habe.
1.Nun habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich vorgehen soll ohne noch mehr Ärger und vor allem noch mehr kosten zu erhalten, die ich übernehmen soll.
2. Handelt es sich überhaupt um Markenverletzung ?
weil ich habe da was gefunden.
Gem. § 14 MarkenG liegt u.a. eine Markenverletzung vor, wenn jemand ein mit der Marke eines anderen identisches Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt oder wenn jemand ein ähnliches Markenzeichen für identische Waren und Dienstleistungen benutzt. In diesen Fällen ist es insbesondere untersagt, das Markenzeichen auf Waren oder ihrer Verpackung anzubringen, unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, Waren ein- oder auszuführen und mit dem Zeichen zu werben. In Worten: Die eingetragene Marke genießt einen Identitäts- und Ähnlichkeitsschutz und einen Schutz vor Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung.
Übrigens, in folgenden gesetzlich geregelten Ausnahmefällen liegt trotz einer Markenbenutzung keine Markenverletzung vor:
bzw.
Ein Markeninhaber hat auch nicht das Recht, einem anderen die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, wenn er selbst unter dieser Marke bereits die Waren in den Verkehr gebracht oder er die Zustimmung dazu gegeben hat ( leider keine erhalten ). Damit hat er nämlich den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert. Beispielsweise dürfen Hersteller von Markenwaren somit nicht dem Einzelhändler verbieten, mit der Marke zu werben bzw. die Ware unter dieser Marke zu verkaufen.
3. Da ich die Karten über bekannte gekauft habe, habe ich doch keine ATGB bzw AGB mit BVB sondern mit den Bekannten.
Also habe ich da nichts in meinen Augen falsch gemacht oder?
Deshalb kann auch der Verkaufspreis über 15 % des Originalticketpreises liegen und ich habe nicht mal 15% überstritten, wenn ich vom den Preis ausgehe, wass ich bezahlt habe.
Also siehe ich, dass richtig, dass die Anwälte mir nichts vorwerfen können ?????? oder täusche ich mich da???
Wie soll mein vorgehen nun sein, ihnen auf Ihre Mail Antworten und ihn die Situation schildern, sich dabei auf die § 14 MarkenG und den BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 beziehen ???
oder
mit sich auf den Urteil beziehen und eine modUE wegen LOGO schrieben.
ICh wäre für Hilfe sehr dankbar...
mfg
bitte nicht wegen der Rechtsschreibung aufregen, ich habe Legasthenie und arbeite dran.
Also,
wie ich sehe habt ihr alle die gleiche Probleme wie ich
Ich habe gestern per Mail eine Nachricht vom BECKER und HAUMANN bekommen.
Die E-Mail besteht aus 2 PDF Dateien.
die eine PDF Datei beihaltet wie wahrscheinlich bei euch allen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
der folgt aussieht.
Rückantwort an:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte und Notar
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Aktenzeichen: xy
Herr xy
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren Preis als 15 % über dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zu veräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 420,00 EUR zum Ausgleich der Rechtsverfolgungskosten auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer: 44939467, Bankleitzahl: 44010046 (Postbank Dortmund), mit dem Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.
_____________________
Ort, Datum Schuldner
und in den anderen schreiben (Abmahnung) kommen erläuterungen, was ich alles verbrochen habe und die Konsequenzen.
verbrochen habe ich wie die meisten hier:
Folgende Rechtsverletzungen:
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises -
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Also ich habe zwei Karten über eine bekannte gekauft, muss auch dazu sagen, dass ich für die beiden katen auch eine Menge Geld ( weit über den EKP) lag. Ich habe mich auch rissig gefreut überhaupt welche zu bekommen. Leider befinde ich mich in einer Schulischer Ausbildung und nach dem ich die Karten erhalten habe und ein Stolzer besitzer war, wurde uns mitgeteilt, dass wir am CL Spieltag und Tag danach Klausur schreiben (wichtige Klausuren). Somit war es mir bewusst, dass ich nicht die Karten war nehmen kann. Es kamm leider ziemlich kurzfristig. Nun habe ich sie dann in Ebay zum auktion reingestellt für 3 Tage. Ich muss dazu sagen, dass ich ein BVB REAL Schal gratis 2Tickets Verkaufe (Oberschrifft der Aution), ich habe villeicht mit abzugen vom Ebay gebühren und das was ich bezahlt habe max 20€ gewinn gemacht. Also wie man siehen kann, war mir der Gewinn nicht wichtig, ich wollte sie nur verkaufen um + - 0 haben.
Die beschreibung habe ich leider nicht mehr, bin aber der Meinung, dass ich auch dort drauf hingewissen habe, dass ich ein Schal verkaufe und dazu 2 Gratis KArten auf der Südtribüne mit schicke.
Die genauere Platz angabe ausser Block nr gab es nicht.
Ich muss ehrlich sagen, ich habe leider ein Logo vom BVB und REAL M. verwendet.
Genauer gesagt : http://www.gophoto.it/view.php?i=http:/ ... a3pS5yE6Bp
Es waren auch die ersten und letzten Karten die ich in ebay Verkauft habe.
1.Nun habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich vorgehen soll ohne noch mehr Ärger und vor allem noch mehr kosten zu erhalten, die ich übernehmen soll.
2. Handelt es sich überhaupt um Markenverletzung ?
weil ich habe da was gefunden.
Gem. § 14 MarkenG liegt u.a. eine Markenverletzung vor, wenn jemand ein mit der Marke eines anderen identisches Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt oder wenn jemand ein ähnliches Markenzeichen für identische Waren und Dienstleistungen benutzt. In diesen Fällen ist es insbesondere untersagt, das Markenzeichen auf Waren oder ihrer Verpackung anzubringen, unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, Waren ein- oder auszuführen und mit dem Zeichen zu werben. In Worten: Die eingetragene Marke genießt einen Identitäts- und Ähnlichkeitsschutz und einen Schutz vor Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung.
Übrigens, in folgenden gesetzlich geregelten Ausnahmefällen liegt trotz einer Markenbenutzung keine Markenverletzung vor:
bzw.
Ein Markeninhaber hat auch nicht das Recht, einem anderen die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, wenn er selbst unter dieser Marke bereits die Waren in den Verkehr gebracht oder er die Zustimmung dazu gegeben hat ( leider keine erhalten ). Damit hat er nämlich den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert. Beispielsweise dürfen Hersteller von Markenwaren somit nicht dem Einzelhändler verbieten, mit der Marke zu werben bzw. die Ware unter dieser Marke zu verkaufen.
3. Da ich die Karten über bekannte gekauft habe, habe ich doch keine ATGB bzw AGB mit BVB sondern mit den Bekannten.
Also habe ich da nichts in meinen Augen falsch gemacht oder?
Deshalb kann auch der Verkaufspreis über 15 % des Originalticketpreises liegen und ich habe nicht mal 15% überstritten, wenn ich vom den Preis ausgehe, wass ich bezahlt habe.
Also siehe ich, dass richtig, dass die Anwälte mir nichts vorwerfen können ?????? oder täusche ich mich da???
Wie soll mein vorgehen nun sein, ihnen auf Ihre Mail Antworten und ihn die Situation schildern, sich dabei auf die § 14 MarkenG und den BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 beziehen ???
oder
mit sich auf den Urteil beziehen und eine modUE wegen LOGO schrieben.
ICh wäre für Hilfe sehr dankbar...
mfg