K
Krennz
Guest
So wie es aussieht fängt jetzt die Borussia M-Gladbach diese Masche an.
OK. Für Schwarzhändler vollkommen ok. die sind auch nicht durch das BGH-Urteil geschützt
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Aber reine Privatverkäufer werden vor überzogenen Massnahmen geschützt
OK. Für Schwarzhändler vollkommen ok. die sind auch nicht durch das BGH-Urteil geschützt
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.
Aber reine Privatverkäufer werden vor überzogenen Massnahmen geschützt
Grundsätzlich nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.