11-30-2009, 10:15 AM
Hi,
habe gestern dem BMJ einen Gesetzesergänzungsvorschlag unterbreitet.
Betrifft PAngV mit folgender Ergänzung:
1. Auf allen kostenpflichtigen Internetsites muss unter dem Namen der Internetsite und auf allen folgenden Sites der Hinweis "Dieses Angebot ist kostenpflichtig" in Schriftgrösse 24 Pixel schwarz auf weissen Grund oben angebracht werden.
2. Bei Verstössen muss die Bundesnetzagentur ein Bussgeld bis 250000,00 Eur verhängen. Ausserdem muss die Internetsite abgeschaltet werden. Alle über die Internetsite erzielten Einnahmen sind dem Bundeshaushalt zuzuführen.
3. Es wird ein 2jähriges Berufs-/ Betreibungsverbot verhängt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Strafverfahren nach § 263 StGB eröffnet (Auch bei Strohmännern/-frauen)
habe gestern dem BMJ einen Gesetzesergänzungsvorschlag unterbreitet.
Betrifft PAngV mit folgender Ergänzung:
1. Auf allen kostenpflichtigen Internetsites muss unter dem Namen der Internetsite und auf allen folgenden Sites der Hinweis "Dieses Angebot ist kostenpflichtig" in Schriftgrösse 24 Pixel schwarz auf weissen Grund oben angebracht werden.
2. Bei Verstössen muss die Bundesnetzagentur ein Bussgeld bis 250000,00 Eur verhängen. Ausserdem muss die Internetsite abgeschaltet werden. Alle über die Internetsite erzielten Einnahmen sind dem Bundeshaushalt zuzuführen.
3. Es wird ein 2jähriges Berufs-/ Betreibungsverbot verhängt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Strafverfahren nach § 263 StGB eröffnet (Auch bei Strohmännern/-frauen)
