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Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Sonstiges (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Forum: Aktuelle Themen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=23) +--- Thema: Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld (/showthread.php?tid=648) |
RE: Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld - Regine12 - 11-23-2012 Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld zurück http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 48796.html Zitat:Aktuelles Beispiel: Ein Musiker aus Bollschweil, der seinen Volvo auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes in Merzhausen abgestellt hatte, um von dort nach Freiburg zu radeln, musste 357 Euro bezahlen. Betroffene Autofahrer müssen aber nur den ortsüblichen Preis berappen. Der liegt in Freiburg bei rund 180 Euro. Die Differenz können die Geschröpften zurückverlangen – und zwar vom Auftraggeber des Abschleppers. RE: Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld - Regine12 - 10-09-2013 Parkplatz-Sheriff muss ins Gefängnis Parkplatz-Sheriff muss ins Gefängnis http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 45452.html Zitat:Erneut verurteilt ein Gericht die Abzocke auf Augsburger Privatparkplätzen. Ein 37-Jähriger muss deshalb fast drei Jahre in Haft. Und ein Fall aus Aichach wird bald neu verhandelt.Amtsrichterin Constanze von Stetten kam zu einem klaren Urteil: „Sie wollten mit den bösen Falschparkern schlicht und einfach möglichst viel Geld machen.“ Sie bescheinigte Jürgen R., 37, „massiv kriminell“ gehandelt zu haben und schickte ihn für fast drei Jahre hinter Gitter. Dabei hätte R. es besser wissen müssen. Schon 2010, im Prozess gegen Arthur S., war er als Mitarbeiter angeklagt. Anders als sein Ex-Chef, der wegen Erpressung und Nötigung derzeit eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, war R. auf Bewährung frei geblieben. RE: Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld - Regine12 - 07-14-2014 [url]BGH-Urteil zu unangemessen hohe Abschleppkosten[/url] Zitat:Nach Urteil des http://BGH (Az. V ZR 229/13) müssen Falschparker dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen http://Abschleppkosten erstatten. Maßgeblich sind die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die unmittelbar mit der Vorbereitung des http://Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen. |