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Branchenbuch-Schwindel: Neues Urteil macht Abzocke schwerer - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/wir ... 06771.html
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...........Online-Branchenbuch: Mann sollte 773,50 Euro zahlen pro Jahr
Ein Geschäftsführer füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Branchenbuch-Firma trug das Unternehmen des Mannes in das Verzeichnis ein und stellte dafür 773,50 Euro brutto in Rechnung. Als der Mann die Zahlung verweigerte, wurde er von der Firma verklagt. Schließlich landete der Fall beim Bundesgerichtshof.
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs kam dabei zum Schluss, dass der Mann die Rechnung für den Eintrag nicht bezahlen muss. Die so unauffällig eingefügte Entgeltklausel sei nämlich überraschend und deshalb gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden. Nachdem Grundeinträge in Online-Branchenverzeichnisse sehr oft kostenlos sind, so die Richter, habe der Geschäftsmann nicht davon ausgehen müssen, dass in dem Schreiben irgendwo ein Passus zu Kosten versteckt ist.
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