Abmahnung Waldorf und Frommer

Hallo Leute,

heute erreichte mich eine Abmahnung von Waldorf und Frommer.
Sie beschuldigen mich eines Filesharing Vergehens am 28.07.2015 und fordern 815 Euro.

Nun zur Sachlage:
Ich habe das Vergehen nicht begangen. Mein Exmann hat den Anschluss nach meinem Auszug vor 3 Jahren behalten. Dies lässt sich eindeutig an der IP und der angegeben Festnetznummer von Telefonica nachweisen. Selber bin ich seit Ewigkeiten bei Unitymedia.
Ich selber wohne mittlerweile in einer ganz anderen Stadt und nutze den Anschluss wie gesagt seit 3 Jahren nicht mehr.

Wie soll ich auf die Anschuldigungen reagieren ? Widerspruch erstellen mit Berufung auf den oben genannten Sachverhalt oder gar nicht reagieren ?

Danke schon mal im Voraus
Alexandra
 

ldb

Super-Moderator
Gar nicht reagieren wäre fatal. Da du rechtlich noch der Anschlussinhaber bist, bist du erstmal gekniffen. Du solltest deinen Exmann dazu bringen die Anschuldigungen gegenüber W+F anzuerkennen, dann ist es sein Problem.
 
Hallo zusammen,

einen ähnlichen Sachverhalt kenne ich leider nur zu gut aus eigener Erfahrung. Ist leider nichts zu machen, weil der Anschluss über dich läuft.

Lg Regina
 
Grundsätzlich sollte man die Unterlassungserklärung(UE) nicht unterschreiben. Waldorf und Frommer und alle anderen Abmahner brauchen eigentlich kein UE. SIe ist eigentlich auch oft widersinnig, wenn man zB bei Ticketkäufen für den "legalen" Weg gesperrt ist.

Die UE dient folgenden Taktik Zwecken:

1. Ladefähige Adresse validieren.
2. Druck Aufbau, nur wenige Tage Zeit sonst ....!
3. Quasi Schuldanerkenntnis
4. Kontaktaufnahme - alles weitere regeln wir dann, insbesondere die Kohle.

Wenn das erfolgt ist läuft der Fall für den Abmahner. Kein Gericht wird Ihnen vorwerfen wenn Sie sagen dass Sie diese UE nicht unterschreiben wollten. Schweigen ist immer das Gebot der ersten Stunde. Einen Anwalt kann man sich immer noch auf dem Gang zum Gericht nehmen. Oder einen Tag vorher anbieten X% der Summe zu zahlen. Soweit kommt es aber in 99% der Fälle gar nicht.

Das einzige worauf man immer reagieren muss sind Schriftstücke von Behörden. Am verbreitetsten ist der Mahnbescheid. Den muss und sollte man auch beantworten. Kreuzchen bei „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ und zurück an das Gericht.
 
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