Abzockeversuch bei eBay beim vorzeitigen Beenden

eBay-Abzocke durch wsdesign bei vorzeitigem Beenden einer Auktion?

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Hallo zusammen,

ich habe den schweren Verdacht, dass ein eBay-User namens wsdesign versucht, Anbieter abzuzocken, die eine Auktion vorzeitig beenden, in der sie ein iPhone, einen iPod oder ein iPads verkaufen wollten.

Ist hier noch einer betroffen? Ich werde eine Anzeige erstatten und wenn es hier noch weitere Betroffene gibt, sollten wir uns zusammentun.

Grüße
 
K

Krennz

Guest
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Auktion ein Kaufvertrag zustande kommt, sobald ein Gebot abgegeben wurde.

Ein Abbruch kann nur aus besonderem Grund durchgeführt werden (Ware ging verloren, wurde gestohlen, hat sich, ohne mein Zutun, entscheidend verschlechtert, schwerwiegender Fehler im Angebot). Der Grund muss dem Bieter mitgeteilt werden, sodass er die Möglichkeit hat sein Gebot zurückzuziehen. Ggf. kann ich mein Angebot gemäss §119 BGB (Irrtum) anfechten, was ich dem Höchstbietenden mitteilen muss.

Bei anderen Gründen muss ich mein Abgebot überarbeiten und dem Bieter freistellen sein Gebot zurückzuziehen.

Ein Angebotsabbruch weil mir z.B. der Preis nicht gefällt, oder ich die Ware anderweitig verkaufen möchte, ist nicht möglich und berechtigt den Höchstbietenden die Herausgabe der Ware für den Gebotspreis oder ggf. Schadenersatz für entstehende Mehrkosten zu verlangen.

Dies gilt grundsätzlich auch für Bieter, die auf hunderte von Eierfönen etc. bieten.

Anders kann es aussehen, wenn der Bieter es darauf anlegt aus missbräuchlischem Abbruch Vorteile zu ziehen. DAs wäre dann ein Rechtsmissbrauch, der ihm aber nachgewiesen werden muss.

Wir hatten hier einen Fall Marcus Roos aus Lampertheim, der schon als Erwin 123 bei ibäh vom Handel auf Lebenszeit ausgeschlossen wurde, dann als Superocean, Lidolocarno etc. weiter machte und etliche Anbieter um einige hundert Euronen unrechtrmässig abzockte.

Nachzulesen hier: viewtopic.php?f=23&t=1103
hier: viewtopic.php?f=23&t=3093
und hier: http://www.auktionshilfe.info/thread_7812p1

Da hilft nur sich mit mehreren Anbietern zusammenzutun, die Aktenzeichen und Gerichtsorte auszutauschen und so versuchen zu beweisen, dass der Bieter keinen Rechtsbindungswillen hat und es ihm nur um Abzocke geht.

Im Falle M.R. kann sogar Anzeige wegen Betruges gestellt werden. Ein anwalt kann von ibäh die Sperrdaten bekommen und sie dem Gericht vorlegen. Evtl. macht das auch die Staatsanwaltschaft.
 
Hallo,

auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel verloren wurde.
Höchstbieter war wsdesign der mir jetzt mit einem Anwalt droht.

Gruß
 
jcjako1979 schrieb:
Hallo,

auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel verloren wurde.
Höchstbieter war wsdesign der mir jetzt mit einem Anwalt droht.

Gruß

Hallo,

dann sind wir jetzt schon zu zweit. Ich vermute, dass es noch einige andere gibt, denen es aktuell genauso geht.

Hast Du schon etwas unternommen, z.B. warst Du bei einem Anwalt oder hast Du bei der Polizei Anzeige wegen Betrugsverdacht gestellt? Ich habe letzteres morgen vor und werde dabei erwähnen, dass es neben mir schon mal einen weiteren Fall gibt. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss sich dann an eBay wenden.

Gegen diese seit Jahren bekannte Betrugsmasche wird nichts unternommen. Noch nichts. Mal sehen, was wir erreichen können. Ich bin hartnäckig veranlagt ;)

Gruß
 
jcjako1979 schrieb:
Hallo,

auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel verloren wurde.
Höchstbieter war wsdesign der mir jetzt mit einem Anwalt droht.

Gruß

Hallo nochmal,

dieser "Mensch" ist übrigens unter mehreren eBay-Kennungen in mehreren Ländern angemeldet und aktiv, wie ich bisher herausgefunden habe: z.B. w-s-design und weitere Varianten, z.B auch in Holland registriert.

Gruß
 
In Kürze war der Ablauf übrigens so:
- ich habe nacheinander drei Auktionen erstellt, zuerst für ein Samsung Galaxy S4, dann für ein iPad und dann für ein Nike Fuelband

- nach Erstellen der zwei ersten Auktionen habe ich die Auktionen jeweils auf eBay hochgeladen

- beim Erstellen der dritten Auktion fiel mir auf, dass beim Einstellen der Dauer der Auktionen auf 10 Tage per Auswahlbox der Eintrag auf 7 Tage gerutscht ist, was ich nicht mitbekam. Bei der dritten Auktion habe ich das korrigiert.

- dann stellte ich auch noch fest, dass durch die Nutzung der eBay-Prdoukt-Funktion, die offensichtlich inzwischen vorgeschrieben ist, der Auktionstitel zu meinem Nachteil geändert wurde. Z.B. stand bei der S4-Auktion nicht mehr Samsung Galaxy S4 drin, sondern Galaxy GT-I9505 drin. Beim iPad kein Hinweis auf das Retina-Display-

- also ging ich in "Mein eBay" und wollte die Angaben ändern und musste feststellen, dass bereits der User wsdesign auf beide Artikel geboten hatte.

- ich schriebe ihm jeweils aus den Auktionen heraus eine Nachricht, dass ich Fehler in den Auktionen festgestellt habe, diese kurz beenden müsste und dann gleich wieder berichtigt online stelle.

- ich beendete die Auktionen mit der offiziellen eBay-iPhone-App, in der keinerlei Hinweise auf Rechtmäßigkeit oder dergleichen auftauchtten, bearbeitete die Auktionen und die Auktionen wieder online. Diese Sache mit den Auktionstiteln konnte ich nicht beheben, da das Hochladen von eBay bei Artikeln aus Produktkatalogen sonst nicht möglich ist.

- Der User wsdesign bot allerdings nicht mehr, sondern schrieb mir eine Nachricht, dass ich ihm die Artikel zu den Gebotspreisen verkaufen müsste. Gleich mit Rechtsbelehrung. Er forderte mich auf, ihm meine Daten zur Zahlung zu senden.

- Ich schrieb ihm daraufhin, dass ich ihn vor Beendigung der Auktionen über die Korrektur der Fehler informiert hatte und die Auktionen auch gleich wieder online waren, aber in der nächsten Mail gab es weitere Rechtshinweise und einen Link zu einem Artikel einer Anwaltskanzlei, die über ein Urteil über vorzeitiges Beenden von Auktionen im Jahr schreibt.

- Gestern kam eine weitere Nachricht von wsdesign, in der er mir eine Frist bis 7.12. gibt, in der ich mich rechtlich beraten lassen kann. Wenn ich nicht zu seinen Gunsten entscheide, droht er mit Rechtsanwalt und ggf. gerichtlicher Durchsetzung seiner Rechte. Er weißt daraufhin dass sehe sehr teuer für mich werden wir und ganz sicher im Recht ist.
 
Ich habe soeben einen wertvollen Hinweis auf auktionshilfe.info erhalten und möchte ihn an Euch weiterreichen:

tmm schrieb:
Zur Sache; daß jede Auktion bei eBay unter dem Vorbehalt der vorzeitigen Beendigung im Einklang mit den eBay-Regeln (s.o.) steht, hat der BGH in VIII ZR 305/10 entschieden:. Daß das auch bei einem "Fehler im Angebot" gilt, haben wir seit kürzlich vom OLG Hamm, ich verweise dich ebenfalls auf den anderen Thread und das AZ I-2 U 94/13. Noch ist das Urteil nicht in den einschlägigen Datenbanken, da frisch.
 
K

Krennz

Guest
Na das ist ja mal was.

Falls Du die Daten von WSdesign hast stell sie doch mal hier rein. Die Vorgehensweise erinnert mich sehr an MR. POK aD. Der bei ibäh nicht mehr handeln darf.
 
Krennz schrieb:
Na das ist ja mal was.

Falls Du die Daten von WSdesign hast stell sie doch mal hier rein. Die Vorgehensweise erinnert mich sehr an MR. POK aD. Der bei ibäh nicht mehr handeln darf.

Er hat mir eine Adresse genannt, an die ich die Artikel senden soll, aber ich konnte bisher nicht herausfinden, ob es die genannte Person an dieser Adresse gibt. Zum eigenen Schutz möchte ich diese Adresse hier nicht nennen.
 
jcjako1979 schrieb:
Hallo,

auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel verloren wurde.
Höchstbieter war wsdesign der mir jetzt mit einem Anwalt droht.

Gruß

Hallo,

schreib mir doch bitte etwas über die näheren Umstände und wie der Fall aktuell steht. Wir sollten uns zusammentun.

Hat er Dir eine Adresse genannt, an die Du die Ware liefern sollst? Mir ja, aber ich möchte die Adresse hier nicht öffentlich nennen.

Gruß
 
Hallo,
ein Freund hat gerade das selbe Problem. Allerdings (vermutlich) mit einem anderen Nutzer. Mein Freund hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Man sollte auf jeden Fall die Gebotsübersicht des Klägers sichern. An die kommt man nur ran, wenn man sich ausloggt, dann bei dem beendeten Artikel auf die Gebotsübersicht klickt und dann auf den mit Sternchen zensierten Nutzernamen klickt. Bei dem Kläger war ein eindeutiges Muster zu erkennen. Aus diesem Umstand und einem weiteren, hier nicht genannten Beweis, lässt sich ein mangelnder Rechtsbindungswille ableiten. Bei der vorzeitig beendeten Auktion des Freundes hat noch ein weiterer, ebenso auffälliger Account mitgeboten. Dieser wurde mitlerweile gesperrt. Der Freund hat dann die Situation auch dem eBay Sicherheitsteam geschildert. Diese haben das auffällige Bietverhalten des Klägers bestätigt und sind an dem Fall dran. Es scheint sich im Fall meines Freundes um eine Bande oder um ein Päärchen zu handeln.

Wichtig ist, dass man eBay das erstmal meldet, damit dieses Problem von eBay erkannt wird und es nicht noch mehr Opfer gibt.
 
K

Krennz

Guest
Du eröffnest hier ganz neue Blickwinkel.

Ein Bieterpärchen?

Hast Du dafür nachvollziehbare Beweise?

Wenn das wirklich Sache sein, wäre das auch für Auktionshilfe.info sehr interessant.
 
Das auffällige für meinen Freund war der extrem generische Name des Klägers (im Sinne von "Max Müller"). Er zweifelte also die Identität an. Natürlich gibt es mehrere "offizielle" Methoden eine Adresse zu verifizieren. Alle Methoden haben aber den Nachteil, dass sie keine kontextuellen, eventuell wichtigen Informationen bieten. Zum Glück hat mein Freund mehrere "Freunde", die zufällig in der Nähe des Klägers wohnen. Diese "Freunde" haben zufällig einige interessante "Beobachtungen" gemacht, die auch für andere staatliche Institutionen interessant sein können. Leider kann ich zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Informationen zu diesem Sachverhalt geben.
 
12345671 schrieb:
...
ein Freund hat gerade das selbe Problem...
Bevor man versucht, anderen einen fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen, sollte man immer erst überprüfen, ob man überhaupt das Angebot nach den Ebay-Regeln beenden durfte.

Was war denn der Grund?
 
Hallo,

auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel beschädigt oder verloren ging.
Höchstbieter war wsdesign der mir jetzt mit einem Anwalt droht.
 
K

Krennz

Guest
Beschädigung eines Artikels ist m.E. ein Abbruchgrund. Aber wende dich mal mit Deinem Problem an Auktionshilfe.info, Teile denen Deine Auktionsnummer und sonstige Daten mit und warte ab, was die Dir sagen. Wende dich mal an @Schumiline. Kannst ja sagen, dass ich dich geschickt habe.
 
K

Krennz

Guest
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Bitte wendet Euch mit Euren Anfragen an Auktionshilfe.info
 
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