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LG.München Rentnerin muss doch nicht die Abmahnkosten zahlen
#1
Keine Störerhaftung für Filesharing ohne internetfähiges Gerät

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... ing-tragen

Zitat:Bereits an anderer Stelle haben wir darüber berichtet, dass das Amtsgericht München mit Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11) seinerzeit eine Rentnerin auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von € 651,80 verurteilt hatte, obwohl diese keinen Computer mehr besaß und auch nicht festgestellt werden konnte, dass sie über einen WLAN-Router verfügte.
abmahnung, filesharing, computer



Das wollte sich die Berliner Rentnerin nicht gefallen lassen. Vertreten von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE legte sie Berufung ein, der das Landgericht München I nun mit Urteil vom 25.03.2013 (21 S 28809/11) in vollem Umfang stattgegeben hat. Die ursprüngliche Klage auf Erstattung von Abmahnkosten wurde damit vollständig abgewiesen...................weiter im link



Filesharing-Klagen vor dem AG München: Ein Silberstreif am Horizont

http://rheinrecht.wordpress.com/2013/04 ... -horizont/

Sollte man auch mal lesen.
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