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Gesetzesinitiative beim BMJ
#1
Hi,

habe gestern dem BMJ einen Gesetzesergänzungsvorschlag unterbreitet.

Betrifft PAngV mit folgender Ergänzung:

1. Auf allen kostenpflichtigen Internetsites muss unter dem Namen der Internetsite und auf allen folgenden Sites der Hinweis "Dieses Angebot ist kostenpflichtig" in Schriftgrösse 24 Pixel schwarz auf weissen Grund oben angebracht werden.

2. Bei Verstössen muss die Bundesnetzagentur ein Bussgeld bis 250000,00 Eur verhängen. Ausserdem muss die Internetsite abgeschaltet werden. Alle über die Internetsite erzielten Einnahmen sind dem Bundeshaushalt zuzuführen.

3. Es wird ein 2jähriges Berufs-/ Betreibungsverbot verhängt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Strafverfahren nach § 263 StGB eröffnet (Auch bei Strohmännern/-frauen)
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#2
Hi,

bekam heute eine Antwort vom BMJ auf meine mehrfachen Anfragen wegen der Abofallensteller.

Sinngemäss heisst es, dass die bisherigen Gesetze eigentlich schon ausreichend sind. Zumal, wenn der Anbieter nicht über das gestzlich zustehende Widerrufsrecht VOR Vertragsabschluss in vorgeschriebener Form informiert habe, das Widerrufsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung besteht.

Darüberhinaus hat die Koalition von CDU, FDP und CSU die Kostenfallen im Internet bei der EU Kommission für eine (wörtlich) "Richtlinie des Eurögäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher" angesprochen und bemüht sich darum auf eine EU-weite einheitliche Regelung zum Schutze der Verbraucher und Verbraucherinnen vor solchen Kostenfallen hinzuwirken.

Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag zwichen den Parteien für die 17. Legislaturperiode vor, dass gegen "Internetabzocke" (wörtlich) mit einem verpflichtenden Bestätigungsfeld (so wie von mir gefordert) vorgegangen werden soll.

Bin mal gespannt wann das sein wird.

Ausführliche Informationen zu Kostenfallen im Internet stellt das BMJ unter http://www.bmj.de/abofallen zu Verfügung.

Grüsse Klaus
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