Abmahnung von Bayer Leverkusen

Liebe Foren-Gemeinde,
ich habe hier schon einige Threads durchgelesen, bin aufgrund der vielen Beiträge aber verunsichert, was genau auf meine Lage zutrifft.
Es geht um Folgendes:
Ich wollte ursprünglich mit 2 Kollegen zum Pokalspiel Bayer Leverkusen : FC Kaiserslautern, war an dem Termin aber verhindert. Da ich als einziger von uns dreien einen Account beim Bayer Ticketing habe, habe ich mich bereit erklärt, trotzdem für meine Freunde 2 Karten zu bestellen.
Nun war kurz vor dem Spiel einer der beiden aus privaten Gründen verhindert und bat mich, in Ermangelung eines eigenen Ebay-Accounts, die Karte für ihn zu verkaufen - ohne Gewinnabsicht, er wollte einfach mit möglichst kleinem Verlust die Karte loswerden.
Ich habe die Karte (Wert 20 €) daraufhin bei Ebay reingestellt, ohne zu sehen, dass die AGB dies wohl untersagen. Als Startpreis habe ich einen Euro angegeben, als Sofortkaufpreis 16 € angeboten, so das wohl ersichtlich war, dass ich keinen Gewinn mit der Karte machen wollte!
Nun flatterte mir heute eine Abmahnung von BH ins Haus, die mir kommerzielle Absichten unterstellen. Die hier in einigen Threads genannte Urheberrechtsverletzung wird nicht erwähnt, da ich das Logo von Bayer auch nicht verwendet habe.
Ich soll die UE unterschreiben und 250 € zahlen, was ich wirklich nicht einsehe, da ich ja ganz klar keine Gewinnabsicht verfolgt habe.
Ich habe das Forum eine Stunde durchforstet und es scheint mir, dass einige ja schon gut klar gekommen sind, ich bin aber noch nicht 100% sicher was ich zu tun habe.
Was mir klar scheint, ist, dass ich wohl die UE auf keinen Fall unterschreiben sollte und das Geld erstmal nicht zahle.
Was soll ich sonst tun? Gibt es eine Art "Musterbrief" hier aus dem Forum, den ich übersehen habe?
Oder sollte ich mir aus den Verweisen auf die BG-Urteile hier selbst einen zusammenstellen?
Für Hilfe (oder Hinweise dazu, an welcher Stelle ich Rat und Tat finde) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!
 
K

Krennz

Guest
Da ich Zweitkäufer bin bin ich nicht an die AGB/ATGB gebunden. Daher kann ich lt BGH-Uteil I ZR 74/06 das Ticket frei verkaufen.

Ich teile das BH mit und warte im <Übrigen ab, wqs dfie Typen weiter schreiben. Papier ist geduldig.
 
Danke für die Antwort. Problem ist aber, dass ich der Erstkäufer war. Die Karten wurden dann an die Freunde weitergegeben (verkauft?), und anschließend eine Karte über meinen Account verkauft.
 
K

Krennz

Guest
Du hast als Erstkäufer die Karte zum Originalpreis weiterverkauft. Also ist Dein Freund Zweitkäufer. Er gibt sie dir Zum Verkauf zurück, also bist Du sogar Drittkäufer. OK?
 

ldb

Super-Moderator
Achtung!
Odi1204 ist ganz sicher nicht der Drittkäufer. Bekommt er die Karte zurück, ist das eher wie eine Rücknahme zu sehen und nicht wie eine weitere Transaktion.

Dennoch: Das BGH Urteil was Krennz genannt hat, erlaubt es mir das Ticket weiter zu verkaufen. Ich teile BH dies so mit und erwähne außerdem das es einen sofort-kaufen Preis von 16€ gab.

Wichtig ist, wie schon richtig erkannt, nicht die UE unterschreiben und auch nicht bezahlen. Sollte BH weiterhin auf die Forderung bestehen, informiere ich B04 über den Sachverhalt und drohe mit einer Kündigung der Mitgliedschaft/Dauerkarte. Das dürfte in der Regel ziehen, gerade weil ich versucht habe die Karte zum normalen Preis zu verkaufen.

Hättest du ein reines Festpreisangebot eingestellt, ohne 1€ Startpreis, wäre dir vermutlich nichts passiert. Egal, aus der Nummer kommst du zur Not auch mit einer negative Feststellungsklage raus. Die müsste dein Anwalt los lassen, BH knickt dann ganz sicher sofort ein.
 
Hallo und vielen Dank für die Hilfe,
toll dass es Leute wie euch gibt, die ihre Zeit investieren um anderen in einer solchen Situation zu helfen.
Eine Frage hätte ich noch:
Da ich keine Urheberrechtsverletzung begangen habe (vorgeworfen wird mir nur Verstoß gegen ATGB und fehlende Abbildung selbiger) und auch kein Foto bei der Auktion hatte, kann ich auf die modUE komplett verzichten, oder?
Ich teile also nur mit, dass ich nicht zahle und nicht unterschreibe und schildere ausführlich, was es mit dem Verkauf auf sich hatte und warum kein kommerzielles Interesse dahinterstehen kann (Sofort-Kauf-Preis unter eigentlichem Wert etc.)?
 
K

Krennz

Guest
Auf die modUE kann ich verzichten. Ich schreibe BH nur, dass ich die Karte wegen persönlicher Verhinderung gemäss Urteil des BGH
I ZR 74/06 verkaufen durfte und drohe ggf. mit einer negativen Feststellungsklage, mit Prüfung der AGB/ATGB, wenn sie mich weiter belästigen.
 
Hi,

ich hatte mich im Januar mal hier zu Wort gemeldet da ich 2 Tickets vom BVB über Ebay verkauft hatte. Die Abmahnung von BH lies nicht lange auf sich warten und es kam ein Schreiben indem stand das ich 250€ bezahlen sollte und eine Unterlassenserklärung. Da ich angst hatte und noch nicht auf dem Forum gestoßen bin, habe ich die 250€ bezahlt. Die UE aber bis heute nicht unterschrieben- Da ich beim BVB Mitglied bin und auch wieder zu Heimspielen fahren möchte habe ich letztens mal bei der Servicehotline vom BVB angerufen und gefragt ob ich noch gesperrt sei - Die nette Dame am anderen Ende sagte mir das ich nicht mehr gesperrt bin, warum auch immer. Wie gesagt, eine UE habe ich bis heute nicht unterschrieben.

Anderes Thema:

Jetzt habe ich erneut Post bekommen vom BH, diesmal Leverkusen. Ich habe ebenfalls Tickets bei Ebay angeboten. Ich soll ebenfalls 250€ bezahlen und eine UE unterschrieben. Bei Leverkusen ist es mir nicht wichtig in der Zukunft Tickets zu bekommen. Was soll ich nun machen? Soll ich reagieren? Wenn ja, wie?
 

ldb

Super-Moderator
Was genau wird dir denn vorgeworfen?
 
K

Krennz

Guest
Das Abbilden der ATGB geht rein technisch bei Ebay nicht, ist also nonsens. Denn wenn ich die ganzen ATGB in meine Kleinanzeige enbauen will bekomme ich nie eine Kleinanzeige hin. Das ist ja das, was BH hinkriegen will. Keine Kleinanzeigen mehr.
 
K

Krennz

Guest
Ich teile BH mit, warum ich das Ticket verkaufen musste und berufe mich dabei auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 und den § 307 BGB
 
Also so?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit nehme ich Stellung zu dem Verkauf der Tickets am xx.xx.xx bei ebay mit dem account xxx.

Aus gesundheitlichen Gründen musste ich die Tickets leider weiterverkaufen und ich bin nicht bereit die Strafe von 250€ zu bezahlen. Ich berufe mich dabei auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 und den § 307 BGB.

Mit freundlichen Grüßen..
 
Hallo zusammen,

hab jetzt hier und in anderen Threads rauf und runter gelesen, da Ich aber keinen Sachverhalt finden konnte, der für meine Situation exakt zutrifft, schildere Ich diesen Fall in der Hoffnung, auch hier einen Tip zu bekommen.

Habe auch letzte Woche Post von BH erhalten incl. der zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung, mit der Aufforderung 250 € zu zahlen.

Vorgeworfen wird mir:
- die ATGB wurden nicht abgebildet
- das Ticket wurde öffentlich bei Ebay angeboten

Ich hatte zwei Tickets von Bayer Leverkusen bei Ebay zum Sofortkauf angeboten, allerdings zum Originalpreis. Nun war Ich zu dem Spiel aus privaten Gründen verhindert, und musste die Tickets verkaufen, weshalb Ich sie bei Ebay eingestellt habe. Daß Ich sie dort verkauft habe ist in der Tat Fakt, aber Ich wollte ausdrücklich keinen Gewinn damit erzielen, und sie wirklich einfach nur loswerden. Von daher tue Ich mich jetzt zuerst einmal schwer damit, daß Ich trotz fehlender kommerzieller Absichten nun trotzdem belangt werden soll. Ein Weiterverkauf zu überhöhten Preisen wird mir zwar nicht vorgeworfen, allerdings wird in der Bewertung (respektive der 250 € Strafe) ja anscheinend kein Unterschied vorgenommen, was aus meiner Sicht nicht ok ist.

Daher meine erste Frage: Kann Ich mich diesem Umstand (sowie unter weitere Einbeziehung von Gründen, warum Ich verhindert war) argumentieren, oder macht das keinen Unterschied?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Unterlassungserklärung: In der hier zugänglichen modifizierten UE wird ja ausschließlich auf die Urheberrechte abgestellt. Dieses wird mir ja nun nicht vorgeworfen. Wie müsste eine mod. UE in meinem konkreten Fall aussehen?

Ich soll (in abgekürzter Form)
a) es unterlassen, zukünftig Tickets von Bayer Leverkusen bei Ebay anzubieten,
b) bei einer Weitergabe von Tickets die AGB mit einbeziehen
c) bei Zuwiderhandlung eine nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zahlen
d) einen Betrag von 250 € zahlen

Wie müsste eine mod. UE in meinem konkreten Fall aussehen, bzw. wie müsste Ich diese formulieren, ohne daß eine Wertung als Schuldeingeständnis mit den daraus resultierenden Folgen in Frage kommt ?

Wenn hier jemand gute Tips hat schon einmal vielen Dank im Voraus !
 
K

Krennz

Guest
Ich gebe keine UE ab.

Ich schreibe an BH, dass ich die Karten gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 (kannst Du dir bei Google angucken) frei verkaufen durfte, dies zum Originalpreis tat, weil ich aus beruflichen Gründen am Besuch des Spiels verhindert war. Sollten sie mich weiter belästigen lasse ich es auf eine ATGB/AGB Kontrollklage bzw. eine negative Feststellungsklage mit Prüfung der ATGB/AGB ankommen.

Danach könnten noch ein zwei Bettelbriefe kommen, doch bitte die 250€ zu zahlen, wotrüber ich nur schmunzeln kann, dann dürfte es überstanden sein.

Von dem ganzen Schriftverkehr schicke ich Kopien, mit Kopie meiner Auktion/Angebots bei Ebay, an die Geschäftsleitung von Bayer, damit die mal sehen , was BH für einen Blödsinn verzapft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hey, schonmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mir mal verschiedene Zusammenfassungen des Urteils durchgelesen.
Soweit Ich das verstehe, ist der Weiterverkauf grundsätzlich zulässig, sofern die Tickets nicht personalisiert sind.
Nun verhält es sich bei mir so, daß auf den Karten mein Name steht (es handelt sich im Übrigen um Print@Home- Tickets).
Der Name steht allerdings auf beiden Karten, und wenn ich das korrekt interpretiere ist das nur der Fall, weil ich ja ohnehin Käufer der Karten bin.
Von daher würde Ich das nicht als Personalisierung einstufen, da Ich ja ohnehin nur eine Karte selbst hätte nutzen können, und im Vorfeld auch keine persönlichen Daten der Kartennutzer abgefragt wurden.
Noch eine weitere Frage: Was sind die Folgen einer ATGB/ AGB- Kontrollklage, bzw. einer negativen Feststellungsklage ?
 
K

Krennz

Guest
Die Folgen sind, dass die ATGB/AGB auf Übereinstimmung mit den geltenden gesetzen und vorschriften geprüft werden.

Soweit ich weiss verstossen die gültigen ATGB/AGB gegen die BGB §§ 807 (in Vwerbindung mit 793 bis 797) 307 sowie gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das Preisbindungsverbot und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Denn Fussballkarten sind kleine Inhaberpapiere (Inhaberschuldverschreibungen) , solange sie nicht echt personalisiert sind und damit eine frei handelbare Ware genau wie ein Pfund Kaffe oder ne Dose Kaffeesahne.

Bayer kann dich dann zwar als unliebsamer Gast vom weiteren Kartenbezug aussperren, aber wozu gibt es Freunde?
 
Wie verhält es sich denn mit dem Vorwurf, daß die ATGB nicht abgebildet wurden ?
Kann Ich das mit der Agumentation gem. §807 BGB mit "erschlagen", oder gibt´s diesbezüglich auch schon Rechtsprechung, auf die man sich berufen kann (bzw. sollte) =
 
K

Krennz

Guest
Den Vorwurf mit den nicht abgebildeten ATGB brauche ich nicht weiter zu verfolgen. Die ATGB halten m.W. einer Überprüfung nach den oben genannten §§ nicht Stand. Die DFL-Vereine machen, nicht nur nach meiner Meinung, ihre eigenen Gesetze, obwohl es gültige Gesetze schon längst gibt.
 
Die Frage ist doch, wie kommen die mal wieder an die Daten?
Ein Bild wurde wohl nicht verwendet. Testkäufer? Hmmm, die sind doch nur "aktiv" falls es hohe Preise gibt.
Es wird ja nur die ATGB und ebay vorgeworfen, daher sehe ich irgendwie kein Problem für Dich, @Missxyz

Man muss nicht öffentlich auf die ATGB hinweisen und Karten kann ich da verkaufen wo es mir passt und nicht irgendwelchen Personen.

Schreibe erstmal so, wie es Krennz beschrieben hat und danach wäre nur noch B04 dein Ansprechpartner.
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe vor kurzem auch Post vom BH bekommen. Aus dem Forum schon einige Infos entnehmen können (Respekt für eure Leistung!!), bin mir aber unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe:

- 2 Karten für das Spiel Bayer 04-Barcelona von meinem Bruder geschenkt bekommen und im E-Bay eingestellt (Konto läuft auf Namen meiner Frau), weil wir persönlich verhindert sind.

- 1 Tag nach Auktionsende (Endpreis über 15 %) informierte mich E-Bay, dass die Auktion aus markenrechtlichen Gründen gelöscht wird. Die Info hatte E-Bay vom info@becker-haumann.de. Nach dem googlen, wusste ich, dass etwas kommt und habe den Käufer noch bevor die Post vom BH ankam kontakriert:

„Ich melde mich nochmal bezüglich meiner Auktion zu 2 Karten für das Spiel Leverkusen-Barcelona am 09.12.2015. Leider muss ich dir mitteilen, dass ich aus Markenrechtsgründen die Karten nicht verkaufen werde. Ich kann leider an dem Tag nicht zum Spiel hinfahren und wollte die Karten daher einfach privat verkaufen.
Allerdings habe ich mich während der Auktion infomiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ein Verkauf möglicherweise die Markenschutzrechte, bzw. die AGB´s von Bayer Leverkusen verletzen könnte. Dieses möchte ich auf keinen Fall.
Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten und bitte dich, den Betrag aus der Auktion NICHT zu überweisen.
Somit widerrufe ich den durch die Auktion entstandenen Kaufvertrag unwiderruflich. Ich bitte um eine Bestätigung des Widerrufs. MfG“
Daraufhin der Käufer:
„mit bedauern habe ich den Widerruf der Auktion zur Kenntnis genommen,kann aber den Grund nachvollziehen und werde diese Entscheidung respektieren. MfG“

Jetzt bekomme ich Post vom BH mit folgende Vorwürfe:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden
- Das Ticket ist öffentlich bei Ebay angeboten worden

Eine UE und 250 € werden bis zum 13.11.2015 verlangt

Nach meiner (nicht fachmännische) Einschätzung beruhen alle Vorwürfe auf eine „unzulässige Weitergabe“, die nicht stattgefunden hat. Das mit dem Logo, die Abbildung der ATGB und das Anbieten macht mir eher Bauchschmerzen. Ich weiß aber nicht, ob die Argumentation eine gerichtliche Prüfung standhält… Zudem habe ich gehört, dass bei Bayer04 die Lage etwas schwieriger ist, weil das bloße Einstellen untersagt und eine Tauschbörse angeboten wird.

Was würdet Ihr machen?

Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus

Ignacio
 
ModUE für das Bild (ganz wichtig!!) - siehe Signatur vom Krennz! Dann ist man schon mal auf dem gröbsten raus.

Allgemein können Karten frei gehandelt werden, da diese nicht gebunden sind. Rechtlich wird man wegen dem Verkauf nichts machen können, da es nicht verboten ist und Privat vom BGH erlaubt worden ist. Du wirst aber wohl nicht um eine Sperre bei den Pillendrehern herum kommen und es wird auch keinen Rat von mir geben wie man dies umgehen könnte, da ich das mit der Tauschbörse ganz vernünftig finde und jeder Verein haben sollte. Es spielt da keine Rolle, ob Du es wusstest oder nicht.
 
Hi killthemob,
erstmal besten Dank für deine Info.
Ich sollte also ich mit der ModUE den Vorwurf zur Verwendung des Logos entgegnen.
Zu allen anderen Vorfürfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden
- Das Ticket ist öffentlich bei Ebay angeboten worden

brauche ich aus deiner Sicht nicht zu veranlassen, weil alle gerichtlich nicht durchsetzbar sind.
Verstehe ich deine Einschätzung richtig?

Zu den Börsen haste einfach Recht...

Gruß

Ignacio
 
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