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Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)
[USER=20285]@killthemob[/USER]

Also das kann ich nicht so ganz bestätigten. Wohne 200 km vom Tempel weg.
In meiner Umgebung wüsste ich auch welche, die mal ein Spiel abnehmen würden, aber über eine ganze Saison übernehmen, ist schwer.
Zumal diese Saison ja sehr viele sonntags spiele angesetzt sind. Da fällt es mir sogar schwer, die Heimspiele zu besuchen.
Und man will die Karte ja wenn überhaupt, für eine ganze Zeit abgeben und sich nicht für jedes Spiel jemanden neues suchen müssen.
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Hallo Leute!
Ich bin neu hier!
Folgender Fall:

Habe gestern zwei Auktion bei der bucht gestartet um tickets für bd zu verkaufen. Ich erhielt daraufhin böse emails von bd fans. Dadurch verunsichert habe ich gegooglet und bin auf dieses Forum gestoßen. Ich habe sofort beide Auktionen gelöscht. Beide sollten 7 tage laufen und ich habe sie nach ca. 12 Stunden gelöscht. Es wurde bereits darauf geboten und ich habe die KArten NICHT verkauft.
Bin ich vor Ärger sicher oder kann trotzdem wegen des Versuchs etwas auf mich zukommen.
Ich habe keine Fotos etc. genutzt
Vielen Dank und LG
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Peterpan. Willkommen.
Das waren bestimmt Karten gegen scheixxe
Finde ich aber gut, dass du direkt auf den prostest reagiert hast und die Auktionen abgebrochen hast.
Solltest du eine Abmahnung bekommen, denn das kann durchaus möglich sein , je nachdem wie deine Aktion aussah, kannst du das genau so erklären und argumentieren.
Wenn du deine Katzen noch los werden willst, melde dich bei mir.
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in der auktion wurden keine fotos benutzt und ich habe gesagt dass ich die karten verkaufen muss weil ich verhindert bin block war angegeben sonst nichts
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Hast du mal ein paar Seiten zurück geblättert, warum die Leute abgemahnt werden?
Dann weißt du doch auch, was man dir vorwerfen kann.
Ich kenne nicht die genaue Aktion von dir, daher kann man das nicht beurteilen.
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Pöhler, post: 23307, member: 20413 schrieb:Finde ich aber gut, dass du direkt auf den prostest reagiert hast und die Auktionen abgebrochen hast.
Ohne Worte.....


[USER=20441]@PeterPan1909[/USER]
Ich würde die User, die dir die bösen mails geschrieben haben, alle bei ebay melden. Sowas geht absolut gar nicht.
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Schnurli
wegen was ? Dass sie dich freundlich darauf hinweisen dass du möglicherweise eine Abmahnung bekommst ?
Du riskierst mit der Meldung außerdem, dass du schneller bei Becker und Haumann landest, als dir lieb ist, weil b und h auf einmal einen Link deiner Auktion bekommt...
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Hallo zusammen,

ich weiß gerade nicht ob der Beitrag hier nun an die richtige Stelle gepostet wird :/

Aber ich bräuchte ebenfalls eure Hilfe.

Auch ich habe heute von BH eine Abmahnung erhalten.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS

Ich wollte bei EBay Kleinanzeigen zwei Karten verkaufen. Die Karten wurden im Ticketshop von einer Bekannten erworben. Ich selbst habe sie geschenkt bekommen konnte aber auf grund meiner Dienstzeit leider auch nicht gehen.
Der Post wurde vor einem Verkauf durch EBay gelöscht. Demnach kam kein Verkauf zustande.
Das Vereinslogo ist zu sehen, da das Bild für den Verkauf eine Choreografie der Süd war fotografiert von der Nord aus.

Nun verlangen BH von mir 250€.

Soll ich nun auch ein modifiziertes Schreiben verfassen oder wie soll ich vorgehen?
Ist das ganze überhaupt okay, weil die Karten ja nicht verkauft wurden?

Ich bin im Vorfeld für jede Hilfe dankbar Smile
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Hallo Leute,

ich bin neu hier.
Ich habe hier im Forum bereits mehrere Seiten gelesen und find es toll von euch das ihr uns allen versucht zu helfen.

Ich habe gestern auch eine Abmahnungsmail von B&H bekommen weil ich bei ebay Kleinanzeigen 2 Karten für ein Werder Spiel angeboten habe mit der zugehörigen Artikelnummer.

In den Anhängen der Mail (Abmahnung und UE) ist mein Name allerdings Falsch geschrieben nun weiß ich nicht ob ich überhaupt den Brief von der Post bekomme.
Ich habe die Karten nicht als Erstkäufer bei Werder gekauft sondern selber über Ebay ersteigert, habe sie dann für denselben Preis den ich bezahlt hatte wieder bei Ebay eingestellt weil ich kurzfristig an dem WE arbeiten musste und 330 km von Bremen weg wohne.

Nun wird mir folgendes Vorgeworfen:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 15% angeboten worden
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Inneren des Weser Stadions

und ich soll bis 26.10.2015 250€ bezahlen.

Wie soll ich nun vorgehen?
Trotz des Fehlers in meinem Nachnamen die ModUe zu B&H aufgrund der Email schicken
oder Abwarten ob ich den Brief überhaupt erhalte und solange die Füsse still halten?
Überhaupt reagieren da ich nicht der Erstkäufer bei Werder bin?

Vielen Dank schonmal und Grüße
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Heute kam, vorab per E-Mail, die Antwort von B&H auf unten genannten Sachverhalt. Die Antwort hat gut 1 Monat auf sich warten lassen.
Ich meiner Antwort hatte ich lediglich geschrieben, dass ich nicht Inhaber des ibääh Accounts sei und somit nichts davon wisse und ebenfalls keine Zahlung leisten werde.

Als Antwort kam dann, dass ich mich bis zu einer bestimmten Frist doch bitte telefonisch melden solle um das Ganze für beide Parteien zufriedenstellend zu klären :-D


Darf ich das Ganze von nun an ignorieren? Was soll ich denen denn noch sagen außer dass es nicht mein Account war...?!

Braser, post: 23197, member: 20424 schrieb:Hallo zusammen,

ich habe von einem Freund öfter Karten erhalten und diese teilweise bei Ebay angeboten wenn ich keine Verwendung oder Zeit hatte. Hierbei handelt es sich jedoch um Köln und nicht den BvB. Nun gab es wohl einen Testkauf und er bekam eine Abmahnung von der o.g. Kanzlei mit der Aufforderung eine UE zu unterzeichnen und Schadensersatz i.H.v. 500€ zu zahlen.

Da das Ganze auf meinem Mist gewachsen ist, habe ich versprochen mich darum zu kümmern wie er/wir uns am besten verhalten sollten.

Die Höhe von 500€ (und nicht 250€ wie hier öfter zu lesen ist) kommt wohl daher, dass im Schreiben auch weitere Auktionen genannt werden die aber nicht Gegenstand der Abmahnung sind.

Ihm wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Der Verkaufspreis lag über dem Originalpreis


Wenn ich das nun richtig verstanden habe, bin ich gar nicht an die ATGB gebunden, und durfte die Tickets weiter verkaufen.


Ich habe sie zum Originalpreis (bzw. auch zum Geburtstag geschenkt) bekommen.
Wie geht mein Kumpel nun am besten vor?
Er hat die Karten gemäß ATGB weiterverkauft und ich habe dagegen verstoßen.

Was und wie antwortet er nun am besten? Bisher bekam er nur die Vorab E-Mail, das Schreiben ist unterwegs. Wird per E-Mail geantwortet oder zwingend als Einschreiben um auf Nummer Sicher zu gehen?
Im Anschluss wird BH sicherlich auf mich zukommen - wie verhalte ich mich?

Vielen Dank schon einmal vorab!

Braser, post: 23204, member: 20424 schrieb:Gut zu wissen, aus Sicht der Kanzlei ist die Abmahnung per E-Mail also schon rechtskräftig.
Wie verhält es sich denn mit der Reaktion meines Kumpels. Er muss sich ja an die Frist halten - ein normaler Brief alleine wäre ja eventuell etwas riskant.
Eine E-Mail vorab mit dem gleichen Schreiben wie die postalische Antwort und im Anschluss das Ganze per Brief abschicken wäre demnach die gleiche Vorgehensweise wie die der Kanzlei und somit völlig ausreichend, richtig?



Er ist im Besitz einer Dauerkarte und der Mitgliedschaft, ja.

Gibt es Erfahrungswerte ob BH die Aussage "ist nicht mein Account" direkt akzeptiert oder ob man wirklich in Gefahr läuft die Dauerkarte/Mitgliedschaft einzubüßen?

Also falls BH es nicht glaubt, das Ganze aussitzen und jedes Mal sagen es sei nicht der eigene Account?! Im Schlimmsten Falle meldet sich der FC und droht mit Kündigung..?

Andere Alternative die von dir genannte negative Feststellungsklage. Die kann man aber auch noch auf den Weg bringen wenn der FC ernst macht und dies als letzten Notnagel nutzen,oder?


Danke für deine Hilfe!
Vorab vielleicht kurz eine Frage zu meiner Strategie:
In seiner Abmahnung standen ja auch 2 Auktionen meines ibäh Accounts drin, die nicht Bestandteil der Abmahnung sind( da diese halt nicht über einen Testkäufer gekauft wurden).
Wenn ich die gleiche Abmahnung bekomme, reagiere ich NUR auf die Auktion, die Bestandteil der Abmahnung ist?
Oder erkläre ich auch die 2 anderen Auktionen? Da es 3 Auktionen sind, könnte man ja annehmen es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf.
Ist halt ein Zwiespalt zwischen Rechtfertigung/Vorbeugung falscher Annahmen und das Wecken schlafender Hunde?! BH weiss zwar von den Auktionen, kann diese aber nicht Abmahnen da diese an Privatpersonen und keine Testkäufer verkauft wurden.

Oder sind die anderen Auktionen ein Tatbestand den ich rechtfertigen MUSS um zu Belegen dass die abgemahnte Auktion ein reiner Privatverkauf war?



Nochmals tausend Dank für Eure Hilfe! Anfängliche Nervosität beim öffnen einer solchen E-Mail weicht nach ein wenig Recherche und Hilfe hier ganz schnell.
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[USER=20413]@Pöhler[/USER] [USER=20441]@PeterPan1909[/USER]
Du wirst nichts bekommen von BH, diese kommen nur an die Daten, wenn ein Bild verwendet wurde. Sonst bleiben nur Testkäufer für die.
Was Dir aber passieren kann, da ja geboten wurde, das jemand die Karten einklagt für den Preis, wo die Auktion beendet wurde und dann sieht es schlecht für Dich aus. Ist aber sehr sehr selten der Fall.
Man muss aufpassen eine Auktion vorzeitig zu beenden, wenn schon darauf geboten wurde.

[USER=20443]@WB1899[/USER]
Du musst wegen dem Bild reagieren - nicht reagieren ist das schlechteste was Du machen kannst. Mail zählt auch schon als zugestellt, da muss nicht noch Extra ein Brief kommen.

[USER=20424]@Braser[/USER]
Nur nicht anrufen- ansonsten nochmal schreiben und alles zurückweisen, da Du damit nichts zu tun hast - geht auch per Mail. Erwähnen, dass die Karten regulär und Ticketpreis an einen dritten weitergegeben wurden und er wohl diese verkauft hat.
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Zitat:Du wirst nichts bekommen von BH, diese kommen nur an die Daten, wenn ein Bild verwendet wurde. Sonst bleiben nur Testkäufer für die.

Das hat BH noch nie interessiert Wink
Ebay übrigens auch nicht. Die Daten werden einfach heraus gegeben.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?

Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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killthemob, post: 23322, member: 20285 schrieb:[USER=20424]@Braser[/USER]
Nur nicht anrufen- ansonsten nochmal schreiben und alles zurückweisen, da Du damit nichts zu tun hast - geht auch per Mail. Erwähnen, dass die Karten regulär und Ticketpreis an einen dritten weitergegeben wurden und er wohl diese verkauft hat.

Nein anrufen würde ich sowieso nicht. Meinst du das nochmalige Zurückweise kann ich ausschließlich per E-Mail machen oder sollte dies auch noch in schriftform geschehen anschließend?

Wie oft antwortet man denen denn? Ich habe mich einmal rechtfertigt, gesagt dass es nicht mein Account ist, und kann ja nun nicht jedes Mal einen Brief aufsetzen nur weil die Herren langeweile haben und meinen mich erneut anzuschreiben?!

Klar ist das kein Akt, schnell eine E-Mail zu schreiben. Mich interessiert halt nur grundsätzlich ob es notwendig ist darauf zu antworten oder ob man die erneute Frist eigentlich ignorieren kann.
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Auch ich habe vor kurzem eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von Becker und Haumann im Auftrag von Werder Bremen erhalten, ini der mir drei Punkte vorgeworfen werden:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 15% angeboten worden
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Da ich bei einem Heimspiel leider verhindert war, habe ich zwei Tickets über eBay Kleinanzeigen zu einem leicht erhöhten Preis verkauft. In der Anzeige habe ich unter anderem auch ein Logo des Vereins verwendet.
Nachdem ich mich in diesem Forum ein wenig aufgeschlaut habe, würde ich nun ein kurzes Anschreiben aufsetzen, in dem ich auf den Verkauf aus privaten Gründen eingehe und auf das BGH-Urteil verweise. Darüber hinaus würde ich die hier hinterlegte mod. Unterlassungserklärung unterzeichnen und beides per E-Mail und dann im Original versenden. Anschließend würde ich weitere Korrespondenz der Kanzlei ignorieren.

Würde mich freuen, wenn mir jemand kurz mitteillen könnte, ob das Vorgehen in diesem Fall so korrekt ist.
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Passt.
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Hallo zusammen, vorab echt super was Ihr hier macht bin begeistert!

Wie auf den 116 Seite vorher habe ich auch von BH Post bekommen ich wollte wissen ob ich das so schreiben kann.

Fall: Habe 2 Dauerkarten Angeboten bei ibähklei... mit einem Logo vom BÄvBÄ. Karten habe ich nicht verkauft da die Annonce gelöscht wurde und ich keine Lust mehr hatte diese erneut einzustellen. Verkaufe lieber an einen Arbeitskollegen.

Vorwurf:
ATGB wurde nicht abgebildet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos

---------


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma (bla bla bla sitz usw) - nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, dass urheberrechtlich geschützte Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin auf E***-Kleinanzeigen zu verwenden, es sei denn, dass es unveränderliches Bestandteil der Handelsware ist. Zudem weise ich darauf hin, dass ich gemäß dem Urteil des BGH nur einen genehmigten Privatverkauf getätigt habe und keinerlei Zahlungen leisten werde.
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....bitte das mit dem BGH nicht in die UE rein!
Ob Du die verkauft hast oder nicht, interessiert die nicht und deswegen bist Du auch nicht abgemahnt.
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Hye Leute,

die Herrschaften von BH haben sich mit ihrem Standard-Textbausteinen bei mir gemeldet.

- die Unterlassungserklärung weisen wir zurück, bitte nehmen sie nichts aus dem Internet
- und dann einfach die gleiche Leiher wie aus dem ersten Schreiben

Jetzt empfehlt ihr ja, wenn ich das richtig verstanden habe (??), dass man bereits jetzt in die Ignoranzphase eintreten kann. Richtig?

Ich habe ja auf das erste Schreiben geantwortet und auch eine mir. UE abgegeben.

Erste Frage: kann man so etwas zurückweisen? Müsste es nicht eher heißen, "danke dafür aber wir brauchen die änder auch noch!"?

Und da ich jetzt vermehrt gelesen habe, dass nach einigen Monaten dann wieder was kommt, von wegen man habe nicht reagiert, kann ich denen nicht einfach mein erstes Schreiben nochmal schicken? So wie das auch gemacht haben? Immer wieder und wieder und wieder... So wie die auch. Wenn sie nix machen können, dann können sie ja auch nix machen.

Oder ignoriere ich jetzt bis zum nächsten Schreiben und weise dann mal dezent auf eine Feststellungsklage hin?

Oder beschwere ich mich bereits jetzt beim Verein?

Danke, Gruß, schönes Wochenende!
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Nix machen und dann gut -da helfen keine weiteren Briefe an denen.

Erstmal nichts machen.
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Verstehe ich das richtig, dass die das Geld einklagen müssten, welches die Kanzlei nicht machen wird, weil dies zu kostenintensiv und eventuell vor Gericht keine Chance hat!? Oder wieso muss bzw. soll man nicht zahlen?
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Erstens das und zweitens würden sie verlieren. Es gab zwar noch keinen Klage und Urteil, aber dazu wird es auch nicht kommen, da es dann zu einer Überprüfung der ATGB kommen würde und dann hätte man sich selbst und dem Verein geschadet, daher wird es wohl nie dazu kommen.
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Also sollte mal jemand klagen ... ein befreundeter Anwalt meinte, dass dieser Brief sehr schwammig ist! Er sagte zB.
Vorabeinschätzung/Kurzüberblick: Es kann sich um eine widerrechtliche Abmahnung handeln.
Zudem ist eine Geldempfangsvollmacht notwendig. Gleiches gilt auch für die Originalvollmacht hinsichtlich der Vertretungsberechtigung & da dieser Brief nicht per Einschreiben gekommen ist, könnte einen man nicht nachweisen, dass der Brief zugestellt wurde!

Vielleicht lasse ich prüfen ob die Rechtsschutz dafür Eintritt
Wäre echt auf die Reaktion gespannt
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Rechtsschutz gibt es dafür nicht.
Firmen müssen ihr Briefe nicht als Einschreiben rausschicken, selbst wenn er nie angekommen wäre, Du bist in der Beweispflicht das er auch wirklich nie ankam. Wurde schon mehrfach richterlich entschieden. Zudem wurden die Abmahnung vorab immer er Mail gesendet und dort hat man auch sein Spamfach zu überwachen es gilt als zugestellt.
Die Vollmachten haben die, hab da keine Angst. Watzke und Co. sind mit BH doch ziemlich eng befreundet, gehen u.a. Tennis spielen.
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Ist nicht so wichtig was in dein Brief drin steht, da Du für den Verkauf generell nicht angreifbar bist.
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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Für einen Freund habe ich 4 Tickets bei ebay kleinanzeigen eingestellt.
Dabei habe ich das BVB Logo verwendet. Die Karten wurden letztendlich nicht über kleinanzeigen verkauft, sondern privat.

Jetzt bekam ich Post von der Kanzlei Becker und Haumann.

Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass vier Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2015/2016 auf der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).

600 Euro wollen die.

Ebenfalls habe ich eine Unterlassungserklärung erhalten.

Was soll ich tun und kann ich das an meine Rechtschutzversicherung weitergeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe / Antworten im Voraus.
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Deine Rechtsschutz wird Dich auf ihre AGB hinweisen.
Ließ Dich hier rein und Du weißt was zu tun ist.
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http://ModUe, aber vorher erst Spenden!!!
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Danke für die Info.
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Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe. Auch ich habe ein Schreiben - wie auf den vorangegangen Seiten erwähnt - erhalten.

Vorgeworfen wird mir:
- ATGB nicht abgebildet
- nicht als "Sofort-Kauf" eingestellt
- Verkaufspreis mehr als 15% über Originalpreis

Leider ann ich die einzelnen Signaturen nicht einsehen - verstanden habe ich, dass ich auf keinen Fall, die mitgesandte UE verwende. Könntet ihr mir für diesen Fall den Link oder Passus für die modUE senden?

Info's für euch: 2 Tickets über WB erworben - aufgrund meines Nebenjobs konnte ich dann an der Veranstaltung nicht teilnehmen - Arbeitsnachweis könnte erbracht werden - und ich habe die 2 Tickets als Privat-Auktion bei ibäh eingestellt - StartPreis 1 Euro. Es war die erste Transaktion in Ticket Richtung. Ich habe mir nichts böses dabei gedacht, dass man entsprechend bei Nichtwahrnehmung keinen Verkauf tätigen darf.

Also, wäre es super, wenn ihr mir helfen könntet, damit ich weiß, wie genau die modUE aussehen muss... Darf ich diese auch faxen, bzw, als MailScan an die Kanzlei senden oder ist das Original zwingend erforderlich?

Dankeschön vorab
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Guten Tag Zusammen,

auch ich bin heute mit einer Becker & Haumann Email beglückt worden, da ich bei den eBay Kleinanzeigen 2 Hannover96 Tickets eingestellt hatte.

Vorgeworfen werden mir folgende Punkte:
Die ATGB wurden nicht abgebildet.
Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% angeboten worden.
Das Ticket ist öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden.

Zahlen sollte ich die Summe 250€ bis zum 19.11.2015.

Weiter unten befindet sich noch der Passus:
Außerdem sind unserer Mandantin im Rahmen der Aufklärung und Sachbearbeitung des Vorgangs weitere Kosten entstanden, u.a. Ermittlungs- und Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten. Diese und solche Kosten, die im Rahmen einer weiteren, ggf. noch notwendigen Sachbearbeitung anfallen, würden konkret beziffert und im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden, wenn die Angelegenheit nicht bereits in diesem frühen Stadium beendet wird. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche behält sich unsere Mandantin ausdrücklich vor. Zudem sind Sie gegenüber unserer Mandantin verpflichtet, Auskunft über die von Ihnen erzielten Mehrerlöse zu geben, d.h. der Gewinn abzüglich des Originalticketpreises plus der 10% Transaktionsgebühr.


Nun zu meinem Schuldeingeständnis.

Ich habe die Bayern Karten tatsächlich eher aus "Spaß" erworben, ohne eine konkrete Absicht zu haben mir die Hinrichtung meines Teams anzuschauen.
Interessehalber habe ich die Karten bereits VOR dem Erhalt in den Kleinanzeigen veröffentlicht und zum Preis von 160€ VB reingestellt (pure neugier was preislich rauskommen kann).
Da das Inserat nach wenigen Stunden wieder rausgenommen wurde (seitens Ebay Kleinanzeigen) nachdem ich den 2 Kontaktaufnahmen geantwortet hatte das die Karten noch nicht angekommen sind und mich ggf. später wieder melden werde.
Ich habe danach keinen weiteren Versuch unternommen die Karten zu veräußern oder abzugeben, da ich beruflich sehr eingespannt war. Demnach bin ich natürlich noch im Besitz der Karten.

Wie wäre in diesem Fall euer Rat ?
Kontaktaufnahme per Email ? Anruf ?
Zahlen & den Schrieb unterscheiben ?
Eine ModUE aufsetzen?

Vielen Dank für jegliche Unterstützung.
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Hallo,
Habe jetzt zum ersten mal bei ebay meine 2 Dauerkarten verkauft und auch eine E-Mail bekommen. Ich soll 250 Euro bezahlen.
In der E-Mail steht ich habe die ATGB nicht abgebildet und die Karten wurden höher als 15% verkauft.
Bild hatte ich nur von den Karten drin.
Was soll ich jetzt machen, damit ich die Dauerkarten nicht gesperrt bekomme und sie nächstes Jahr wieder bekomme?
Vielen Dank schon mal



Es geht um Karten von Borussia Dortmund.
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