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RE: LG.München Rentnerin muss doch nicht die Abmahnkosten zahlen - Regine12 - 04-07-2013 Keine Störerhaftung für Filesharing ohne internetfähiges Gerät http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... ing-tragen Zitat:Bereits an anderer Stelle haben wir darüber berichtet, dass das Amtsgericht München mit Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11) seinerzeit eine Rentnerin auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von € 651,80 verurteilt hatte, obwohl diese keinen Computer mehr besaß und auch nicht festgestellt werden konnte, dass sie über einen WLAN-Router verfügte. Filesharing-Klagen vor dem AG München: Ein Silberstreif am Horizont http://rheinrecht.wordpress.com/2013/04 ... -horizont/ Sollte man auch mal lesen. |