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Habe dir eine PN geschrieben.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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Hi,
an deiner Stelle würde ich in einem kurzen Schreiben den Notverkauf schildern und begründen, ich erwähne das BGH Urteil und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Zum Rest: In meinen Augen versucht BH alles um an das Geld seiner Opfer zu gelangen, dafür wird mit augenscheinlich nicht rechtlich haltsamen Abmahnungen um sich geworfen. Letztlich habe ich die Chance eine negative Feststellungsklage durch meinen Anwalt auf den Weg zu bringen, die Kosten müsste dann im Erfolgsfall BH tragen. Beschwerde würde ich allerdings dann auch beim Verein in Dortmund einlegen was es denn soll, seine Vereinsmitglieder mit solchen Abmahnungen zu überziehen und das ganze auch noch mit Anwälten die scheinbar keine Informationen über die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema haben.
Zum Thema Verjährung: Bei Urheberrechtsverletzungen gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Ebay gibt (fast) hürdenlos sämtliche Daten über ihr VeRi Verfahren heraus, das ist aber ein andere Thema was in vielen anderen Foren im Internet behandelt wird. Sich dagegen wehren wird schwierig, es hilft nur sich bei ebay abzumelden und die Karten auf anderem Wege zu verkaufen (Fan Foren oder Zweitmarktbörsen die die Vereine zur Verfügung stellen). Dort habe ich noch nie gehört das jemand abgemahnt wurde.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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[USER=19842]@ldb[/USER]
Vielen Danke für die schnelle Antwort, habe damit gar nicht gerechnet, weil es in diesem Forum zur Zeit ziemlich ruhig geworden ist.
Obwohl wir Anfang März 16 haben und meine Abmahnung mit einem hohen 3-stelligen Aktenzeichen für alleine 2016 angegeben ist.:eek:
Der Erfolgsfall kann aber vorher nicht zu 100 Prozent geklärt werden, dadurch ist es schwierig gegen BH den Rechtsweg umgekehrt einzuschlagen.
Das heißt im Umkehrschluss, dass entweder viele im Forum still mitlesen oder halt doch kräftig zahlen (was ich nicht hoffen will).
Den ersten Teil deiner Antwort wäre ich auch so angegangen. Aber mir fehlt es noch an einer sehr guten Formulierung.
Dadurch das ich kein BVB Mitglied bin und der Freund die Tickets im freien Vorverkauf erworben hat, würde ich dahingehend die Füße stillhalten.
Außer ich würde dies als jahrzehntelange Anhängerin angehen. Aber an wen adressiert man dieses Schreiben, so dass es auch gelesen wird? Der Ordner "Rund" steht meistens in der unmittelbaren Umgebung.
In der Sendung BIZZ wurde damals immer ein Fass ohne Boden vergeben, dass haben sich die Herrschaften redlich verdient.
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[USER=19842]@ldb[/USER] Nachtrag
Genau, diese 3 Jahre waren mir noch so im Hinterkopf. Diese anderen angemerkten Auktionen der BH sind aus dem Jahre 2012. Also vorbehaltlos aus der Luft gegriffen.
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Hallo,
kurz mein Fall: Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten, aber nicht verkauft - selbst hingegangen. Tickets wurden direkt im Online-Handel des Vereins erworben.
- ATGB nicht abgebildet
- öffentlich bei Ebay Kleinanzeigen angeboten.
Habe nun folgendes verfasst:
Zitat:"""Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf Ihre Abmahnung und Strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
Von Privatkäufern kann man nicht verlangen, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay Kleinanzeigen angeboten worden
Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus angeboten. Zu einem Verkauf der Tickets kam es nicht. Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
Meinerseits besteht keine rechtliche Zuwiderhandlung. Ihr Schreiben und Ihre Anlagen sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück.
Mit freundlichen Grüßen"""
So in Ordnung oder fehlt noch was?
Tolle Sache hier. Danke, dass es Euch gibt!
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Hallo zusammen,
darf mich den betroffenen Personen anschließen, habe heute eine EMail von BH erhalten.
"Anbei überreichen wir unser Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme via Email. Das Schreiben wird Ihnen auch auf dem Postwege zugestellt werden."
Vorgeworfen wird mir:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Des weiteren schreibt BH:
"Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit
noch von folgenden Auktionen mit den Artikelnummern 270942***** 27093****079
Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden."
Es handelt sich um 4 Tickets die ich bei EB** zum Sofortkauf, mehr als 15% über dem original Ticketpreis, angeboten habe und auch "erfolgreich" verkauft habe. Die Karten habe ich nicht direkt beim BVB Vorverkauf bezogen, habe sie von einem Freund bekommen.
Der von BH geforderte Schadensersatzbetrag liegt bei 500€.
Folgendes möchte ich in meinem Schreiben an BH aufzählen:
• Von Privatkäufern kann man nicht verlangen, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
• Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus angeboten. Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
• ModUE (von Krennz)aufgrund der Nutzung der Bilder
Ist das dann ausreichend?
Vielen Dank schon mal euch allen, und vorab ein schönes Wochenende.
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Ja, ich denke ich würde es auch so machen.
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Hi! ich bin neu hier und habe wie alle anderen auch ne E-Mail von besagter Kanzlei erhalten
Bei mir geht es um - Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
zusätzlich soll ich 250 € zahlen!!!!
Der Sachverhalt bei mir ist das ich eine Karte bei eBay Kleinanzeigen eingestellt habe zum offiziellen Preis plus Versand und dabei ein von mir gemachtes Handfoto vom BVB Logo benutzt habe. Kurz nach dem einstellen erhielt ich eine Mail das jemand sich über meine Anzeige beschwert hat und diese gelöscht wurde. Es kam kein Verkauf zu Stande und ich musste auch nur wegen Krankheit verkaufen. Wie ist euer Tip bzw was genau soll ich denen nun antworten??? Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar! Bin Mitglied beim BVB und fühle mich verarscht...kann man mit denen in Kontakt treten?
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Wollte mal zu nem Anwalt gehen und das prüfen lassen, habe nur Angst vor den Kosten...
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Du hast die Karte fotografiert und deswegen mahnen Sie dich wegen einer Urheberrechtsverletzung ab? Die Karte enthält nun mal das Logo, da kann niemand von mir eine Unterlassung fordern sie nicht abzubilden.
Kurz um: Ich würde BH mitteilen das es sich bei dem Logo um einen Teil der Karte handelt und dessen Echtheit bestätigt. KEINESFALLS zahle ich und KEINESFALLS unterschreibe ich die UE. ATGB müssen laut BGH Urteil nicht abgebildet werden da Sie nur zwischen Verein und Ersterwerber gelten, bei einem Weiterverkauf an Dritte aber nicht. Daher brauche ich Sie auch nicht abbilden.
Alle weiteren Schreiben ignoriere ich, rufe nicht an, bezahle nichts und dann habe ich nach ein paar weiteren Bettelbriefen das Ganze heil überstanden.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
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Hallo Zusammen,
ich habe jetzt hier schon einiges gelesen aber mein Problem noch nicht wirklich wiedergefunden. Daher werde ich kurz beschreiben wie sich die Situation bei mir gestaltet.
Ich bin Mitglied bei Werder Bremen und habe 2 Karten für 28€ + Versand direkt beim Verein gekauft. Dann war ich relativ spontan für 2 Wochen im Urlaub und habe die Karten daher meiner Frau geschenkt. Meine Frau konnte relativ spontan doch nicht zum Spiel und hat die Karten 5 Tage vor dem Spiel bei Ebay per Sofort-Kauf für 60€ + Versand verkauft. Das ganze lief über Ihren Ebay-Account.
Jetzt wurde ich mit dem üblichen Schreiben von der üblichen Kanzlei angeschrieben und mir werden folgende Punkte zur Last gelegt:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
2. Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden.
3. Die Tickets sind mit Absicht einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.
Gefordert werden die üblichen 250€ und das Ausfüllen der "Strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung"
Ich hätte jetzt argumentiert, dass "A[T]GB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber [gelten]. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine A[T]GB zur Anwendung kommen können." ( http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmar...ittskarten)
Ist das korrekt? Gilt meine Frau als Zweiterwerber?
Reicht das?
Wie muss ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abändern? Da bei mir nichts bezüglich unautorisierter Nutzung bzw. Abbildung von Logos oder Bildern aufgeführt war.
Danke schonmal für die Hilfe.
LG
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Ich hätte es jetzt folgendermaßen geschrieben:
Sehr geehrter Herr Haumann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.03.2016 mit der Akten.Nr: xxxxxx .
Dennoch kann ich Ihrer Abmahnung in keiner Weise zustimmen, lege hiermit gegen diese Widerspruch ein und werde daher weder den geforderten Schadensersatz zahlen noch die angehängte „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ unterschreiben.
Die Gründe hierfür sind folgende:
- Der angegebene Ebay-Account gehört nicht zu meiner Person. Der Verkauf der Tickets lag daher nicht in meinem Einflussbereich. Darüber hinaus gelten ATGB immer nur unmittelbar gegenüber dem Vertragspartner, d. h. zwischen dem Veranstalter und dem Ersterwerber. Eine Sanktionierung gegenüber einem Zweiterwerber ist nicht möglich, weil ihm gegenüber überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht und damit auch keine ATGB zur Anwendung kommen können. Ähnliches gilt für die Abbildung der ATGB, die Verpflichtung hierzu besteht nur zwischen Erstkäufer und Anbieter, in diesem Fall dem Verein.
- Die Tickets wurden aus einer privaten Notsituation heraus angeboten. Somit war auch der eigentliche Verkauf, durch eine andere als der meine Person, zulässig Ich verweise auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
xxx"
Was sagt Ihr? passt das so?
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Hallo liebe Community,
ich hatte Karten bei Egai per Sofortkauf angeboten und Probleme mit einem User gehabt.
Wir hatten uns auf einen Kauf außerhalb von Egai geeinigt (sein Vorschlag).
Er meinte er hat Probleme die Zahlung per Paypal durchzuführen, weshalb er mich um eine Zahlungsaufforderung bat.
Dies hatte ich getan.
Nach einigen Stunden hatte sich meine Lage verändert (zuvor konnten Freunde von mir nicht mit zum Spiel) und ich wollte die Karten nun doch lieber selbst nutzen.
Ich schrieb dem Mitglied, dass es die Überweisung nicht durchführen solle, da ich die Karten nun doch selbst nutzen möchte. Das Angebot hatte ich zeitgleich mit der Nachricht aus Egai entfernt.
Die Antwort war:
1. Das Mitglied fordert eine Ausgleichszahlung, da es teurere Karten abgelehnt hat und fordert nun die Differenz von mir, da ich die Karten rechtskräftig angeboten habe.
2. Meint das Mitglied, dass es Screenshots von unserer Konversation gemacht hat und diese an den BVB weiterleitet.
Muss ich mir Sorgen machen? Oder alles nur heiße Luft?!
Bin rechtsschutzversichert und würde natürlich einen Anwalt aufsuchen.
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Guten Abend,
da ich vorhin elektronische Post von eBxx bekommen habe (Markenrechtsverletzung - unerlaubter Inhalt), möchte ich gerne kurz meinen Fall hier schildern:
Angeboten habe ich (gestern) zwei Tickets für das Spiel im April, Dortmund gegen Liverpool, da ich leider aus persönlichen Gründen nicht dabei sein kann. Ich habe das Angebot als Auktion eingestellt und als Startpreis den Preis hergenommen, den ich selbst auch dafür bezahlt habe.
Ohne nachzudenken habe ich als Bild das Logo des BVB hergenommen und zur besseren Orientierung den Stadionplan beigefügt, auf dem ich markiert habe, wo die jeweiligen Plätze zu finden sind.
Kurz darauf habe ich eine Nachricht von einem eBxx-Mitglied erhalten, das mich unsanft darauf hingewiesen hat, dass mein Angebot dem BVB gemeldet wird. Ich habe mir erst nichts dabei gedacht, bin aber dann doch zum Nachdenken gekommen und wollte das Angebot gerne beenden, da ich keine Urheberrechtsverletzung begehen wollte. Allerdings war es da schon zu spät, weil bereits die ersten Gebote eingegangen sind.
Daraufhin habe ich bei eBxx angerufen und nachgefragt, was ich tun kann. Mir wurde geraten, den Höchstbietenden anzuschreiben und nachzufragen, ob eine Beendigung des Angebots in Ordnung wäre. Das habe ich natürlich sofort getan, was sich allerdings ein wenig hingezogen hat, da immer wieder jemand anders Höchstbietender war. Zu dem Zeitpunkt war das Gebot schon weit über die 15% hinaus gewachsen. Irgendwann hatte ich aber dann doch das Einverständnis des Höchstbietenden und habe das Angebot sofort entfernt.
Heute bekam ich dann, wie bereits erwähnt, eine E-Mail von eBxx mit o.a. Betreff, obwohl das Angebot gestern schon beendet war.
Jetzt meine Fragen:
- Was kann mir vorgeworfen werden? Immerhin habe ich meine Fehler (Logo, Stadionplan, Gebot über 15% gewachsen) selbst eingesehen und mich umgehend darum bemüht, das Angebot zu entfernen. Demnach kam es natürlich nicht zum Verkauf der Tickets.
- Werden die Tickets gesperrt?
- Werde ich für die Tickethotline gesperrt?
- Was habe ich sonst zu erwarten?
Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielt, dass das Ganze über den eBxx-Account meines Vaters lief, bei dem jedoch meine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
LG
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Ich denke die werden nicht gesperrt, damit hat Dortmund schon negative Erfahrungen gemacht, das werden sie nicht wieder tun.
Dein Vater wird eine Abmahnung bekommen da es sein Account ist. Wenn du Mitglied bist, wirst du wahrscheinlich nicht gesperrt, nur dein Vater sofern er Mitglied ist.
Auf die restlichen fragen kann man erst antworten wenn die Abmahnung da ist.
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JeMo, post: 23586, member: 20518 schrieb:Guten Abend,
da ich vorhin elektronische Post von eBxx bekommen habe (Markenrechtsverletzung - unerlaubter Inhalt), möchte ich gerne kurz meinen Fall hier schildern:
Angeboten habe ich (gestern) zwei Tickets für das Spiel im April, Dortmund gegen Liverpool, da ich leider aus persönlichen Gründen nicht dabei sein kann. Ich habe das Angebot als Auktion eingestellt und als Startpreis den Preis hergenommen, den ich selbst auch dafür bezahlt habe.
Ohne nachzudenken habe ich als Bild das Logo des BVB hergenommen und zur besseren Orientierung den Stadionplan beigefügt, auf dem ich markiert habe, wo die jeweiligen Plätze zu finden sind.
Kurz darauf habe ich eine Nachricht von einem eBxx-Mitglied erhalten, das mich unsanft darauf hingewiesen hat, dass mein Angebot dem BVB gemeldet wird. Ich habe mir erst nichts dabei gedacht, bin aber dann doch zum Nachdenken gekommen und wollte das Angebot gerne beenden, da ich keine Urheberrechtsverletzung begehen wollte. Allerdings war es da schon zu spät, weil bereits die ersten Gebote eingegangen sind.
Daraufhin habe ich bei eBxx angerufen und nachgefragt, was ich tun kann. Mir wurde geraten, den Höchstbietenden anzuschreiben und nachzufragen, ob eine Beendigung des Angebots in Ordnung wäre. Das habe ich natürlich sofort getan, was sich allerdings ein wenig hingezogen hat, da immer wieder jemand anders Höchstbietender war. Zu dem Zeitpunkt war das Gebot schon weit über die 15% hinaus gewachsen. Irgendwann hatte ich aber dann doch das Einverständnis des Höchstbietenden und habe das Angebot sofort entfernt.
Heute bekam ich dann, wie bereits erwähnt, eine E-Mail von eBxx mit o.a. Betreff, obwohl das Angebot gestern schon beendet war.
Jetzt meine Fragen:
- Was kann mir vorgeworfen werden? Immerhin habe ich meine Fehler (Logo, Stadionplan, Gebot über 15% gewachsen) selbst eingesehen und mich umgehend darum bemüht, das Angebot zu entfernen. Demnach kam es natürlich nicht zum Verkauf der Tickets.
- Werden die Tickets gesperrt?
- Werde ich für die Tickethotline gesperrt?
- Was habe ich sonst zu erwarten?
Ich weiß nicht, ob es eine Rolle spielt, dass das Ganze über den eBxx-Account meines Vaters lief, bei dem jedoch meine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
LG
Naja, eigentlich war der Kaufvertrag hier aus meiner Sicht schon geschlossen, die Karten müssen aus meiner Sicht nach Zahlungseingang verschickt werden. Der Käufer hätte sonst einen Anspruch auf Schadensersatz, welchen er ja schon eingefordert hat. Ist für dich hier eher blöd gelaufen
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ldb, post: 23588, member: 19842 schrieb:Naja, eigentlich war der Kaufvertrag hier aus meiner Sicht schon geschlossen, die Karten müssen aus meiner Sicht nach Zahlungseingang verschickt werden. Der Käufer hätte sonst einen Anspruch auf Schadensersatz, welchen er ja schon eingefordert hat. Ist für dich hier eher blöd gelaufen 
Wieso? Ich bin doch mit Einverständnis des Vertragspartners vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe das Angebot umgehend entfernt. Es ist demnach kein Verkauf der Tickets vollzogen worden. Demnach wird es auch nie einen Zahlungseingang geben und der Käufer wird keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, da er ja einverstanden war. Verstehe ich nicht...
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Iamnotguilty, post: 23585, member: 20517 schrieb:Hallo liebe Community,
ich hatte Karten bei Egai per Sofortkauf angeboten und Probleme mit einem User gehabt.
Wir hatten uns auf einen Kauf außerhalb von Egai geeinigt (sein Vorschlag).
Er meinte er hat Probleme die Zahlung per Paypal durchzuführen, weshalb er mich um eine Zahlungsaufforderung bat.
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Ich schrieb dem Mitglied, dass es die Überweisung nicht durchführen solle, da ich die Karten nun doch selbst nutzen möchte. Das Angebot hatte ich zeitgleich mit der Nachricht aus Egai entfernt.
Die Antwort war:
1. Das Mitglied fordert eine Ausgleichszahlung, da es teurere Karten abgelehnt hat und fordert nun die Differenz von mir, da ich die Karten rechtskräftig angeboten habe.
2. Meint das Mitglied, dass es Screenshots von unserer Konversation gemacht hat und diese an den BVB weiterleitet.
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Naja, eigentlich war der Kaufvertrag hier aus meiner Sicht schon geschlossen, die Karten müssen aus meiner Sicht nach Zahlungseingang verschickt werden. Der Käufer hätte sonst einen Anspruch auf Schadensersatz, welchen er ja schon eingefordert hat. Ist für dich hier eher blöd gelaufen
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Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, darüber lässt sich streiten - im worst case halt die Anwälte.
Es fand ja kein Zahlungseingang statt - ist die Situation deiner Meinung nach trotzdem so, dass die andere Partei einen Schadensersatz einfordern kann und damit durchkommt?
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Iamnotguilty, post: 23591, member: 20517 schrieb:Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, darüber lässt sich streiten - im worst case halt die Anwälte.
Es fand ja kein Zahlungseingang statt - ist die Situation deiner Meinung nach trotzdem so, dass die andere Partei einen Schadensersatz einfordern kann und damit durchkommt?
Ich würde sagen, ja. Denn ein Kaufvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande, nicht durch den Eingang einer Zahlung. Denn es ist äußerst unüblich per Vorkasse zu zahlen, eigentlich wird erst geliefert und dann bezahlt. Aber das ist in der Onlineshop und eBay Welt halt nicht so ;-)
Aber vor diesem Hintergrund erkennt man schnell das der Zahlungseingang nicht das Kriterium ist um einen Vertrag zu schließen.
Edit: Alles unter der Annahme das ihr keine Sondervereinbarungen getroffen habt. Aber wer geht schon auf einen Deal ein in dem es heißt: "Erst wenn das Geld da ist, hast du Anspruch auf die Karten, wenn vorher jemand kommt und sie direkt abholt, hast du Pech gehabt". Nee, das kann ich mir wirklich nicht vorstellen
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ldb, post: 23587, member: 19842 schrieb:Auf die restlichen fragen kann man erst antworten wenn die Abmahnung da ist.
Hallo,
die Abmahnung ist soeben eingetroffen. Folgende Punkte werden mir (ich spreche von "mir", auch wenn es auf meinen Vater läuft) vorgeworfen: - Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
- Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Ich frage mich, ob generell nicht alle Punkte hinfällig sind, da die Auktion ja abgebrochen wurde und die Tickets nicht verkauft wurden...?
Und wenn doch, wird mir zumindest Punkt 3 fälschlicherweise vorgeworfen.
Wie kann ich am besten vorgehen?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG
Edit: Sollte ich evtl. eine modUE für Punkt 4 und 5 aufsetzen und in einem separaten Schreiben auf die restlichen Punkte eingehen, oder wie verpacke ich das am besten?
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JeMo, post: 23593, member: 20518 schrieb:Sollte ich evtl. eine modUE für Punkt 4 und 5 aufsetzen und in einem separaten Schreiben auf die restlichen Punkte eingehen, oder wie verpacke ich das am besten?
Ja, ich würde das so machen. ModUE für Logo und Stadionplan, die zeitliche Verhinderung per Begleitschreiben erklären und auf das BGH Urteil verweisen.
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ldb, post: 23594, member: 19842 schrieb:Ja, ich würde das so machen. ModUE für Logo und Stadionplan, die zeitliche Verhinderung per Begleitschreiben erklären und auf das BGH Urteil verweisen.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ich habe da mal was zusammengeschrieben:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf Ihre Abmahnung und Strafbewehrte Unterlassungs- & Verpflichtungserklärung folgende Erläuterung:
1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
Von Privatkäufern kann nicht verlangt werden, dass sie den Zweitkäufer auf die ATGB/AGB verpflichten, denn diese Verpflichtung besteht nur zwischen dem Erstkäufer und dem Verein.
2. Die Tickets sind mit der Absicht, einen Preis über 15% des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden
Weder die Absicht bestand, die Tickets mit einem Preis über 15% des Originalpreises zu verkaufen, noch wurden die Tickets überhaupt verkauft:
Die Tickets wurden ursprünglich aufgrund zeitlicher Verhinderung angeboten (10,24% über dem Originalpreis). Diesbezüglich verweise ich auf das BGH-Urteil vom 11.09.2008 – Az. I ZR 74/06 - bundesligakarten.de; OLG Hamburg.
Nachdem die Fehler in der Auktion meinerseits erkannt wurden, wurde die Auktion jedoch noch am selben Tag der Einstellung von mir beendet, selbstverständlich mit Einverständnis des bis dato Höchstbietenden. Demnach befinden sich die Tickets immer noch in meinem Besitz.
3. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Siehe angehängtes Schreiben „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“
4. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Siehe angehängtes Schreiben „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“
Meinerseits besteht - ausgenommen Punkt 3 und 4 dieses Schreibens - keine rechtliche Zuwiderhandlung. Ihr Schreiben und Ihre Anlagen sende ich Ihnen zu meiner Entlastung zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Wäre das so ok? Auch der vorletzte Satz "... ausgenommen Punkt 3 und 4 dieses Schreibens... "?
Die modUE, also den erwähnten Anhang, hänge ich dann separat dran.
LG
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Hallo,
nun bin auch ich betroffener, ich wurde wohl aufgrund einer Anzeige auf eBay Kleinanzeigen angeschrieben.
Wie die an meine Adresse kommen ist mir schleierhaft. Zu einem Verkauf von Karten ist es nicht gekommen!! Habe die Karten Kostenfrei in der Familie weitergegeben.
Vorgeworfen wird mir ATGB nicht abgebildet und Stadionplan abgebildet..
Die üblichen 250€ werden gefordert + die unterschriebe Erklärung.
Die Karten wurden nicht vom BVB gekauft sondern wurden mir von dem original Käufer überlassen.
Meine Frage ist wie sieht es mit Dauerkarten aus? Werden die dann Grundsätzlich gesperrt beim BVB?
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[USER=20518]@JeMo[/USER]
Sieht gut aus, kann ich so absenden. Die Abmahnung von denen würde ich aber behalten.
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Wenn ich die Karten von einer Privatperson gekauft habe, interessiert mich die Abmahnung eigentlich nicht da ich laut BGH Urteil nicht an die ATGB gebunden sein kann. Für den Stadionplan muss ich allerdings eine modUE abgeben. Lies dich hier mal ein, deine Situation gab es schon seeeehr oft.
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Hallo,
Ich habe eine frage:
Ich habe bei Ebay tickets eworben, und wollte diese wieder verkaufen weil ich beruflich unterwehs bin (ich habe für die tickets sehr viel bezahlt). Habe die dann doch wieder in Ebay gelisttet mit einem sofortkauf... Jemeand hat mir dann geschrieben das er es BD melden wird.. Habe den verkauf sofort gestoppt, kann mir etwas passieren?
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Sababalipo, post: 23598, member: 20520 schrieb:Hallo,
Ich habe eine frage:
Ich habe bei Ebay tickets eworben, und wollte diese wieder verkaufen weil ich beruflich unterwehs bin (ich habe für die tickets sehr viel bezahlt). Habe die dann doch wieder in Ebay gelisttet mit einem sofortkauf... Jemeand hat mir dann geschrieben das er es BD melden wird.. Habe den verkauf sofort gestoppt, kann mir etwas passieren?
Eventuell gibt es eine Abmahnung, aber wenn die Karten schon bei ebay gekauft wurden, bin ich nicht an die ATGB gebunden. Damit kann ich Argumentieren und die Abmahnung abwehren. Für Verstoße gegen das Urheberrecht (Logo, Stadionplan..) muss ich eine modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) abgeben. Niemals unterschreibe ich die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben die der Abmahnung beiliegt.
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Könnte BD mir in zukunft die möglogkeit von dem karten vorverkauf blocken?
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Sababalipo, post: 23600, member: 20520 schrieb:Könnte BD mir in zukunft die möglogkeit von dem karten vorverkauf blocken?
Könnte passieren, aber dann würde ich einfach mit der Geschäftsstelle sprechen und den Fall detailliert darstellen. Bist du Mitglied?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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