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Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld
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Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld zurück
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 48796.html
Zitat:Aktuelles Beispiel: Ein Musiker aus Bollschweil, der seinen Volvo auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes in Merzhausen abgestellt hatte, um von dort nach Freiburg zu radeln, musste 357 Euro bezahlen. Betroffene Autofahrer müssen aber nur den ortsüblichen Preis berappen. Der liegt in Freiburg bei rund 180 Euro. Die Differenz können die Geschröpften zurückverlangen – und zwar vom Auftraggeber des Abschleppers.
"Das Falschparken nimmt überhand", sagt Peter Bauer, der seit 40 Jahren ein Abschleppunternehmen in Freiburg führt. Betroffen sind auch Parkplätze von Möbelhäusern und Supermärkten. Aldi in Merzhausen hat es mit Verbotsschildern und Flyern versucht. Ohne Erfolg. Bauer schleppt rund um die Uhr ab. Für Lidl, Rewe, Real, auch für Aldi....................weiter im link
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Parkplatz-Sheriff muss ins Gefängnis
Parkplatz-Sheriff muss ins Gefängnis
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 45452.html
Zitat:Erneut verurteilt ein Gericht die Abzocke auf Augsburger Privatparkplätzen. Ein 37-Jähriger muss deshalb fast drei Jahre in Haft. Und ein Fall aus Aichach wird bald neu verhandelt.Amtsrichterin Constanze von Stetten kam zu einem klaren Urteil: „Sie wollten mit den bösen Falschparkern schlicht und einfach möglichst viel Geld machen.“ Sie bescheinigte Jürgen R., 37, „massiv kriminell“ gehandelt zu haben und schickte ihn für fast drei Jahre hinter Gitter. Dabei hätte R. es besser wissen müssen. Schon 2010, im Prozess gegen Arthur S., war er als Mitarbeiter angeklagt. Anders als sein Ex-Chef, der wegen Erpressung und Nötigung derzeit eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, war R. auf Bewährung frei geblieben.
Offenbar glaubte Jürgen R., aus dem ersten Strafprozess die richtigen Lehren für ein neues Geschäftsmodell gezogen zu haben. Statt Autos mit Parkkralle zu blockieren und sie nur gegen Bares freizugeben, klemmte er fortan Autofahrern, die ihren Wagen auf Privatparkplätzen stehen ließen, einen „Strafzettel“ an die Windschutzscheibe......................weiter im link
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[url] BGH-Urteil zu unangemessen hohe Abschleppkosten[/url]
Zitat:Nach Urteil des http://BGH (Az. V ZR 229/13) müssen Falschparker dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen http://Abschleppkosten erstatten. Maßgeblich sind die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die unmittelbar mit der Vorbereitung des http://Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
Der Sachverhalt
Ein Autofahrer stellte unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Kundenhttp://Parkplatz eines http://Fitnessstudios ab. Dessen Betreiberin beauftragte einen Abschleppdienst aufgrund eines mit dieser abgeschlossenen Rahmenvertrags mit dem Entfernen des Fahrzeugs. Hierfür war ein Pauschalbetrag von 250 € netto vereinbart. Die aus dem unberechtigten Parken entstandenen Ansprüche gegen den Autofahrer trat die Betreiberin des Studios an das Abschleppunternehmen ab.
Das Abschleppunternehmen schleppte das Fahrzeug ab. Später teilte das Unternehmen der Ehefrau des Autofahrers telefonisch mit, der Standort des Pkw werde bekannt gegeben, sobald der Fahrzeugführer benannt und der durch das Abschleppen entstandene Schaden von 250 € beglichen werde......................................weiter im link
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