Abmahnung RB Leipzig

Hallo,

erstmal vielen vielen Dank für eure Mühe hier. Nach dem ersten Schreck, bin ich jetzt durch dieses Forum relativ gelassen.

Mein Fall: mir wurde auch eine Abmahnung von Becker Haumann Manke Gursky im Namen von RB Leipzig zugestellt. (Analog zu den BVB Abmahnungen)

Folgendes wird mir vorgeworfen:

- ATGB wurden nicht abgebildet
- Ticket ist öffentlich bei Viagogo.de angeboten worden

Falsch ist, dass ich diese Tickets bei Viviago angeboten habe, ich habe diese Seite noch nie besucht, noch habe ich einen Account dort. Jedoch habe ich 4 Tickets, welche ich zum Preis von je 20 Euro erworben habe, für je 30 Euro über eine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen als Preis Verhandlungsbasis weitergegeben. (Also 50 % Preisaufschlag; ob ich damals auf die geltenden ATGB hingewiesen habe ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, da mein damaliger Ebay-Kleinanzeigen-Account nicht mehr vorhanden ist)

Die Tickets wurden damals nachweisbar per Paypal bezahlt mit dem Verwendungszweck "4x Tickets RB Leipzig Ebay Kleinanzeigen Nummer xyz123". Name und Adresse der Käuferin ist vorhanden.

Somit ist der Inhalt der Abmahnung falsch, da meine Käuferin dann die Tickets wohl auf Viagogo angeboten hat, nicht ich.

Anzumerken ist noch, dass ich die Tickets aus beruflichen Gründen weitergegeben habe. Ich habe die Tickets nicht vorsätzlich erworben, um Sie dann teurer weiter zu verkaufen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte RB Leipzig auch noch keine Ticketbörse zum Zurückgeben von Tickets (so wie das jetzt der Fall ist). Nachweislich habe ich die Ticketbörse in einem späteren Verhinderungsfall genutzt um Tickets zurück zu geben.

Weiterhin ist anzumerken dass die Tickets bei RB Leipzig personalisiert sind. (also man muss einen Namen beim Kauf angeben, der jeweilige Name kann nur für ein Ticket verwendet werden) Daher bin ich mir unsicher, ob hier ein Privatverkauf rechtens war.

Die UE möchte ich natürlich nicht unterzeichnen und natürlich auch nichts bezahlen.
Eine Logo oder Markenrechtsverletzung wird mir nicht vorgeworfen.

Meine Fragen:

Sollte man hier überhaupt reagieren? Wenn ja, würde ich einfach schreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.2017. Aktennummer xxxxxxx.

Falsch ist, dass ich Tickets von RB Leipzig bei viagogo.de angeboten oder veräußert habe. Ich habe oder hatte niemals einen Account auf dieser Website, habe dort keine Tickets veräußert und dort auch keine Tickets zum Verkauf angeboten. Die besagten Tickets habe ich im Rahmen eines Privatverkaufs anderweitig veräußert. Die Käuferin muss dann im Weiteren die Tickets bei viagogo.de angeboten haben.

Nach BGH-Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 darf ich die Tickets, da ich persönlich verhindert war, frei verkaufen.

Zum damaligen Zeitpunkt hatte RB Leipzig auch noch keine Ticketbörse zum Zurückgeben von Eintrittskarten (so wie das jetzt der Fall ist). Nachweislich habe ich die Ticketbörse von RB Leipzig in einem späteren Verhinderungsfall genutzt, um Tickets ohne Gewinnabsicht zurück zu geben.

Ich möchte daher von der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Abstand nehmen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.

Da ich nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe, fordere ich Sie dazu auf, mich zukünftig nicht mehr zu kontaktieren. Bei Bedarf werde ich einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informieren und zukünftig alles Weitere nur noch über diesen Rechtsanwalt laufen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster"


Vielen Dank schon mal für eure Mühe und Hilfe!
 
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Ich würde nicht zahlen und auch nicht reagieren. Ein privater Verkauf von Tickets zu welchem Preis auch immer ist völlig legal. Aus Sicht des Vereins ist das natürlich ganz anders. Eine UE auf gar keinen Fall. Deine Geschichte (s.o.) kannst Du im Falle eines Falles glaubhaft und mit Belegen einem Richter vorlegen, dann wäre der Fall schnell erledigt. Bis dahin muss der Abmahner aber erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid anfordern und der muss Dir zugestellt werden. Bis dahin bluffen die Abmahner nur. Mach Dir eine kleine Ablage und sammle die Schriftstücke. Nach 3 vollen Jahren sind solche Fälle sowieso verjährt und der Kamin freut sich über ein nettes Feuer.
 
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User23733

Guest
Ich würde nicht zahlen und auch nicht reagieren. Ein privater Verkauf von Tickets zu welchem Preis auch immer ist völlig legal. Aus Sicht des Vereins ist das natürlich ganz anders. Eine UE auf gar keinen Fall. Deine Geschichte (s.o.) kannst Du im Falle eines Falles glaubhaft und mit Belegen einem Richter vorlegen, dann wäre der Fall schnell erledigt. Bis dahin muss der Abmahner aber erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid anfordern und der muss Dir zugestellt werden. Bis dahin bluffen die Abmahner nur. Mach Dir eine kleine Ablage und sammle die Schriftstücke. Nach 3 vollen Jahren sind solche Fälle sowieso verjährt und der Kamin freut sich über ein nettes Feuer.
Bitte dich mich mich zu kontaktieren via PN, habe selbes Problem
 
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